Deutschland – Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung – Bewertung der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027

118816-2024 - Ergebnis
Deutschland – Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung – Bewertung der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027
OJ S 41/2024 27/02/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Finanzamt Magdeburg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Bewertung der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027
Beschreibung: a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Vertrages für die „Bewertung der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027“. b) Die Leistungsbestandteile gliedern sich in 4 Unterpunkte: 1.Evaluierungen des EFRE/JTF- und des ESF+ Programms Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 2.Längerfristige Ergebnisindikatoren ESF+ 3.Abstimmungen mit der Verwaltungsbehörde und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Evaluierungen 4.Unterstützungsleistungen bei der Programmierung der Förderperiode 2028 bis 2034 c) Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.12.2030, ohne das es des ausdrücklichen Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres (bis 31.12.2031). Dazu erklärt der Aufraggeber bis spätestens 30.06.2030, ob er von der Option Gebrauch machen will. d) Der detaillierte Lesitungsumfang ergibt sich aus der Anlage 5-Leistungsbeschreibung. e) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 /vgl. bspw. Bieterfragen) und in der Anlage "1-Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten.
Kennung des Verfahrens: 2a01f7c4-0824-4976-a81f-3ed805f22499
Vorherige Bekanntmachung: 00611415-2023
Interne Kennung: GS 131 OV 012023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 020 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Enthalten der Bekanntmachungstext und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 09.11.2023, 12:00 Uhr (vgl. bei der Beschaffungsstelle eingehend) darauf über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) hinzuweisen. 2. Die Beschaffungsstelle behält sich vor, verspätete eingehende Anfragen nicht zu beantworten. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform des Bundes (vgl. www.evergabe-online.de) 4. Die Vergabeunterlagen stehen auf den Vergabeplattformen des Bundes (www.evergabe-online.de) und des Landes Sachsen-Anhalt (www.evergabe.sachsen-anhalt.de) kostenlos zum Download bereit. 5. Die Beschaffungsstelle weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden Veröffentlichung unter www.evergabe-online.de bzw. www.evergabe.sachsen-anhalt.de oder der vorliegenden eu-weiten Veröffentlichung (vgl. TED; http://ted.europa.eu/) maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 6. Die Bewerber haben sich zudem selbständig und regelmäßig über die Änderungen der Vergabeunterlagen sowie der Beantwortung von Fragen durch die Beschaffungsstelle (vgl. www.evergabe-online.de) zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. 7. Eine Nichtberücksichtigung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 8. Reicht ein Bieter bis zum Ablauf der Angebotsfrist das formalisierte Angebot nicht in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnA-Web) ein, wird sein Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 9. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform nach § 126b BGB (vgl. A1-Angebot, Unterschriftenfeld, Datum, Angabe der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in lesbarer Form). 10. Für die Angebotsabgabe ist keine fortgeschrittene elektronische oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Durch das Hochladen des Angebotes über den "AnA-Web" (vgl. elektronische Form) werden diese Anforderungen erfüllt. 11. Es ist zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung und im formalisierten Angebot (vgl. A1- Angebot) angegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vollständig dem Angebot beigefügt oder - soweit erforderlich - auf Aufforderung der Beschaffungsstelle in elektronischer Form (vgl. eVergabe AnAWeb) nachgereicht werden. Bei fehlender oder nicht fristgerechte Einreichung kann das Angebot - nach pflichtgemäßem Ermessen der Beschaffungsstelle - vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 12. Die Angebotsabgabe und/oder die Nachreichung von Erklärungen, Nachweisen und Unterlagen per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren. 13. Die Beschaffungsstelle kann Ausnahmen beispielsweise für Teststellungen, Angebotsmuster, Material- oder Produktproben in der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen definieren. 14. Weiterführende Angaben zur Angebotsabgabe und zur Angebotswertung ergeben sich aus der Angebotsaufforderung (vgl. 2 - Angebotsaufforderung). 15. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in einfacher Kopie beigefügt werden. 16. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. 17. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (vgl. finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an, die Beschaffungsstelle wertet also diese Angaben kumulativ. 18. Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (vgl. beispielsweise AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. 19. Besonders zu beachten sind die Referenzen und deren Mindestanforderungen (vgl. 2-Angebotsaufforderung und A2-Bieter- und Eignungsauskunft). 20. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung. 21. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Beschaffungsstelle - wie folgt - die Vergabe per Losentscheid vor (vgl. 2 - Angebotsaufforderung): a) Es werden insgesamt sechs optisch gleiche Loszettel erstellt, jeweils drei mit dem Namen des Bieters A und dem Namen des Bieters B. b) Diese werden in einen Losbehälter gelegt. c) Drei mit der Vergabe nicht vertraute Mitarbeiter des Auftraggebers ziehen jeweils einen Loszettel aus dem Losbehälter, wobei die einzelnen Loszettel erst geöffnet werden dürfen, wenn alle drei Lose gezogen wurden. d) Der Bieter, dessen Name mindestens auf zwei der drei Loszettel steht, erhält den Zuschlag. e) Das Losverfahren wird dokumentiert und protokolliert. 22. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB. 23. Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor der Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB auf elektronischem Weg und per E-Mail informieren. 24. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB). 25. Es gilt deutsches Recht. 26. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bewertung der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027
Beschreibung: a) Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines Vertrages für die „Bewertung der Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im Land Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027“. b) Die Leistungsbestandteile gliedern sich in 4 Unterpunkte: 1.Evaluierungen des EFRE/JTF- und des ESF+ Programms Sachsen-Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 2.Längerfristige Ergebnisindikatoren ESF+ 3.Abstimmungen mit der Verwaltungsbehörde und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Evaluierungen 4.Unterstützungsleistungen bei der Programmierung der Förderperiode 2028 bis 2034 c) Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.12.2030, ohne das es des ausdrücklichen Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres (bis 31.12.2031). Dazu erklärt der Aufraggeber bis spätestens 30.06.2030, ob er von der Option Gebrauch machen will. d) Der detaillierte Lesitungsumfang ergibt sich aus der Anlage 5-Leistungsbeschreibung. e) Die zusätzlichen Angaben zu VI.3 /vgl. bspw. Bieterfragen) und in der Anlage "1-Hinweise und häufig gestellte Fragen" sind zwingend zu beachten.
Interne Kennung: GS 131 OV 012023
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Magdeburg  
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und endet am 31.12.2030, ohne das es des ausdrücklichen Ausspruchs einer Kündigung bedarf. Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines Jahres (bis 31.12.2031). Dazu erklärt der Aufraggeber bis spätestens 30.06.2030, ob er von der Option Gebrauch machen will.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 020 000,00 EUR
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach 30% Preis (max. 120 Punkte) und 70% Leistung/Qualität (max. 280 Punkte). Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl stellt das wirtschaftlichste dar. Weitere Informationen siehe 2-Angebotsaufforderung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: a) Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. b) Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Finanzamt Magdeburg
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Finanzamt Magdeburg
Registrierungsnummer: 15-1400-52
Postanschrift: Tessenowstraße 10  
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39114
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 391-8852200
Fax: +49 391-8851000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Registrierungsnummer: 00000
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2  
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 33b13b62-c4a5-4304-b82e-a71127f714b6 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/02/2024 09:26:58 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 118816-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 41/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/02/2024