Deutschland – Personenkraftwagen – Rahmenvertrag Dienstfahrzeuge

159116-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Personenkraftwagen – Rahmenvertrag Dienstfahrzeuge
OJ S 54/2024 15/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Dienstfahrzeuge
Beschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung von Dienstfahrzeugen für die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse für den Zeitraum von 12 Monaten (ab Zuschlag). Gegenstand des Rahmenvertrags ist der Kauf bzw. das Leasing, die Beklebung/Beschriftung, Zulassung und die Lieferung von Personenkraftwagen (PKW) und Kleintransporter als Neufahrzeuge sowie die Mitnahme und die Zwischenlagerung und Abmeldung von Altfahrzeugen. Die Ausschreibung erfolgt in 4 Losen. Los 1: 163 Stück Kleinwagen Los 2: 16 Stück Kleintransporter Los 3: 4 Stück Kombis Los 4: 11 Stück Elektrofahrzeuge
Kennung des Verfahrens: 14e30e83-4ccf-41a6-bc8b-b6a50c92449d
Interne Kennung: AOK031435-383
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 312 479,06 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXH0A3
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KonkursZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
VergleichsverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugsbekämpfungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Kleinwagen
Beschreibung: Lieferung von 163 Kleinwagen an insgesamt 30 Lieferstandorte der AOK in Rheinland-Pfalz und im Saarland
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Virchowstr. 30 
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Lieferorte: Direktion: 67304 Eisenberg, Virchowstr. 30 Region West: 66121 Saarbrücken, Halbergstr. 1 66740 Saarlouis, Am Saaraltarm 3 66663 Merzig, Schwarzenbergstr. 7 66538 Neunkirchen, Knappschaftsstr. 1 54634 Bitburg, Schliezgasse 26 54516 Wittlich, Beethovenstr. 30 54292 Trier, Paulinstr. 21 Region Süd: 67061 Ludwigshafen, Kurfürstenstraße 11 67433 Neustadt, Wiesenstraße 34 76726 Germersheim, Josef-Probst-Straße 1 76829 Landau, Zeughausgasse 4 Region Ost: 55469 Simmern, Gartenstr. 3 55116 Mainz, Hintere Bleiche 59 55543 Bad Kreuznach, Bosenheimer Str. 81/83 55743 Idar-Oberstein, Hauptstraße 133 55232 Alzey, Dr.-Georg-Durst-Str. 6 66869 Kusel, Vogelsang 3 67655 Kaiserslautern, Kanalstraße 25 66953 Pirmasens, Bahnhofstraße 28-30 67547 Worms, Goethestraße 24 Region Nord: 57610 Altenkirchen, Karlstraße 18 56470 Bad Marienberg, Neuer Weg 1 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 36 56564 Neuwied, Hermannstr. 37 56068 Koblenz, Rizzastraße 11 56727 Mayen, Bäckerstraße 8 65582 Diez, Bahnhofsweg 3 54550 Daun, Lindenstr. 16 56410 Montabaur, Tiergartenstr. 5-7
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 562 389,98 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufsgenossenschaft/Handelsregister/Berufsregister
Beschreibung: Eigenerklärung je angebotenem Los über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung je angebotenem Los über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Das Unternehmen muss mindestens einen Jahresumsatz i. H. v. 100.000,00 EUR erreicht ha-ben. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl der Beschäftigten
Beschreibung: Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass eine Beriebshaftpflichtversicherung vorliegt oder sofern diese nicht besteht, eine Beriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird und im Auftragsfall während des Leistungszeitraum aufrecht erhalten wird. Folgende Mindestdeckungssummen muss die Versicheurng abdecken: Personeschaden: 1.000.000,00 EUR Sachschaden: 1.000.000,00 EUR
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kriterium für die Bewertung ist ausschließlich der rechnerisch überprüfte wertungsrelevante Gesamtpreis aus dem Einzelpreisblatt (Anlage 4) des entsprechenden Loses für die beschriebenen Ausschreibungsinhalte. Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der niedrigste wertungsrelevante Gesamtpreis erhält die Bewertung 70 Punkte. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umwelt
Beschreibung: Folgende Unterkriterien fließen in die Beurteilung für die Lose 1 bis 3 ein: Kraftstoffverbrauch in Ltr./100km komb. (WLTP) Höchstpunktzahl 5 CO²-Ausstoß in g/km kombiniert (WLTP) Höchstpunktzahl 5 Das überprüfte Angebot des Fahrzeuges mit dem niedrigsten Wert je Kategorie erhält die entsprechende Höchstpunktzahl. Alle weiteren überprüften Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Folgendes Kriterium fließt in die Beurteilung ein: Punktzahl aus dem NCAP-Crash-Test für den Erwachsenen- Insassenschutz Das überprüfte Angebot des Fahrzeuges mit der höchsten Punktzahl aus dem NCAP-Crash-Test erhält 10 Punkte. Alle weiteren überprüften Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Räumliche Nähe
Beschreibung: Folgendes Kriterium fließt in die Beurteilung ein: Wertungsrelevante Entfernung in Kilometern aus dem Lieferstellenverzeichnis und Werkstattnetz (Anlage 8) Das überprüfte Angebot mit der niedrigsten Summe Wertungsrelevante Kilometer" (Anlage 8) erhält 10 Punkte. Alle weiteren überprüften Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH0A3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH0A3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des LTTG´s des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist. Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 12 der Vergabeunterlagen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Keine.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Kleintransporter
Beschreibung: Lieferung von 16 Kleintransportern an insgesamt 16 Lieferadressen der AOK in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34115200 Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Virchowstr. 30 
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Lieferorte: Direktion: 67304 Eisenberg, Virchowstr. 30 Region West: 66121 Saarbrücken, Halbergstr. 1 54516 Wittlich, Beethovenstr. 30 54292 Trier, Paulinstr. 21 Region Süd: 76726 Germersheim, Josef-Probst-Straße 1 76829 Landau, Zeughausgasse 4 Region Ost: 55469 Simmern, Gartenstr. 3 55116 Mainz, Hintere Bleiche 59 55232 Alzey, Dr.-Georg-Durst-Str. 6 66953 Pirmasens, Bahnhofstraße 28-30 Region Nord: 57610 Altenkirchen, Karlstraße 18 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 36 56068 Koblenz, Rizzastraße 11 56727 Mayen, Bäckerstraße 8 65582 Diez, Bahnhofsweg 3 56410 Montabaur, Tiergartenstr. 5-7
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 483 055,94 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufsgenossenschaft/Handelsregister/Berufsregister
Beschreibung: Eigenerklärung je angebotenem Los über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung je angebotenem Los über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Das Unternehmen muss mindestens einen Jahresumsatz i. H. v. 100.000,00 EUR erreicht ha-ben. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl der Beschäftigten
Beschreibung: Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass eine Beriebshaftpflichtversicherung vorliegt oder sofern diese nicht besteht, eine Beriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird und im Auftragsfall während des Leistungszeitraum aufrecht erhalten wird. Folgende Mindestdeckungssummen muss die Versicheurng abdecken: Personeschaden: 1.000.000,00 EUR Sachschaden: 1.000.000,00 EUR
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kriterium für die Bewertung ist ausschließlich der rechnerisch überprüfte wertungsrelevante Gesamtpreis aus dem Einzelpreisblatt (Anlage 4) des entsprechenden Loses für die beschriebenen Ausschreibungsinhalte. Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der niedrigste wertungsrelevante Gesamtpreis erhält die Bewertung 70 Punkte. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umwelt
Beschreibung: Folgende Unterkriterien fließen in die Beurteilung für die Lose 1 bis 3 ein: Kraftstoffverbrauch in Ltr./100km komb. (WLTP) Höchstpunktzahl 5 CO²-Ausstoß in g/km kombiniert (WLTP) Höchstpunktzahl 5 Das überprüfte Angebot des Fahrzeuges mit dem niedrigsten Wert je Kategorie erhält die entsprechende Höchstpunktzahl. Alle weiteren überprüften Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Folgendes Kriterium fließt in die Beurteilung ein: Punktzahl aus dem NCAP-Crash-Test für den Erwachsenen- Insassenschutz Das überprüfte Angebot des Fahrzeuges mit der höchsten Punktzahl aus dem NCAP-Crash-Test erhält 10 Punkte. Alle weiteren überprüften Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Räumliche Nähe
Beschreibung: Folgendes Kriterium fließt in die Beurteilung ein: Wertungsrelevante Entfernung in Kilometern aus dem Lieferstellenverzeichnis und Werkstattnetz (Anlage 8) Das überprüfte Angebot mit der niedrigsten Summe Wertungsrelevante Kilometer" (Anlage 8) erhält 10 Punkte. Alle weiteren überprüften Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH0A3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH0A3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des LTTG´s des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist. Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 12 der Vergabeunterlagen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Keine.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Kombis
Beschreibung: Lieferung von 4 Personenkraftwagen als Kombis an insgesamt 4 Standorte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34110000 Personenkraftwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Virchowstr. 30 
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Lieferorte: Region West: 54634 Bitburg, Schliezgasse 26 Region Süd: 67061 Ludwigshafen, Kurfürstenstraße 11 Region Ost: 67655 Kaiserslautern, Kanalstraße 25 67547 Worms, Goethestraße 24
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 100 980,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufsgenossenschaft/Handelsregister/Berufsregister
Beschreibung: Eigenerklärung je angebotenem Los über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung je angebotenem Los über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Das Unternehmen muss mindestens einen Jahresumsatz i. H. v. 100.000,00 EUR erreicht ha-ben. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl der Beschäftigten
Beschreibung: Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass eine Beriebshaftpflichtversicherung vorliegt oder sofern diese nicht besteht, eine Beriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird und im Auftragsfall während des Leistungszeitraum aufrecht erhalten wird. Folgende Mindestdeckungssummen muss die Versicheurng abdecken: Personeschaden: 1.000.000,00 EUR Sachschaden: 1.000.000,00 EUR
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Kriterium für die Bewertung ist ausschließlich der rechnerisch überprüfte wertungsrelevante Gesamtpreis aus dem Einzelpreisblatt (Anlage 4) des entsprechenden Loses für die beschriebenen Ausschreibungsinhalte. Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der niedrigste wertungsrelevante Gesamtpreis erhält die Bewertung 70 Punkte. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 70

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umwelt
Beschreibung: Folgende Unterkriterien fließen in die Beurteilung für die Lose 1 bis 3 ein: Kraftstoffverbrauch in Ltr./100km komb. (WLTP) Höchstpunktzahl 5 CO²-Ausstoß in g/km kombiniert (WLTP) Höchstpunktzahl 5 Das überprüfte Angebot des Fahrzeuges mit dem niedrigsten Wert je Kategorie erhält die entsprechende Höchstpunktzahl. Alle weiteren überprüften Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Folgendes Kriterium fließt in die Beurteilung ein: Punktzahl aus dem NCAP-Crash-Test für den Erwachsenen- Insassenschutz Das überprüfte Angebot des Fahrzeuges mit der höchsten Punktzahl aus dem NCAP-Crash-Test erhält 10 Punkte. Alle weiteren überprüften Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Räumliche Nähe
Beschreibung: Folgendes Kriterium fließt in die Beurteilung ein: Wertungsrelevante Entfernung in Kilometern aus dem Lieferstellenverzeichnis und Werkstattnetz (Anlage 8) Das überprüfte Angebot mit der niedrigsten Summe Wertungsrelevante Kilometer" (Anlage 8) erhält 10 Punkte. Alle weiteren überprüften Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH0A3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH0A3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des LTTG´s des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist. Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 12 der Vergabeunterlagen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Keine.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Elektrofahrzeuge
Beschreibung: Lieferung von 11 Personenkraftwagen als Elektrofahrzeuge an insgesamt 5 Standorte der AOK in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34144900 Elektrofahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Lieferorte: Direktion: 67304 Eisenberg, Virchowstr. 30 Region West: 66121 Saarbrücken, Halbergstr. 1 Region Ost: 67655 Kaiserslautern, Kanalstraße 25 Region Süd: 76726 Germersheim, Josef-Probst-Straße 1 Region Nord: 56410 Montabaur, Tiergartenstr. 5-7
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 166 053,14 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenKauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Berufsgenossenschaft/Handelsregister/Berufsregister
Beschreibung: Eigenerklärung je angebotenem Los über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung je angebotenem Los über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Das Unternehmen muss mindestens einen Jahresumsatz i. H. v. 100.000,00 EUR erreicht ha-ben. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl der Beschäftigten
Beschreibung: Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung, dass eine Beriebshaftpflichtversicherung vorliegt oder sofern diese nicht besteht, eine Beriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird und im Auftragsfall während des Leistungszeitraum aufrecht erhalten wird. Folgende Mindestdeckungssummen muss die Versicheurng abdecken: Personeschaden: 1.000.000,00 EUR Sachschaden: 1.000.000,00 EUR
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Wertungsrelevanter Gesamtpreis
Beschreibung: Es wird der rechnerisch überprüfte wertungsrelevante Gesamtpreis (netto) aus dem Einzelpreisblatt (Anlage 4) für die beschriebenen Ausschreibungsinhalte herangezogen. Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Der niedrigste wertungsrelevante Gesamtpreis (netto) erhält die Bewertung 60 Punkte. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 60

Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kosten
Beschreibung: Minderkilometererstattung 5 % (Höchstpunktzahl 5) Mehrkilometerkosten 5 % (Höchstpunktzahl 5) Mögliche Erstattung bei einer jährlichen Fahrleistung von 10.000 km p.a. (kalkulierte Fahrleistung von 15.000 km p.a.) Mehrkosten bei einer jährlichen Fahrleistung von 20.000 km p.a. (kalkulierte Fahrleistung von 15.000 km p.a.) Die Prozentgewichtung wird in berechenbare Punkte umgewandelt. Die höchste Minderkilometererstattung erhält 5 Punkte. Die höchste Minderkilometererstattung erhält 5 Punkte. Alle weiteren Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umwelt
Beschreibung: Kraftstoffverbrauch in kWh/100km komb. (WLTP) Höchstpunktzahl 10 Das überprüfte Angebot des Fahrzeuges mit dem niedrigsten Wert je Kategorie erhält die entsprechende Höchstpunktzahl. Alle weiteren überprüften Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Folgendes Kriterium fließt in die Beurteilung ein: Punktzahl aus dem NCAP-Crash-Test für den Erwachsenen- Insassenschutz Das überprüfte Angebot des Fahrzeuges mit der höchsten Punktzahl aus dem NCAP-Crash-Test erhält 10 Punkte. Alle weiteren überprüften Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Räumliche Nähe
Beschreibung: Folgendes Kriterium fließt in die Beurteilung ein: Wertungsrelevante Entfernung in Kilometern aus dem Lieferstellenverzeichnis und Werkstattnetz (Anlage 8) Das überprüfte Angebot mit der niedrigsten Summe Wertungsrelevante Kilometer" (Anlage 8) erhält 10 Punkte. Alle weiteren überprüften Angebote werden rechnerisch in ein prozentuales Verhältnis zu diesem gestellt und mit Punkten (jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet) entsprechend bewertet.
Gewichtung (Punkte, genau): 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/04/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH0A3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXH0A3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/04/2024 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/04/2024 12:01:00 (UTC+2)
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden (Anlage 6a bzw. 6b der Vergabeunterlagen). Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des LTTG´s des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist. Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt (Anlage 11 der Vergabeunterlagen) Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (Anlage 12 der Vergabeunterlagen).
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Finanzielle Vereinbarung: Keine.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Vogelsang 3  
Stadt: Kusel
Postleitzahl: 66869
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 63814208307
Fax: +49 635140393833
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 55123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Villemomblerstr. 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 55123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 85c25b5e-1fa3-4b3d-b9df-514cc304241c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/03/2024 13:49:54 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 159116-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 54/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/03/2024

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