5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 18936000 Textilbeutel
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Je nach Projektverlauf und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für dieses Vorhaben, behält die AG sich vor, den Vertrag für das Abrufen der identischen bzw. ähnlichen Leistungen in gleichem Umfang für 2025 zu verlängern. Diese Option übt der AG bis spätestens 01.02.2025 aus. Es kann Änderungen geben hinsichtlich der Henkelfarbe der Tasche (blau für Lesestart-3) und eventuell des Druckbildes, was dem AN rechtzeitig mitgeteilt wird. Im Falle einer Optionsausübung sind alle Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung zutreffend und durch den AN auszuführen. Der AN hält sich im Falle einer Optionsausübung und Verlängerung gebunden an seine Preise. Bei einer Optionsverlängerung sind die Taschen voraussichtlich zwischen dem 01.07.2025 und spätestens 15.09.2025 eintreffend anzuliefern. Die Vertragsverlängerung endet voraussichtlich im Oktober 2025.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Stiftung Lesen Römerwall 40
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55131
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Je nach Projektverlauf und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel für dieses Vorhaben, behält die AG sich vor, den Vertrag für das Abrufen der identischen bzw. ähnlichen Leistungen in gleichem Umfang für 2025 zu verlängern. Diese Option übt der AG bis spätestens 01.02.2025 aus. Es kann Änderungen geben hinsichtlich der Henkelfarbe der Tasche (blau für Lesestart-3) und eventuell des Druckbildes, was dem AN rechtzeitig mitgeteilt wird. Im Falle einer Optionsausübung sind alle Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung zutreffend und durch den AN auszuführen. Der AN hält sich im Falle einer Optionsausübung und Verlängerung gebunden an seine Preise. Bei einer Optionsverlängerung sind die Taschen voraussichtlich zwischen dem 01.07.2025 und spätestens 15.09.2025 eintreffend anzuliefern. Die Vertragsverlängerung endet voraussichtlich im Oktober 2025.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Vorbehalt: Die Fördermittel für dieses Vorhaben sind noch nicht bewilligt, jedoch in Aussicht gestellt. Für den Fall dass die Mittel nicht zur Verfügung stehen werden, behält die Stiftung Lesen sich vor, die Ausschreibung aufzuheben.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bieter füllt das Formular "Bietererklärung: Eignungsangaben" vollständig aus. 1. Der Bieter reicht einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ein. 2. Der Bieter reicht eine Präsentation seines Unternehmens auf maximal fünf Seiten ein. 3. Der Bieter erklärt sich bereit, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mehr als 1,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie mehr als 1 Million Euro für Vermögensschäden auf Nachfrage des Auftraggebers sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen. 4. Der Bieter reicht einen Nachweis über die DIN ISO-Zertifizierung (9001) bzw. EN ISO (9001) des Bieters und des Produktionsbetriebes ein.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Der Bieter reicht alle in dem Angebot unter Punkt 1.1 und 1.2 aufgeführten Unterlagen ein. Folgende Nachweise und Erklärungen (siehe auch Auflistung unter Punkt 6 des Formulars Eignungsangaben) legen die Bieter mit ihrem Angebot bei: - GOTS Zertifizierung des Bieters und des Produktionsbetriebes - Öko-Tex-Zertifizierung des Baumwollstoffes, aus dem die Taschen hergestellt werden - Zertifizierung/Eigenerklärung gemäß ILO-Konvention Zum Nachweis der Eignung müssen die Bieter mindestens die folgenden drei Bedingungen erfüllen und die erforderlichen Muster und Unterlagen einreichen: Gelingt einem Bieter dieser Nachweis nicht, wird das Angebot ausgeschlossen (Mindestanforderung, siehe Formular Eignungsangaben). 1. Der Bieter fertigt eine detaillierte Beschreibung des technischen Produktionsverfahrens inkl. Nennung und Beschreibung der Siebdruckmaschine/Karussell, die zum Bedrucken benutzt wird an und reicht dazu Fotos der Produktionsstätte und der einzusetzenden Maschinen ein (siehe Punkt 5.2. im Formular Eignungsangaben). 2. Der Bieter reicht bis zur Angebotsfrist zum Nachweis seiner Befähigung zur Ausführung der Leistung 15 bedruckte Mustertaschen ein, die die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2 + 4 geforderten Ausführungskriterien und Qualitätsmerkmale erfüllen und zu 100% identisch sind mit der später zu produzierenden Gesamtauflage. Die Druckvorlage für die Muster-Bedruckung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei (BMBF-Logo: ca. 5 cm Breite; Stiftung Lesen-Logo: ca. 4 cm Breite; Lesestart-Logo: ca. 18 cm Breite). 3. Die Bieter nennen mindestens drei Referenzen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind zum Nachweis, dass der Bieter Aufträge einer vergleichbaren Größenordnung in einem vergleichbaren Zeitraum bereits bewältigt hat. Eine der Referenzen muss eine Auflage von mindestens 200.000 Taschen erfüllen (Mindestanforderung). Die Bieter reichen von jedem der genannten drei Referenzprojekte mit den Ausschreibungsunterlagen jeweils 2 Mustertaschen (aus der gelaufenen Produktionsmenge) ein (= 6 Mustertaschen insgesamt).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis
Beschreibung: Wertung der preislichen Kriterien: Bei der Wertung der preislichen Kriterien geht die Auftraggeberin jeweils wie folgt vor: Punktzahl Bieter = Niedrigster Preis x 10 / Preis Bieter Punkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertung der Qualität der eingereichten Mustertaschen
Beschreibung: Qualitätskriterien / Punkte gemäß Bewertungsschlüssel / Gewichtungsfaktor / Maximalpunktzahl (max. Punkte x Factor): Stoffstärke/Webstruktur: 10 / 10 / 100 Verarbeitung der Tasche und der Tragegriffe: 10 / 7 / 70 Verlauf der Nähte: 10 / 7 / 70 Qualität des Druckbildes (Schärfe der einzelnen Elemente, Farbgenauigkeit): 10 / 6 / 60 Anbringung der Tragegriffe: 10 / 4 / 40 Ästhetik des Natur-Tons der Tasche: 10 / 4 / 40 Einhaltung der unter Punkt 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausstattung (Grammatur und Maserung): 10 / 2 / 20 Zwischensumme 40 (Gewichtungsfaktor) / 400 (Maximalpunkte) Wertung der Qualitäts-Kriterien: Bei der Wertung der qualitativen Kriterien aus der obenstehenden Tabelle übt die Auftraggeberin ihren subjektiven Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Taschenmuster vor. Die Auftraggeberin wird dabei jeweils folgende Punktevergabe anwenden: - Ab 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung (ungenügend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend erfüllt) - Ab 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung (mangelhaft; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit gewichtigen Defiziten und Schwächen in allen Belangen erfüllt) - Ab 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung (ausreichend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit weitrechenden bzw. gewichtigen Defiziten und Schwächen erfüllt) - Ab 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung (befriedigend; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit mehreren bzw. nicht lediglich gering-fügigen Defiziten und Schwächen erfüllt) - Ab 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung (gut; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen mit geringfügigen Defiziten bzw. vereinzelten Schwächen erfüllt) - 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung (sehr gut; der Bieter präsentiert eine Lösung, die die geforderten Anforderungen vollumfänglich und uneingeschränkt erfüllt)
Gewichtung (Punkte, genau): 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/05/2024 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 $name_timeperiod.WEEKS_deu
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 03/05/2024 12:30:00 (UTC+2)
Ort: Mainz
Zusätzliche Informationen: Es findet keine öffentliche Submission statt.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Produkte aus dem Ausland müssen unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt sein. Berücksichtigung finden nur solche Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung/Eigenerklärung nachzuweisen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: - Der Bieter füllt das Formular: "Bietererklärung: Eignungsangaben" vollständig aus, das von der AG zur Verfügung gestellt wird. - Erklärung zum Umsatz des Unternehmens: Der Bieter gibt jeweils den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) in Euro (ohne Umsatzsteuer) an sowie den mittleren Umsatz. - Der Bieter erklärt, dass er auf Verlangen der Auftraggeberin eine schriftliche Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein) vorlegen wird.
Informationen über die Überprüfungsfristen: "§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich ist. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stiftung Lesen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung