Deutschland – Landschaftsschutz – Erfassung der gesetzlich geschützten Grünlandbiotope sowie Obstbaumwiesen und -weiden 2024 - 2026 im Rahmen des Niedersächsischen Weges für den NLWKN

151183-2024 - Ergebnis
Deutschland – Landschaftsschutz – Erfassung der gesetzlich geschützten Grünlandbiotope sowie Obstbaumwiesen und -weiden 2024 - 2026 im Rahmen des Niedersächsischen Weges für den NLWKN
OJ S 52/2024 13/03/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erfassung der gesetzlich geschützten Grünlandbiotope sowie Obstbaumwiesen und -weiden 2024 - 2026 im Rahmen des Niedersächsischen Weges für den NLWKN
Beschreibung: Der NLWKN führt im Rahmen des Maßnahmenpaketes des Niedersächsischen Weges 2024 - 2026 eine Erfassung der seit dem 01.01.2021 neu in den gesetzlichen geschützten Biotopschutz aufgenommenen Biotoptypen des mesophilen Grünlands, des sonstigen artenreichen Feucht- und Nassgrünlands sowie der Obstbaumwiesen und -weiden durch. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 2aba0439-7b17-4771-b0a9-a66b104b29ac
Interne Kennung: 0108-DLG/2023-03.211
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 261 200,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDV50
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 1 - Goslar-West
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 21 500,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 2 Goslar-Ost
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 16 550,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 3 Helmstedt
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 23 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 4 Hannover-Hildesheim
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11 850,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 5 Hannover
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 14 550,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 6 Celle
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11 050,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 7 Osterholz-Süd
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 15 800,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 8 Osterholz-Nord
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13 700,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 9 Lüneburg-Süd
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 21 450,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 10 Lüneburg-Nord
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Los 11 Verden-West
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 13 400,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Los 12 Verden-Mitte
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 14 650,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Los 13 Verden-Ost
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11 650,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Los 14 Wittmund-Süd
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 11 550,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Los 15 Lüchow-Dannenberg-Nord
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 21 550,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Los 16 Lüchow-Dannenberg-Süd
Beschreibung: Vollständiger Entwurf von Datenbank, Shape und Fotodokumentation: im Eingabeprogramm (EP11) des NLWKN erstellte Datenbank mit den eingegebenen Geländebögen sowie das GIS-Shape mit allen relevanten Daten aus dem Eingabeprogramm. Die Dateistrukturen sind gemäß Anlage B zu gestalten; außerdem Entwurf des Kurzberichts: Abgabe bis spätestens zum 30.11.2025. Abgabe des Endberichts inkl. korrigierter Daten und weiterer Materialien (Datenbank, Shape, Fotos etc.): 31.03.2026. Es besteht die Möglichkeit, den vollständigen Entwurf ganz oder für vollständig bearbeitete Gebiets-teile bzw. die Endabgabe sowie Anteile des Entwurfs/der Endabgabe bereits Ende 2024/Anfang 2025 abzugeben (Eine vorzeitige Abgabe von anteilig bearbeiteten Teilgebieten als vollständiger Entwurf zu einem früheren Zeitpunkt wird außerordentlich begrüßt. Dies würde den Unteren Naturschutzbehörden ermöglichen, die Mitteilung über den gesetzlichen Biotopschutz der jeweiligen Flächen früher an die Eigentümer und Bewirtschafter zu versenden).
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 19 600,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium "Preis"
Beschreibung: - Gesamterfassung der Grünlandbiotope 2024 - 2026 (max.350 Punkte) - Einzelbogen bei Überschreitungsregelung (max. 50 Punkte) Die Punktevergabe erfolgt auf Grundlage der angebotenen Preise (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für die Gesamterfassung erhält 350 bzw. 50 Punkte für die Erfassung pro Bogen. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Preis.
Gewichtung (Punkte, genau): 40

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektspezifische Qualifikation
Beschreibung: Im Gegensatz zum Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens" (siehe Ziffer 1.14) bezieht sich die projektspezifische Qualifikation speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Bearbeitenden, d.h. die Projektleitung, die mit der Kartierung betrauten, weitere Mitarbeitende, Mitbietende (bei Bietergemeinschaften), Unterauftragnehmer. Der Bieter hat seinem Angebot eine Liste bzw. Übersicht der eingesetzten Bearbeitenden mit bisherige Ein-satzfelder in Voraufträgen im Bereich der hier genannten Leistungen beizufügen. Die (ggf. regional-spezifischen) Kenntnisse und Einbindung methodischer Grundlagen, die praktische Erfahrung in den Arbeitsprozessen bei entsprechender Qualifikation der Bearbeitenden ergeben sich aus diesen beige-brachten Referenzen. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze anhand der Bezeichnung des Projekts/Auftrags, Auftraggeber*in, Erbringungszeitraum (von/bis), Beschreibung der Leistung im genannten Projekt (z. B. durchgeführte Geländeerfassungen mit vergleichbarer Methodik/in vergleichbaren Räumen, Verwendung des nieder-sächsischen Kartierschlüssels, Projektleitungs-/Kartiererfahrung mit den auftragsspezifischen Lebens-räumen und Biotoptypen) unter der Verwendung der Schlagwörter: Wälder, Grünland, Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Heide, Magerrasen etc. mit Größenangaben zum Gesamtprojekt und ggf. dem Grünlandanteil, Dateneingabe mit "Software XY", GIS-Bearbeitung mit "Software XY" bewertet. Die Verlinkung auf andere Quellen gilt nicht als Nachweis. Die Erfahrung der eingesetzten Bearbeitenden ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung "Qualifikation" der Bearbeiter*innen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die projektspezifische Qualifikation fließt als Zuschlagskriterium mit in die Bewertung der Angebote ein (siehe Ziffer 1.19 Bewertung/Zuschlagerteilung sowie die Bewertungsmatrix). Sollten die entsprechenden Referenzen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden sie nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Angaben handelt. Die Nichtvorlage der projektspezifischen Qualifikation führt daher zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung. Gleiches gilt für den Fall, wenn das Zuschlagskriterium "Projektspezifische Qualifikation" in dem Unterkriterium "Qualifikation der Bearbeiter*innen mit weniger als 125 Punkten bewertet wird.
Gewichtung (Punkte, genau): 60
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Registrierungsnummer: 03-7075700000-96
Postanschrift: Podbielskistraße 166  
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 51189848102
Fax: +49 51189848199
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2  
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0aa8d6d5-2983-405c-902b-c54550509277 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/03/2024 09:22:25 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 151183-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 52/2024
Datum der Veröffentlichung: 13/03/2024

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Ihlienworth
Ihlow
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Jever
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Norden
Nordenham
Norderney
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Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
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Peine
Quakenbrück
Radbruch
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Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
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Rinteln
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Ronnenberg
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Salzhemmendorf
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Winsen (Luhe)
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Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Wrestedt
Wunstorf
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven