Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags - Landkreis Rostock

96050-2024 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags - Landkreis Rostock
OJ S 33/2024 15/02/2024
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags - Landkreis Rostock
Beschreibung: Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über Verkehrsleistungen mit Bussen im Kreisgebiet des Landeskreises Rostock
Interne Kennung: 2024-1
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Rostock  
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8LHEBG A) Vergabe gem. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne wettbewerbliches Verfahren zu vergeben, ist, dass eine zulässige Vergabe nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 vorliegt. Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007). Gegen die geplante Direktvergabe kann bis zur Erteilung des Zuschlags ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes MecklenburgVorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit (JohannesStellingStraße 14, 19053 Schwerin, Telefon: 0385588 15164, Telefax: 0385588 485 15817, EMail: vergabekammer@wm.mvregierung.de) eingereicht werden. Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007); damit wird die Frist des § 135 Abs. 3 S.1 Nr.3 GWB eingehalten. B) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefG Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i.S.d. §8a Abs.4 S.2 PBefG ist innerhalb der 3MonatsFrist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.2.4) ausgelöst. Der Betrieb der o.g. Linien ist zu dem in Abschnitt II.2.7 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Nach der Rechtsprechung zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienste war bislang nicht kostendeckend möglich. Der Landkreis Rostock geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben auch künftig nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen des Landkreises Rostock möglich ist. Der Landkreis Rostock hat daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. C) Angaben gem. § 8 Abs. 2 SaubereFahrzeugeBeschG BT715 Anzahl aller Fahrzeuge, die aufgrund der Auftragsvergabe gekauft, geleast oder gemietet wurden oder deren Nutzung vertraglich vereinbart wurde, unterteilt nach Fahrzeugklassen gem. § 2 Nr. 3 SaubereFahrzeugeBeschG: Fahrzeuge der Klasse M: 177 Fahrzeuge der Klasse N: 0 BT716 die Anzahl aller sauberen leichten Nutzfahrzeuge und sauberen schweren Nutzfahrzeuge, die aufgrund der Auftragsvergabe gekauft, geleast oder gemietet wurden oder deren Nutzung vertraglich vereinbart wurde, unterteilt nach Fahrzeugklassen gemäß § 2 Nummer 4 SaubereFahrzeugeBeschG: Fahrzeuge der Klasse M1: 0 Fahrzeuge der Klasse M2: 0 Fahrzeuge der Klasse N1: 0 BT725 die Anzahl aller emissionsfreien schweren Nutzfahrzeuge, die aufgrund der Auftragsvergabe gekauft, geleast oder gemietet wurden oder deren Nutzung vertraglich vereinbart wurde, unterteilt nach Fahrzeugklassen gemäß § 2 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 6 SaubereFahrzeugeBeschG: Fahrzeuge der Klasse M3: 52 Fahrzeuge der Klasse N2: 0 Fahrzeuge der Klasse N3: 0 D) Vergabe als Gesamtleistung Die Vergabe der in Abschnitt II.2.4) genannten Verkehrsdienste ist gemäß § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG bzw. § 13 Abs. 2 Satz 1 PBefG zu versagen. E) Anforderungen an die Verkehrsdienste Gemäß § 8a Abs. 2 S. 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem "Ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung/ Vorinformation des Landkreises Rostock" angegeben. Dieses steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.landkreisrostock.de/datei/anzeigen/id/78359,1295/ergaenzendes_dokument_vorabbekanntmachung_lro_rebus.pdf Das Ergänzende Dokument sowie der jeweils geltende Nahverkehrsplan des Landkreises Rostock enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge und führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. F) Möglichkeit der Verlängerung auf Basis von Art .4 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 Gemäß Art. 4 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 kann die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der Wirtschaftsgüter um höchstens 50 % verlängert werden, wenn der Betreiber eines öffentlichen Dienstes einen wesentlichen Anteil der für die Erbringung der Personenverkehrsdienste, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind, insgesamt erforderlichen Wirtschaftsgüter bereitstellt und diese vorwiegend an die Personenverkehrsdienste gebunden sind, die von dem Auftrag erfasst werden. Wenn der Aufgabenträger z. B. aufgrund qualitativen Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen veranlasst, dass solche Wirtschaftsgüter vom Betreiber bereitgestellt werden und die o. g. Voraussetzungen vorliegen, behält sich der Aufgabenträger vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
3. Teil
3.1.
Teil: PAR-0001
Titel: Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags - Landkreis Rostock
Beschreibung: Der Landkreis Rostock beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 3 Abs. 3 ÖPNVGMV i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die rebus Regionalbus Rostock GmbH (rebus Regionalbus Rostock GmbH, Parumer Weg 35, 18273 Güstrow) zu erteilen. Gegenstand des ÖDA sind sämtliche gegenwärtigen und künftigen straßengebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Rostock. Die zum Betriebsbeginn (s. Abschnitt II.2.7) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (s. Abschnitt VI.1, D) beschrieben. Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Rostock. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf etwa 9,3 Millionen Fahrplankm pro Jahr. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienform im Einzelnen (insbes. Linienverkehr i.S.v. §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch i.S.v. § 2 Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG i.V.m. §§ 42ff. oder §§ 46ff. PBefG). Dem Betreiber soll zum Schutz der mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergebenen Verkehrsleistungen ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 8 PBefG gewährt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der vergebenen Verkehrsleistungen vor konkurrierenden Linienverkehren mit Bussen und Straßenbahnen auf dem Gebiet des Landkreises Rostock. Der Landkreis Rostock wird das gewährte ausschließliche Recht und die Ausnahmen zugunsten von Verkehren anderer Verkehrsunternehmen, einschl. der Verkehre, die die geschützten Verkehrsleistungen nur unerheblich beeinträchtigen, öffentlich bekanntmachen. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und an den gemeinsamen Nahverkehrsplan des Landkreises Rostock und der Hanseund Universitätsstadt Rostock in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umweltund Klimaschutzes, Einführung von weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln) anzupassen ist. Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife (aktuell gelten die Tarife des Verkehrsverbundes Warnow). Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linien als auch hinsichtlich des Fahrplanund Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte, wie z.B. Fahrzeugund Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die o.g. Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Mit dieser Vorinformation kommt der Landkreis Rostock seiner Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen. Diese Vorabbekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar.
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Landkreis Rostock  
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
3.1.6.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y8LHEBG/documents
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Landkreis Rostock
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Mecklenburg Vorpommern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Rostock
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Am Wall 3-5  
Stadt: Güstrow
Postleitzahl: 18273
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
E-Mail: info@lkros.de
Telefon: +49 38437550
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Mecklenburg Vorpommern
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14  
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
Telefon: 0385 588 5160
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock
Registrierungsnummer: keine Angabe
Stadt: Güstrow
Postleitzahl: 18273
Land, Gliederung (NUTS): Landkreis Rostock (DE80K)
Land: Deutschland
E-Mail: info@lkros.de
Telefon: +49 38437550
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1b3510fe-e10b-4cab-b6cc-adef8dc6dcf8 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/02/2024 17:00:05 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 96050-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 33/2024
Datum der Veröffentlichung: 15/02/2024