Deutschland – Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer – Verkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen

149053-2024 - Ergebnis
Deutschland – Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer – Verkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen
OJ S 51/2024 12/03/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen
Beschreibung: Mit diesem Vergabeverfahren sollen Verkehrsleistungen als Subunternehmern mit Kraftomnibussen und Fahrpersonal im Raum Potsdam und Potsdam-Mittelmark beschafft werden. Beim Vergabegegenstand handelt es sich um die Bereitstellung von Fahrzeugen inkl. Fahrpersonal durch den jeweiligen Auftragnehmer zur Durchführung von Linienverkehren gemäß § 42 PBefG. Die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH ist und bleibt alleinige Eigentümerin der Linienkonzessionen gemäß § 42 PBefG. Für die Erbringung der Leistung sollen niederflurige Kraftomnibusse eingesetzt werden, wobei die Fahrzeuglänge im jeweiligen Los genauer spezifiziert wird. Der Leistungszeitraum beginnt am 08.04.2024 und endet zum 31.05.2026. Eine Verlängerung des Leistungszeitraums besteht nicht. Die Gesamtleistung wird in drei Lose aufgeteilt.
Kennung des Verfahrens: 7e793773-a364-489a-a74e-70afb68e03fc
Interne Kennung: 2024-002-VP-02
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60170000 Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit Fahrer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ26XJ4 Nach § 6 Abs. 1 WRegG wird die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Bad Belzig
Beschreibung: Die im Los 1 zu erbringende Leistung befindet sich im Raum Bad Belzig. Gegenstand der Leistung sind Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 681 und 682 laufen. Der Dienst 681 ist von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen sowie an Samstagen zu übernehmen. Der Dienst 682 ist von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen zu übernehmen. Es handelt sich bei den Diensten u.a. um einen Rufbus. Dieser verkehrt wie der übliche Linienverkehr nach einem festen Fahrplan und bedient die darin aufgeführten Haltestellen, allerdings nur auf Abruf. Die Information über Fahrtdurchführung erfolgt durch Leitstelle der regiobus spätestens 30 Minuten vor Beginn der Fahrt. Im Rahmen der Kalkulation ist für die normale sowie Rufbusleistung ein gesamter Nutzwagenkilometerpreis anzugeben. Die Abrufquote der Rufbusleistung beträgt 50 Prozent pro Fahrt. Die Rufbusleistung wird unabhängig davon, ob diese abgerufen wurde oder nicht, grundsätzlich vergütet. Es sind auf den Diensten niederflurige Solo-Busse mit einer Gesamtfahrzeuglänge von mind. 12 Metern einzusetzen. Diese müssen die Ausstattungsmerkmale gemäß den Vertragsanlageneinhalten. Die Gesamtkilometerleistung dieses Loses beträgt rund 480.000 Kilometer.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Zuschlagslimitierung Zur Wahrung mittelständischer Interessen wird die zur Vergabe stehende Gesamtleistung gemäß § 97 Abs. 4 GWB in Lose aufgeteilt. Die Lose unterscheiden sich hinsichtlich des zukünftigen Einsatzgebietes, der einzusetzenden Anzahl an Fahrzeugen und Dienste. Die inhaltliche Beschreibung je Los ist unter Ziffer 2.2 des Vergabeleitfadens zu finden. Bieter / Bietergemeinschaften dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Im Angebotsschreiben (Formblatt 2) ist anzugeben, auf welches Los / welche Lose ein Angebot abgegeben wird. Zusätzlich ist auf dem Preisblatt / Kalkulationsblatt (Formblatt 15) das Los anzugeben, auf welches sich die angegebenen Preise beziehen. Das Formblatt 15 darf bei der Abgabe von einem Angebot für mehr als ein Los vervielfältigt werden. Für die Auftraggeberin sind Bieter Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen und Angebote abgeben, zu verstehen. Für die Bewertung, ob es sich um ein Unternehmen handelt, wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 14 BGB, 271, 290 HGB, 18 AktG Bezug genommen. Für die Losvergabe besteht eine Zuschlagslimitierung. Danach kann die Auftraggeberin den Zuschlag für maximal zwei Lose an einen Bieter / Bietergemeinschaft erteilen. Dabei erfolgt die Bewertung der Angebote in den folgenden Schritten. I. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 8.1 dieses Vergabeleitfadens) ermittelt. II. Bei Punktgleichheit wird über eine Losziehung entschieden. III. Sollte ein Bieter / Bietergemeinschaft bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird von der Auftraggeberin dem Zweit-, oder Drittplatzierten der Zuschlag erteilt. Dafür wird folgende Bewertung zugrunde gelegt: III.1. Innerhalb jedes Loses wird pro vorliegendem wertbaren Angebot die Jahressumme mittels der nachstehenden Formel gebildet. Jahressumme Los Bieter= (Preis MoFr* Km MoFr(Schultage) * 191 Tage)+ (Preis MoFr * km MoFr (Ferien) *60 Tage)+( Preis Sa * Km Sa * 52 Tage)+ (Preis So&Fei * Km So&Fei * 62 Tage) III.2. Anschließend wird unter der Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung der Gesamtauftragswert über alle Lose und Angebotskombinationen ermittelt. Sollte bei einem Los nur ein Angebot vorliegen, erhält der Bieter/ die Bietergemeinschaft den Zuschlag für dieses Los und das Los wird bei der Gesamtauftragswertermittlung nicht berücksichtigt. Rang 1 wird der Angebotskombination zugeordnet, bei der sich der niedrigste Gesamtauftragswert errechnet. Alle anderen Gesamtauftragswerte, welche sich aus den übrigen Angebotskombinationen ergeben, werden in aufsteigender Reihenfolge sortiert. Für den Fall, dass bei Rang 1 mindestens ein Bieter/ Bietergemeinschaft mehr als drei wirtschaftlichste Angebote abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird die Auftraggeberin die Kombination des nachfolgenden Rangs auswählen. Der Vorgang wird solange wiederholt, bis die Zuschlagslimitierung eingehalten wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtkilometerpreis erstes Anwendungsjahr
Beschreibung: Angebotspreis (vgl. Vergabeleitfaden Kapitel 8)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Werder 1
Beschreibung: Die im Los 2 zu erbringende Leistung befindet sich im Raum Werder (Havel). Gegenstand der Leistung sind Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 491 und 492 laufen. Die Dienste sind von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen zu übernehmen sowie beim Dienst 491 an Samstagen und Sonntagen zu übernehmen. Es sind auf den Diensten niederflurige Solo-Busse mit einer Gesamtfahrzeuglänge von mind. 12 Metern einzusetzen. Diese müssen die Ausstattungsmerkmale gemäß den Vertragsanlageneinhalten, sowie über mindestens 10 stufenlos erreichbar Sitzplätze verfügen. Die Gesamtkilometerleistung dieses Loses beträgt rund 204.000 Kilometer.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Zuschlagslimitierung Zur Wahrung mittelständischer Interessen wird die zur Vergabe stehende Gesamtleistung gemäß § 97 Abs. 4 GWB in Lose aufgeteilt. Die Lose unterscheiden sich hinsichtlich des zukünftigen Einsatzgebietes, der einzusetzenden Anzahl an Fahrzeugen und Dienste. Die inhaltliche Beschreibung je Los ist unter Ziffer 2.2 des Vergabeleitfadens zu finden. Bieter / Bietergemeinschaften dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Im Angebotsschreiben (Formblatt 2) ist anzugeben, auf welches Los / welche Lose ein Angebot abgegeben wird. Zusätzlich ist auf dem Preisblatt / Kalkulationsblatt (Formblatt 15) das Los anzugeben, auf welches sich die angegebenen Preise beziehen. Das Formblatt 15 darf bei der Abgabe von einem Angebot für mehr als ein Los vervielfältigt werden. Für die Auftraggeberin sind Bieter Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen und Angebote abgeben, zu verstehen. Für die Bewertung, ob es sich um ein Unternehmen handelt, wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 14 BGB, 271, 290 HGB, 18 AktG Bezug genommen. Für die Losvergabe besteht eine Zuschlagslimitierung. Danach kann die Auftraggeberin den Zuschlag für maximal zwei Lose an einen Bieter / Bietergemeinschaft erteilen. Dabei erfolgt die Bewertung der Angebote in den folgenden Schritten. I. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 8.1 dieses Vergabeleitfadens) ermittelt. II. Bei Punktgleichheit wird über eine Losziehung entschieden. III. Sollte ein Bieter / Bietergemeinschaft bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird von der Auftraggeberin dem Zweit-, oder Drittplatzierten der Zuschlag erteilt. Dafür wird folgende Bewertung zugrunde gelegt: III.1. Innerhalb jedes Loses wird pro vorliegendem wertbaren Angebot die Jahressumme mittels der nachstehenden Formel gebildet. Jahressumme Los Bieter= (Preis MoFr* Km MoFr(Schultage) * 191 Tage)+ (Preis MoFr * km MoFr (Ferien) *60 Tage)+( Preis Sa * Km Sa * 52 Tage)+ (Preis So&Fei * Km So&Fei * 62 Tage) III.2. Anschließend wird unter der Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung der Gesamtauftragswert über alle Lose und Angebotskombinationen ermittelt. Sollte bei einem Los nur ein Angebot vorliegen, erhält der Bieter/ die Bietergemeinschaft den Zuschlag für dieses Los und das Los wird bei der Gesamtauftragswertermittlung nicht berücksichtigt. Rang 1 wird der Angebotskombination zugeordnet, bei der sich der niedrigste Gesamtauftragswert errechnet. Alle anderen Gesamtauftragswerte, welche sich aus den übrigen Angebotskombinationen ergeben, werden in aufsteigender Reihenfolge sortiert. Für den Fall, dass bei Rang 1 mindestens ein Bieter/ Bietergemeinschaft mehr als drei wirtschaftlichste Angebote abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird die Auftraggeberin die Kombination des nachfolgenden Rangs auswählen. Der Vorgang wird solange wiederholt, bis die Zuschlagslimitierung eingehalten wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtkilometerpreis erstes Anwendungsjahr
Beschreibung: Angebotspreis (vgl. Vergabeleitfaden Kapitel 8)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Werder 2
Beschreibung: Die im Los 3 zu erbringende Leistung befindet sich im Raum Werder (Havel). Gegenstand der Leistung sind Fahrten, die aktuell unter den Dienstnummern 471 und 472 laufen. Die Dienste sind von Montag bis Freitag an Schul- und Ferientagen sowie an Samstagen zu übernehmen. Es sind auf den Diensten niederflurige Gelenkbusse mit einer Gesamtfahrzeuglänge von mind. 18 Metern einzusetzen. Diese müssen die Ausstattungsmerkmale gemäß den Vertragsanlageneinhalten einhalten, sowie über mindestens 10 stufenlos erreichbare Sitzplätze verfügen. Die Gesamtkilometerleistung dieses Loses beträgt rund 174.000 Kilometer.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Auftraggeberin kann durch einseitige Option, das Verkehrsangebot durch Leistungsänderungen anpassen. Die Auftraggeberin kann daher insbesondere mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und Abbestellung oder Umstellung von bis zu 20 % der im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Verkehrsleistung verlangen, sofern dafür kein zusätzliches Fahrpersonal und Fahrzeug benötigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Zuschlagslimitierung Zur Wahrung mittelständischer Interessen wird die zur Vergabe stehende Gesamtleistung gemäß § 97 Abs. 4 GWB in Lose aufgeteilt. Die Lose unterscheiden sich hinsichtlich des zukünftigen Einsatzgebietes, der einzusetzenden Anzahl an Fahrzeugen und Dienste. Die inhaltliche Beschreibung je Los ist unter Ziffer 2.2 des Vergabeleitfadens zu finden. Bieter / Bietergemeinschaften dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Im Angebotsschreiben (Formblatt 2) ist anzugeben, auf welches Los / welche Lose ein Angebot abgegeben wird. Zusätzlich ist auf dem Preisblatt / Kalkulationsblatt (Formblatt 15) das Los anzugeben, auf welches sich die angegebenen Preise beziehen. Das Formblatt 15 darf bei der Abgabe von einem Angebot für mehr als ein Los vervielfältigt werden. Für die Auftraggeberin sind Bieter Unternehmen oder Einzelpersonen, die sich am Vergabeverfahren beteiligen und Angebote abgeben, zu verstehen. Für die Bewertung, ob es sich um ein Unternehmen handelt, wird insbesondere auf die Vorschriften der §§ 14 BGB, 271, 290 HGB, 18 AktG Bezug genommen. Für die Losvergabe besteht eine Zuschlagslimitierung. Danach kann die Auftraggeberin den Zuschlag für maximal zwei Lose an einen Bieter / Bietergemeinschaft erteilen. Dabei erfolgt die Bewertung der Angebote in den folgenden Schritten. I. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 8.1 dieses Vergabeleitfadens) ermittelt. II. Bei Punktgleichheit wird über eine Losziehung entschieden. III. Sollte ein Bieter / Bietergemeinschaft bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird von der Auftraggeberin dem Zweit-, oder Drittplatzierten der Zuschlag erteilt. Dafür wird folgende Bewertung zugrunde gelegt: III.1. Innerhalb jedes Loses wird pro vorliegendem wertbaren Angebot die Jahressumme mittels der nachstehenden Formel gebildet. Jahressumme Los Bieter= (Preis MoFr* Km MoFr(Schultage) * 191 Tage)+ (Preis MoFr * km MoFr (Ferien) *60 Tage)+( Preis Sa * Km Sa * 52 Tage)+ (Preis So&Fei * Km So&Fei * 62 Tage) III.2. Anschließend wird unter der Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung der Gesamtauftragswert über alle Lose und Angebotskombinationen ermittelt. Sollte bei einem Los nur ein Angebot vorliegen, erhält der Bieter/ die Bietergemeinschaft den Zuschlag für dieses Los und das Los wird bei der Gesamtauftragswertermittlung nicht berücksichtigt. Rang 1 wird der Angebotskombination zugeordnet, bei der sich der niedrigste Gesamtauftragswert errechnet. Alle anderen Gesamtauftragswerte, welche sich aus den übrigen Angebotskombinationen ergeben, werden in aufsteigender Reihenfolge sortiert. Für den Fall, dass bei Rang 1 mindestens ein Bieter/ Bietergemeinschaft mehr als drei wirtschaftlichste Angebote abgegeben haben als aufgrund der Loslimitierung der Zuschlag erteilt werden kann, wird die Auftraggeberin die Kombination des nachfolgenden Rangs auswählen. Der Vorgang wird solange wiederholt, bis die Zuschlagslimitierung eingehalten wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtkilometerpreis erstes Anwendungsjahr
Beschreibung: Angebotspreis (vgl. Vergabeleitfaden Kapitel 8)
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB lautet wie folgt: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Lange Tours GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Ergebnisses: 1 092 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Titel: Verkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen - Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 04/03/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3Bus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Behrendt GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Ergebnisses: 693 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Titel: Verkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen - Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 04/03/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3Bus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: AC Busreisen Potsdam GmbH
Angebot:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Ergebnisses: 858 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: no
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Titel: Verkehrsleistung als Subunternehmer mit Kraftomnibussen in drei Losen - Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 04/03/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: nein
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Die Fahrzeugklassen im Anwendungsbereich der Definition in der Richtlinie 2009/33/EG einschließlich: Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1); Busse (M3); LKW (N2, N3); M1; M2; N1; N2; N3Bus (M3)
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen1
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
Registrierungsnummer: HRB 9960
Postanschrift: Brücker Landstraße 22  
Stadt: Bad Belzig
Postleitzahl: 14806
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung Technik
Telefon: +49 3384199-146
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: 12-121096894457006-49
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107  
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Lange Tours GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: HRB 38401 P
Stadt: Görzke
Postleitzahl: 14828
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Telefon: +493384740249
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Behrendt GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: HRA 4383 P
Stadt: Kloster Lehnin
Postleitzahl: 14797
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Telefon: +493382707691
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: AC Busreisen Potsdam GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: HRB 18656 P
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14476
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +493320821656
Rollen dieser Organisation
BieterFederführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDEU
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1bd6dd15-8bdf-467f-9631-e24e7eb16efd - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/03/2024 08:54:50 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 149053-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 51/2024
Datum der Veröffentlichung: 12/03/2024

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