Deutschland – Straßenbahnpersonenwagen – Neu- und Ersatzbeschaffung von Straßenbahnen - 30021025

127477-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Straßenbahnpersonenwagen – Neu- und Ersatzbeschaffung von Straßenbahnen - 30021025
OJ S 44/2024 01/03/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Neu- und Ersatzbeschaffung von Straßenbahnen - 30021025
Beschreibung: Gegenstand des hier vorliegenden Beschaffungsverfahrens ist die Vergabe von bis zu 30 Straßenbahnen (22+8 optional). Die Vergabe beinhaltet sowohl den Ersatz von Bestandsfahrzeugen als auch die Erhöhung des Fahrzeugbestands für zukünftige Streckenausbauten. Die Kernanforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus 1.4.1. der Bewerbungsbedingungen und der Auflistung in dieser Bekanntmachung.
Kennung des Verfahrens: 32c2d97a-edb9-40b9-8399-005799025cc2
Interne Kennung: X-SWMAG-2024-0013
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34622100 Straßenbahnpersonenwagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Verfahrensablauf a. Teilnahmewettbewerb: Die interessierten Bewerber werden in einem ersten Schritt aufgefordert zum Nachweis ihrer Eignung einen Teilnahmeantrag mit allen entsprechenden Angaben einzureichen. Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Sollten danach mehr als fünf (5) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen ("Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden"). Zur Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber wird die Auftraggeberin die vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der "Matrix zur Auswahl der geeigneten Bewerber" (Anlage TW2) mit "Wertungspunkten TA" bewerten. Die fünf (5) Bewerber, die die höchste Anzahl an "Wertungspunkten TA" erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt und zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. b. Aufforderung zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes: Der Vertrag samt Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sollen bei der Erstellung der indikativen Angebote berücksichtigt werden und Gegenstand des Angebotes sein. Bereits in dieser Phase des Verfahrens sind bestimmte hervorgehobene und nicht verhandelbare Mindestanforderungen an die Leistung festgelegt (Kernanforderungen, im Lastenheft als "Ausschluss" gekennzeichnet). Siehe im Einzelnen 1.4.1 und 1.4.2. der Bewerbungsbedingungen. Diese sind die folgenden: • Das Fahrzeug muss als elektrisch angetriebener Gelenktriebwagen in Zweirichtungsausführung ausgeführt sein. • Der Anteil der stufenlos zugänglichen Stehplatzfläche des Fahrzeugs muss mindestens 70 % betragen. • Das Fahrzeug muss so beschaffen sein, dass dessen uneingeschränkter Fahrgastbetrieb im gesamten Gleisnetz des AG mit den nachfolgend aufgeführten Eckdaten möglich ist: o Spurweite: 1.000 mm o kleinster zu befahrender Kurvenradius: 17 m o größte zu befahrende Längsneigung: 10 % • Die Gesamtlänge des Fahrzeugs über Prallelemente darf 45 m nicht überschreiten. • Die maximale statische Radsatzlast bei Laststufe III gemäß Technische Regeln Bremsen der BOStrab (Ausgabe 2008) darf 107.910 N nicht überschreiten. • An jeder Fahrzeugseite sind mindestens 10 Türspuren so anzuordnen, dass an sämtlichen Fahrgasttüren die jeweils unmittelbar an die Fahrgasttür grenzende Stehplatzfläche stufenlos zugänglich ist. • Das Fahrzeug muss so gestaltet sein, dass keines der Fahrwerke Auslenkkräfte auf den Wagenkasten überträgt. Die Bieter haben bereits mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen, dass sie diese Kernanforderungen an die Leistung erfüllen werden. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Optimierungsvorschläge sind mit dem indikativen Angebot einzureichen. Nicht verhandelbar sind indes die von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Die Auftraggeberin (AG) wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Die Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss an die Bietergespräche wird die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird die Auftraggeberin unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien Aufklärungsgespräche mit den Bietern über das Angebot führen. c. Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote: Die AG wird mit der Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind dann nicht zulässig. HINWEIS: Die für die Erstellung des ersten verbindlichen Angebotes gewährte Frist wird deutlich kürzer sein, als die für die Erstellung des indikativen Angebotes. Vor diesem Hintergrund wird eine sorgfältige und umfassende Bearbeitung des indikativen Angebotes dringend geraten. Die endgültigen Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind. Angebote, die nicht alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die AG behält sich zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor, • bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung (siehe Anlage A4) den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen. • den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. • in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden"). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht. 2. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen und Einzelbietern gleichgestellt. Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage TW3, hier "T1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. 3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bewerber/Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bewerber/Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 25 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag neben dem Formular "T2 Benennung Unternehmen der Eignungsleihe" (Anlage TW3) auch zugleich die "T3 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (Anlage TW3) und "T5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz" (Anlage TW3) vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: • Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage TW3, hier T6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" • Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Anlage TW3, hier T7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/hilfe-zur-evergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
KonkursDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
KorruptionDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
VergleichsverfahrenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
BetrugsbekämpfungDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
ZahlungsunfähigkeitDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Rein innerstaatliche AusschlussgründeDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Entrichtung von SteuernDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDarüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, insbesondere § 22 LkSG.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Neu- und Ersatzbeschaffung von Straßenbahnen - 30021025
Beschreibung: Gegenstand des hier vorliegenden Beschaffungsverfahrens ist die Vergabe von bis zu 30 Straßenbahnen (22+8 optional). Die Vergabe beinhaltet sowohl den Ersatz von Bestandsfahrzeugen als auch die Erhöhung des Fahrzeugbestands für zukünftige Streckenausbauten. Die Kernanforderungen an die Leistungserbringung ergeben sich aus 1.4.1. der Bewerbungsbedingungen und der Auflistung in dieser Bekanntmachung.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34622100 Straßenbahnpersonenwagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 02/12/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Weitere Erläuterungen B- Referenzen: Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend, die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage TW3, hier T7) zu verwenden. Jeder Referenz ist zudem ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten zu Art und Umfang der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen im Rahmen der Vorbereitung und Unterstützung der Referenzauftraggeberin zur Erlangung der unbefristeten Abnahme bzw. Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab ohne Auflagen für den Fahrgastbetrieb durch die jeweils nach § 54 Abs. 1 Satz 3 PBefG zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde beizufügen. Für die die Vorlage von zwei B-Referenzen erhalten die Bewerber jeweils 15 Punkte. Auswahl geeignete Bewerber: Sollten danach mehr als fünf (5) Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen ("Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden"). Zur Ermittlung der am besten geeigneten Bewerber wird die Auftraggeberin die vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise anhand der "Matrix zur Auswahl der geeigneten Bewerber" (Anlage TW2) mit "Wertungspunkten TA" bewerten. Die fünf (5) Bewerber, die die höchste Anzahl an "Wertungspunkten TA" erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Führt dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, werden nachfolgende Kriterien nacheinander bis zur eindeutigen Bestimmbarkeit der Zuteilung der fünf (5) Plätze angewendet: 1. Die Bewerber mit der höheren Anzahl an "Wertungspunkten TA" erhalten den Vorzug. 2. Sollten danach noch weitere Plätze zu vergeben sein, erhält bei Punktgleichheit der Bewerber den Vorzug, der in den B-Referenzen die jüngste wertbare Referenz vorweist (maßgeblich ist das Datum der unbefristeten Abnahme bzw. Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab ohne Auflagen für den Fahrgastbetrieb der jeweils nach § 54 Abs. 1 Satz 3 PBefG zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde in mm/jjjj). 3. Falls darüber keine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los. Die Auftraggeberin wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Zertifizierungen: Folgende Zertifizierungen müssen vom Bieter, bzw. vom jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden und durch den Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe betreffend die technische Leistungsfähigkeit: 1. Nachweis (Anlage TW3, hier T13) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001 (Mindestanforderung); 2. Nachweis (Anlage TW3, hier T14) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 (Mindestanforderung); 3. Nachweis (Anlage TW3, hier T17) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach ISO 27001 (oder gleichwertig) oder alternativ Abgabe einer Lieferantenselbstauskunft (T18) Folgende Zertifizierungen müssen vom Bieter, bzw. vom demjenigen Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden, welches den Leistungsbestandteil übernimmt, für den das Zertifikat erforderlich ist: 4. Nachweis (Anlage TW3, hier T15) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach DIN 6701 Klasse A1 (oder gleichwertig) zur Ausführung von Klebearbeiten und Schienenfahrzeugen (Mindestanforderung); 5. Nachweis (Anlage TW3, hier T16) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach DIN EN 15085 Zertifizierungsstufe CL1 (oder gleichwertig) zur Ausführung von Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen (Mindestanforderung)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes bei (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag ist ferner eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage TW3) einzureichen. Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage TW3 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung, aus der die Umsatzzahlen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren hervorgeht. Die Umsatzzahlen sind nach Aufforderung durch die Vergabestelle zu belegen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen die Anlage TW3 zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor A-Referenzen : Nachweis (A-Referenzen) über bis zu zwei (2) zwischen 2015 und dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens abgeschlossene Vorhaben über die Herstellung und Lieferung von mindestens fünf (5) im Sinne des § 62 Abs. 5 BOStrab baugleichen Straßenbahnfahrzeugen, die mit den Eigenschaften der im vorliegenden Beschaffungsverfahren ausgeschriebenen Fahrzeuge vergleichbar sind. Mit den ausgeschriebenen Fahrzeugen vergleichbar sind Straßenbahnfahrzeuge, die sämtliche der nachfolgend aufgeführten technischen Eigenschaften erfüllen: • Spurweite: ≤ 1.100 mm) • Anteil stufenlos zugängliche Stehplatzfläche: ≥ 70 % (unter Beachtung von 1.4.2. der BWB) • Anzahl der Türspuren auf derselben Fahrzeugseite ≥ 10 (unter Beachtung von 1.4.2. BWB) Der Nachweis mindestens einer Referenz, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, ist eine Mindestanforderung (A1). Der Nachweis einer weiteren Referenz (A2), die sämtliche der vorgenannten technischen Eigenschaften erfüllt, führt zur besseren Bewertung der Eignung. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung der Referenz und des Fahrzeugtyps b) Name und Adresse der Auftraggeberin des als Referenz herangezogenen Vorhabens c) Bezeichnung des Auftragnehmers in dem als Referenz herangezogenen Vorhabens und/oder Name des Konsortiums oder Bietergemeinschaft. Der Bewerber muss die Leistung allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft als verantwortlicher Vertragspartner der AG erbracht haben. d) Für Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die referenzierte Leistung erbracht hat e) Anzahl der im Hauptauftrag/der Grundbestellung des als Referenz herangezogenen Vorhabens beauftragten und rechtsgeschäftlich abgenommenen Fahrzeuge f) Angaben zum Leistungszeitraum (in tt/mm/jjjj ab Beauftragung bis zur rechtsgeschäftlichen Abnahme des letzten Fahrzeugs in tt/mm/jjjj aus dem Hauptauftrag/der Grundbestellung) g) Angaben zu folgenden Eigenschaften des Fahrzeugs: • Spurweite in Millimeter • Anteil stufenlos zugänglicher Stehplatzfläche in Prozent • Anzahl der Türspuren auf derselben Fahrzeugseite Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage TW3, hier T7) zu verwenden. Jeder Referenz ist zudem: 1) ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten sowie 2) eine separate Anlage mit einer nachvollziehbaren Ermittlung des Anteils der stufenlos zugänglichen Stehplatzfläche des Fahrzeugs beizufügen. Für die Vorlage einer weiteren A-Referenz, die die Mindestanforderungen erfüllt erhalten die Bewerber 10 Punkte. B- Referenzen: Nachweis (B-Referenz) über bis zu zwei (2) abgeschlossene Vorhaben über die Herstellung und Lieferung als verantwortlicher Vertragspartner (der Bewerber muss die Leistung allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft als verantwortlicher Vertragspartner der AG erbracht haben) von mindestens fünf (5) im Sinne des § 62 Abs. 5 BOStrab baugleichen Fahrzeugen zwischen 2015 und dem Zeitpunkt der Bekanntmachung des vorliegenden Vergabeverfahrens, für die von der jeweils nach § 54 Abs. 1 Satz 3 PBefG zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde eine unbefristete Abnahme bzw. Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab ohne einseitig fahrzeugbedingte Auflagen für den Fahrgastbetrieb erteilt wurde. Sofern das Vorhaben noch nicht abgeschlossen ist, kann es nur dann positiv berücksichtigt werden, wenn zumindest für fünf (5) im Sinne des § 62 Abs. 5 BOStrab baugleiche Fahrzeuge für die von der jeweils nach § 54 Abs. 1 Satz 3 PBefG zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde eine unbefristete Abnahme bzw. Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab ohne einseitig fahrzeugbezogene Auflagen für den Fahrgastbetrieb 2015 oder später erteilt wurde. Der Nachweis von Referenzen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, führt zur besseren Bewertung der Eignung. Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen: a) Bestätigung, dass das Unternehmen, welches die Referenz benennt, maßgeblich für die Erlangung der Inbetriebnahmegenehmigung verantwortlich war (bei Leistungserbringung durch eine Bietergemeinschaft, muss der Bewerber der für die Erlangung der Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab verantwortliche Partner in der Bietergemeinschaft gewesen sein). b) Bezeichnung der Referenz und des Fahrzeugtyps c) Name und Adresse der Auftraggeberin des als Referenz herangezogenen Vorhabens d) Bezeichnung des Auftragnehmers in dem als Referenz herangezogenen Vorhabens und/oder Name des Konsortiums oder Bietergemeinschaft e) Für Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die referenzierte Leistung erbracht hat h) Anzahl der im Hauptauftrag/der Grundbestellung des als Referenz herangezogenen Vorhabens beauftragten Fahrzeuge f) Angaben zum Leistungszeitraum (in tt/mm/jjjj ab Beauftragung bis zur vertraglichen Abnahme des letzten Fahrzeugs in tt/mm/jjjj aus dem Hauptauftrag/der Grundbestellung) g) Datum (mm/jjjj) der unbefristeten Abnahme bzw. Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab ohne Auflagen für den Fahrgastbetrieb Wetiere Erläuterungen zu den B- Referenzen und nähere Erläuterungen zur Auswahl geeigneter Bewerber sind unter "Beschaffungsinformationen (speziell)" => "Zusätzliche Informationen" zu finden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 75
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 18/03/2024
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 11/03/2024 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine eventuelle Nachforderung erfolgt nach § 51 Abs. 2 SektVO.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung: Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE211221338
Postanschrift: Mozartstraße 8  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131126235
Fax: +49 6131126023
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9  
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 119a91c5-d942-4340-bc82-d8cf07eb366b-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Anpassung des veröffentlichen Dokuments A1 BWB, Abschnitt BWB, Abschnitt 4.2.5.2.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 33db56de-89a2-4c24-bf42-b858d21f9109 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/02/2024 16:01:06 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 127477-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 44/2024
Datum der Veröffentlichung: 01/03/2024

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