Deutschland – Gleisbaumaterial – Lieferung von Schienenkammerelementen für Schienenform Ri 53-10, 49E1, 60R1, 60R2, 55R1, 59R1 und 59R2 sowie Schienenfußunterlagen aus recyclingfähigen Materialien

232173-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Gleisbaumaterial – Lieferung von Schienenkammerelementen für Schienenform Ri 53-10, 49E1, 60R1, 60R2, 55R1, 59R1 und 59R2 sowie Schienenfußunterlagen aus recyclingfähigen Materialien
OJ S 78/2024 19/04/2024
Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von Schienenkammerelementen für Schienenform Ri 53-10, 49E1, 60R1, 60R2, 55R1, 59R1 und 59R2 sowie Schienenfußunterlagen aus recyclingfähigen Materialien
Beschreibung: Verfahrensart: Qualifizierungsverfahrens gemäß § 48 SektVO Die europaweite Bekanntmachung über das Bestehen dieses Qualifizierungssystems ersetzt den Aufruf zur Teilnahme am Vergabeverfahren durch Veröffentlichung gemäß § 48 Abs. 9 SektVO. Die Einrichtung des Qualifizierungssystems dient der von einem konkreten Vergabeverfahren unabhängigen Eignungsprüfung nach standardisierten Kriterien. Auf diesem Weg kann die Sektorenauftraggeberin die Eignungsprüfung vorziehen, um so bei positiv festgestellter Eignung im darauffolgenden Vergabeverfahren auf die nochmalige Eignungsprüfung verzichten zu können und das Vergabeverfahren allein mit den qualifizierten Unternehmen im Wege eines nicht offenen Verfahrens oder eines Verhandlungsverfahrens durchführen zu können (§ 48 Abs. 9 SektVO). Unternehmen deren Eignung geprüft und festgestellt wird, werden bei der DVB in einem entsprechenden Verzeichnis geführt (§ 48 Abs. 8 SektVO). Das Verzeichnis hat jedoch nur eine deklaratorische Wirkung. Es bleibt der DVB unbenommen, Unternehmen / Unternehmensgemeinschaften im Zuge der Durchführung bzw. während der Geltungsdauer der Qualifizierung jederzeit im Hinblick auf das Vorhandensein bzw. das Fortbestehen der im Qualifizierungsverfahren bewerteten Eignungskriterien bzw. von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 oder 124, 142 GWB zu überprüfen. Zudem bleibt es der DVB unbenommen, einzelne Beschaffungsbedarfe auch ohne Zugriff auf das Qualifizierungssystem zu decken. Des Weiteren kann die DVB im nachfolgenden Vergabeverfahren, d.h. im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren, die Zahl der qualifizierten Unternehmen, die zur Angebotsabgabe oder zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert werden, soweit begrenzen, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand sichergestellt ist, § 45 Abs. 3 S. 1 SektVO. Hierbei wird die Zahl der ausgewählten qualifizierten Unternehmen so ausgewählt, dass ein angemessener Wettbewerb gewährleistet wird, § 45 Abs. 3 S. 2 SektVO. Daher werden nicht zwingend alle Unternehmen, die das Qualifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, auch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Jede/s interessierte Unternehmen / Unternehmensgemeinschaft kann jederzeit einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem stellen. Der Auftraggeber teilt seine Entscheidung hinsichtlich der Qualifizierung den Antragstellern innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Beantragung zur Aufnahme in das Qualifizierungssystem mit. Erst mit Vorliegen eines vollständigen und damit prüffähigen Antrags auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem beginnt grundsätzlich die Frist von max. sechs Monaten zu laufen. Kann eine Entscheidung nicht innerhalb von vier Monaten getroffen werden, so teilt die Auftraggeberin innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags dies sowie den voraussichtlichen Entscheidungszeitpunkt dem Unternehmen / der Unternehmensgemeinschaft mit (§ 48 Abs. 11 SektVO). Bei erfolgreicher Qualifizierung wird der Antragsteller in einem Verzeichnis der qualifizierten Unternehmen / Unternehmensgemeinschaften aufgenommen und hierüber informiert. Kosten, die dem Unternehmen / der Unternehmensgemeinschaft im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens entstehen, werden nicht entschädigt. Jede/s interessierte Unternehmen / Unternehmensgemeinschaft kann jederzeit einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem stellen. Der Auftraggeber teilt seine Entscheidung hinsichtlich der Qualifizierung den Antragstellern innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Beantragung zur Aufnahme in das Qualifizierungssystem mit. Erst mit Vorliegen eines vollständigen und damit prüffähigen Antrags auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem beginnt grundsätzlich die Frist von max. sechs Monaten zu laufen. Kann eine Entscheidung nicht innerhalb von vier Monaten getroffen werden, so teilt die Auftraggeberin innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags dies sowie den voraussichtlichen Entscheidungszeitpunkt dem Unternehmen / der Unternehmensgemeinschaft mit (§ 48 Abs. 11 SektVO). Bei erfolgreicher Qualifizierung wird der Antragsteller in einem Verzeichnis der qualifizierten Unternehmen / Unternehmensgemeinschaften aufgenommen und hierüber informiert. Bei Ablehnung des Antrages auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem wird das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Entscheidung unter Angaben der Gründe für die Ablehnung in Textform benachrichtigt (§ 48 Abs. 12 SektVO). Kommt die Sektorenauftraggeberin zu dem Ergebnis, dass die Eignung eines qualifizierten Unternehmens nachträglich entfallen ist, führt sie ein Aberkennungsverfahren gemäß § 48 Abs. 12 S. 3 SektVO durch. Die DVB teilt dem / der qualifizierten Unternehmen / Unternehmensgemeinschaft die konkreten Gründe, die zur Aberkennung der Qualifizierung führen, in Textform gem. § 126b BGB mindestens 15 Kalendertage vor dem für das Wirksamwerden der Aberkennung vorgesehenen Zeitpunkt mit und räumt auf diese Weise dem Unternehmen/ der Unternehmensgemeinschaft die Möglichkeit der Stellungnahme ein (§ 48 Abs. 12 S. 4 SektVO). Kommt die Sektorenauftraggeberin zu dem Ergebnis, dass die Eignung eines qualifizierten Unternehmens nachträglich entfallen ist, führt sie ein Aberkennungsverfahren gemäß § 48 Abs. 12 S. 3 SektVO durch.
Kennung des Verfahrens: 6ba82170-d1a7-4920-9713-cbf6c2937c3b
Interne Kennung: DVB_2024_18_041
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34946100 Gleisbaumaterial
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dresdner Verkehrsbetriebe AG Niedersedlitzer Straße 31 
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01237
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Anlieferungen im gesamten Gleisnetz der DVB AG je nach Erfordernis
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CHA0H
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von Schienenkammerelementen für Schienenform Ri 53-10, 49E1, 60R1, 60R2, 55R1, 59R1 und 59R2 sowie Schienenfußunterlagen aus recyclingfähigen Materialien
Beschreibung: Schienenkammerfüllungen oder -elemente werden für - die Oberbauform Feste Fahrbahn, Rheda-City, Bauart DVB AG mit einbetonierten Zweiblockschwellen mit Keil-W-Befestigung (Spannklemme NV-1, Skl 25) und im Weichen- und Kreuzungsbereich mit Schwellen mit Ankerschiene mit Keil-W-Befestigung (Spannklemme NV-1, Skl 25 oder NABLA-Befestigung) für die Deckenschlussarten Walz- und Gussasphalt, vollgebundenes und ungebundenes Pflaster und Grüneindeckung - sowie den Querschwellenoberbau Betonschwelle mit W-Befestigung (Skl 14) oder Keil-W-Befestigung (NV-1) und Kunststoff-/Holzschwelle mit KS-Befestigung (Skl 12) und Deckenschluss Grüneindeckung oder Asphalt eingesetzt. Für die Fugenverfüllung sind polymermodifizierte bituminöse Schienenfugenmassen gemäß TL Fug-Stb 15 und ZTV-Fug-StB 15 und Fugendichtstoffe aus Polysulfid zugelassen. Der Regelschwellenabstand beträgt bei der Festen Fahrbahn in der freien Strecke 75 cm, in der Haltestelle 100 cm, sowie beim Querschwellenoberbau 75 cm. Als Schienenformen kommen überwiegend zum Einsatz Ri 53-10, 49E1, 60R1, 60R2, 55R1, 59R1 und 59R2.
Interne Kennung: DVB_2024_18_041
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34946100 Gleisbaumaterial
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Dresdner Verkehrsbetriebe AG Niedersedlitzer Straße 31 
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01237
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Anlieferungen im gesamten Gleisnetz der DVB AG je nach Erfordernis
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/04/2024
Laufzeit: 4 $name_timeperiod.YEARS_deu
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber hat die Option der Verlängerung von zweimal einem Jahr.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Teil 1: Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen
Beschreibung: (1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 4 SektVO, § 48 vorliegen. (2) Aktuelle Kopie eines Eintrages im Berufsregister (Handelsregisterauszug oder Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder über die IHK-Zugehörigkeit), Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes, Übersetzungen in die deutsche Sprache sind mit dem Antrag vorzulegen. (3) Erklärung des Unternehmens, dass es die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß erfüllt. Vorlage der Steuerbescheinigung sowie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse. (4) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (5) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (6) Referenzliste von erbrachten Leistungen gemäß beiliegender Unterlage mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Anschrift, Name, Telefonnummer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (7) Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. (8) Angaben und Beschreibung des Qualitätssicherungssystems (mit Aussagen zu Erstprüfungen, kontinuierliche Prüfungen von Produkten i.R. Qualitätssicherung) sowie Umweltmanagementsystems

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Teil 2: Produkteigenschaften
Beschreibung: a.1 Anforderungen zur Vermeidung von Streustrom: - geringe Wasseraufnahmefähigkeit: Der Bewerber hat mit Abgabe des Antrages eine geringe Wasseraufnahmefähigkeit nachzuweisen (kleiner 1%). Dabei ist ausschlaggebend, dass die geforderte minimale Wasseraufnahmefähigkeit nicht nur am Gesamtelement nachgewiesen ist, sondern auch für z.B. zugeschnittene Elementstücke erreicht wird. Die Oberfläche der Schienenkammerelemente muss geschlossen und ohne Poren sein. - Ableitungsbelag: Das Streustromverhalten von Gleichstrombahnen wird anhand des Ableitbelages gem. DIN EN 50122-2:2013 o. glw. im Gesamtsystem beurteilt. Zur Bewertung ist mit Abgabe des Antrages der Nachweis zum Isolierverhalten der Elemente zu übergeben. Es sind messtechnische Untersuchungen in Anlehnung an DIN EN IEC 62631-3-1:2023, DIN EN 62631-3-2:2016 und DIN VDE 0100-600:2017 o. glw. durchzuführen. Dabei sind die Prüfkörper in trockenem Zustand und nach Lagerung in 0,1%-iger NaCl-Lösung zu untersuchen. Der Durchgangswiderstand ist zu bestimmen und der sich ergebende Ableitungsbelag als längenbezogene Größe auszuweisen. Der Wert darf die empfohlenen Werte für Nahverkehrsbahnen laut Tabelle 1 der DIN EN 50122-2:2023 o. glw. nicht überschreiten. a.2. Anforderungen zur Sicherung der Elastizität des Gleisoberbaues: - Dauerelastizität: Bei einer stark belegten Strecke sind die Schienen pro Jahr und Schwellenfach ca. 1.200.000 Lastübergänge ausgesetzt. Die Durchbiegung der Schienen beträgt bis zu 0,7 mm. Bei den o.g. Lastübergängen hat die Schiene eine Lebensdauer von ca. 8 Jahren, bei geringeren Lastübergängen bis ca. 25 Jahre. Die Dauerelastizität der Elemente muss für diesen Zeitraum gegeben sein. Nachweise entsprechend DIN EN 45673-8:2018 o. glw. - Frost-Tausalzbeständigkeit. - Temperaturverträglichkeit der Elemente beim Einbau von Walzasphalt und Gussasphalt sowie bei Schweißarbeiten. a.3. Anforderungen an Umwelt / Maßhaltigkeit / FairTrade - Formbeständigkeit - Alterungsbeständigkeit - Verwendung wieder verwertbarer Werkstoffe, Nachweis Recyclebarkeit nach ISO 14001 o. glw. - Kein Einsatz von Inhaltsstoffen, die Gefährdungen für Mensch und Umwelt darstellen (Nachweise beibringen) - Kein Einsatz von Inhaltsstoffen, die beim Ausbau eine Entsorgung als gefährlicher Abfall notwendig machen bzw. eine Verwertung ausschließen (Nachweise beibringen sowie Angabe Abfallschlüsselnummer) - Bezugsquellen für die recycelten Rohstoffe

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Teil 3: Eigenschaften der Verarbeitbarkeit
Beschreibung: Die Eigenschaften der Verarbeitbarkeit beziehen sich auf die Einbaubedingungen. Die Elemente sind in Einzellängen gem. den Regelschwellenabständen zu liefern, auftretende Unregelmäßigkeiten in der Schienenteilung / Schwellenabstände müssen durch die Elemente ausgleichbar sein. In Bereichen mit Schwellenregelabständen von 1 m sind die Elemente in ein 750 mm und ein Ergänzungsstück zu unterteilen. Im Bereich von Weichen u. ä. Konstruktionen können andere Elementlängen erforderlich sein. Die Elemente sollen: - gut anpassbar / trennbar sein, - eine gute Haftung im montierten Zustand in der Schienenkammer unter Berücksichtigung der zulässigen Walztoleranzen der Schienen aufweisen. Bei Verwendung eines Haftmittels zur Erhöhung der Haftung ist dieses Haftmittel zu beschreiben, es muss die o.g. Beständigkeiten aufweisen. Bei Verwendung von Trennmitteln im Rahmen des Herstellungsprozesses muss gewährleistet sein, dass dieses Trennmittel die Möglichkeit der Fixierung / Verklebung des Kammerelementes und seine Eigenschaften nicht beeinflusst. Anderenfalls muss gewährleistet sein, dass das Trennmittel vor Auslieferung wieder entfernt wird. Mit dem Antrag einzureichende technische Unterlagen : - Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblatt, Technisches Datenblatt, Verarbeitungshinweise, Einbauanleitung - Zertifikate/ Nachweisführungen/ Angaben/ Erklärungen usw. zu den Anforderungen nach Punkt a. und b - Abnahmeprüfzeugnis je Charge (Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen spezifischer Prüfung) - Qualitäts- und Sicherheitsplan (Plan zur werkseigenen Produktionskontrolle): - Organigramm / Darstellung der Verantwortlichkeiten - Verfahrensanweisung zur Durchführung der Qualitätskontrollen (Ziel, Empfänger, Anwendungsbereich, Kompetenzen, Vorgehensweise, Dokumentation) - Arbeitsanweisung zur Durchführung der Qualitätskontrollen (genaue Beschreibung der Durchführung der entsprechenden Kontrollen [Wareneingangskontrolle, Vollständigkeit, Verfügbarkeit, Rohstoffe, Maßhaltigkeit, Rückstellmuster, Prüfungen, Häufigkeit - der Prüfungen, Messmittel, Fehlermanagement, Formulare, Aufbewahrungsfristen]) - Ablaufdiagramm für die Fertigung / Prüfung der Produktgeometrie (Vorgehensweise, Häufigkeit, Messmittel, Fehlermanagement, Aufzeichnungen)

Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Vorlage Muster
Beschreibung: Die DVB AG behält sich zusätzlich eine Vorlage von Mustern der angebotenen Produkte, Materialprüfungen, Arbeitsproben im Zusammenhang mit oben genannten Anforderungen sowie Lieferantenbesuche (Audits) vor.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0CHA0H/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0CHA0H
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollten dem Teilnahmeantrag nach Ziffer III.1) geforderte Angaben, Nachweise und Erklärungen fehlen, werden diese einmalig unter Fristsetzung nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem ist über das Vergabeportal in Textform einzureichen und muß enthalten: - Formloser Antrag - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt beiliegend) - Referenzangaben (Formblatt beiliegend) - Erklärung der Antragstellergemeinschaft (sofern erforderlich) - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 o.glw. - Nachweis, dass von dem Bewerber die in 5.1.9 benannten Qualitätsanforderungen eingehalten werden können (vorzugsweise durch Vorlage von Prüfbescheinigungen -Kopien ausreichend; alternativ durch schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens) - Angabe und Beschreibung des Qualitätssicherungssystems (mit Aussagen zu Erstprüfungen, kontinuierlichen Prüfungen von Produkten i.R. Qualitätssicherung) sowie des Umweltmanagementsystems
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Registrierungsnummer: DE140124030
Postanschrift: Trachenberger Str. 40  
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +493518571269
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustr. 2  
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +493419771040
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a4589e81-cca4-4f3e-a9a9-26df53032c7d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung über das Bestehen eines Prüfungssystems
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/04/2024 11:05:42 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 232173-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 78/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/04/2024

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