Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft) für das Land Hessen

78033-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft) für das Land Hessen
OJ S 26/2024 06/02/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft) für das Land Hessen
Beschreibung: Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft) für das Land Hessen
Kennung des Verfahrens: 16558711-eff6-4c3b-8353-dbbea06c65de
Interne Kennung: VG-3000-2023-0137
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mainzer Straße 29  
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 141 472 117,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 170 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB") Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB") Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die jeweilige Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zusätzlich die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021 - HVTG - (GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG) die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Erklärung ist mit dem Namen des Erklärenden nach § 126b BGB zu versehen. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte*0,9 + Leistungspunkte*0,1 Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit der höheren Preispunktzahl den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (Wertungsrelevanter Gesamtangebotspreis) aus dem Preisblatt. Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (160), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Jeder Bieter hat mit seinem Angebot den Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog") ausgefüllt einzureichen. In diesem können maximal 160 Punkte erhalten werden. Diese setzen sich aus den Bewertungen der einzelnen Anforderungen zusammen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
2.1.6.
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe§§ 123, 124 GWB
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung von Standardsoftware (außer Microsoft) für das Land Hessen
Beschreibung: Der in dieser Leistungsbeschreibung definierte Bedarf an Softwareprodukten des Landes Hessen - einschließlich desjenigen der HZD und der FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR - soll über diesen Rahmenvertrag gedeckt werden. Die zu versorgende IT-Landschaft des Landes Hessen besteht aus ca. 80.000 Clients, die HZD betreibt ca. 8.000 physische und virtuelle Server. Darüber hinaus gibt es weitere Server bei den Dienststellen. Zusätzlich werden Beratungs- und Verwaltungsdienstleitungen für Softwareprodukte beschafft. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die angebotenen Produkte nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung und des "E-Procurement Handbuchs für Lieferanten" (Anlage LB3 E-Procurement Handbuch) in der jeweils gültigen Fassung in das E-Procurement-System des Landes Hessen einzustellen. Wesentlicher Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Erwerb von Softwareprodukten verschiedener Hersteller nach Anlage LB4.1.1 Softwarebedarf, an denen das Land Hessen Bedarf hat. Der Bedarf umfasst die dort genannten, im Zeitraum Juni 2019 bis Mai 2023 erworbenen Produkte und deren Folgeprodukte. Zudem umfasst die Ausschreibung den Erwerb neuer Standardsoftwareprodukte bis zum aktuellen Schwellenwert für EU-weite Ausschreibungen. Soweit der Bedarf schon konkret absehbar ist, wurde er im Reiter "Produkte in Planung" genannt. Softwareprodukte des Herstellers Microsoft werden nicht erfasst. Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen seiner Beratungsleistungen, dass die für den Abrufenden vertragskonforme, wirtschaftlichste Lizensierungsform gewählt wird. Er weist den Abrufenden auf die Möglichkeit hin, Rabattkonditionen direkt mit den Herstellern abzuschließen. Der Auftragnehmer muss die in Anlage LB4.1.1 Softwarebedarf aufgezählten Softwareprodukte der einzelnen Hersteller anbieten. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass er zur geforderten Offenlegung seiner Preise (open-book) berechtigt ist. Er muss durch Vereinbarungen zwischen ihm und den Softwareherstellern oder Softwarelieferanten dafür Sorge tragen, dass er seine Vorteile bei den Lizenzbedingungen und seine Preise der HZD offenlegen und weitergeben darf. Auf gegenteilige Vereinbarungen kann er sich der HZD gegenüber nicht berufen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Abrufenden Lizenzen, Lizenzen mit Wartung oder Wartungslizenzen zu verkaufen oder befristet zur Nutzung zu überlassen. Die Softwarelieferung erfolgt per Datenträger oder Link und Key. Die Bereitstellung der Software erfolgt innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang des Einzelabrufs. Zur Bereitstellung der Software erbringt der Auftragnehmer folgende Leistungen: Lieferung des abgerufenen Release-Stands des zu lizenzierenden Softwareproduktes, Lieferung der Dokumentation, Initiale Bereitstellung von Aktivierungscodes bzw. Installationsschlüsseln, ggf. Lizenz-Zertifikat, Zugriff auf bzw. Bereitstellung der vom Softwarehersteller veröffentlichten Produkt-Patches, Datenträger, soweit Lieferung nicht per Download erfolgt, Lieferschein. Hat ein Leistungsempfänger oder Abrufender Lizenzen mit Wartung oder Wartungslizenzen erworben, informiert der Auftragnehmer diesen mindestens drei Monate vor Ablauf der Wartung über den Ablauf der selbigen und unterbreitet ein Angebot zur Verlängerung der betreffenden Wartung. Sofern Wartungslizenzen erworben werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Korrektheit der Wartungslizenzbeschaffung gemäß den Herstellervorgaben zu prüfen und anzubieten. Dies gilt insbesondere, wenn Lizenzketten gefordert sind. Der Auftragnehmer berät die Leistungsempfänger oder Abrufenden bei der Lizenzierung über Abonnements (sog. Subscriptions) und den wirtschaftlichen Übergang in ein Mietmodell. Er klärt den Leistungsempfänger oder Abrufenden über die Kosten und Möglichkeiten eines Exits und die Risiken eines Lockins auf. Der Auftragnehmer berät zudem bei der Vorbereitung und Abwicklung von möglichen Buyouts im Anschluss an die Beendigung von Subscription-Verträgen. Auf Anfrage übersendet der Auftragnehmer dem Leistungsempfänger oder Abrufenden seine Prüfungen in Textform innerhalb von drei Tagen. Hat ein Leistungsempfänger oder Abrufender Abonnements erworben, informiert der Auftragnehmer diesen mindestens drei Monate vor Ablauf der Mietzeit über den Ablauf der selbigen und unterbreitet ein Angebot zur Verlängerung des Abonnements. Der Auftragnehmer erhält elektronisch die Lizenzbedingungen der Hersteller (EULA) in der jeweils geltenden Version für jede getätigte Softwarebeschaffung der HZD und weiterer Abrufender aus dem Vorgängerrahmenvertrag sortiert nach Herstellern, Produkten und Erwerbszeitpunkten. Der Auftragnehmer führt diese Informationen fort und hält die Lizenzbedingungen der Hersteller (EULA) elektronisch in der jeweils geltenden Version für jede weitere getätigte Softwarebeschaffung zentral nach. Der Auftragnehmer prüft, ob Hersteller im Rahmen ihrer Lizenzierungsformen etwaige Lizenzbenefits anbieten und berücksichtigt die Benefits bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Lizenzierung. Der Auftragnehmer prüft für die HZD, dass die HZD von den gewährten Benefits Gebrauch macht und weist die HZD proaktiv auf die Möglichkeit der Ausschöpfung dieser hin. Ein solcher Hinweis kann anlassbezogen erfolgen; er hat mindestens einmal im Quartal in Textform zu erfolgen. Die gesamten Beratungsleistungen bei der Softwarebeschaffung und alle weiteren Neben- und Verwaltungsleistungen haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Die Ansprechpartner müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen (C2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Weitere Details und Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mainzer Straße 29  
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2026
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 141 472 117,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 170 000 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 170.000.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. Ein Unternehmen gilt nur als geeignet, wenn der durchschnittliche Jahresumsatz mit dem Vertrieb von Standardsoftware außer Software des Herstellers Microsoft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 40 Mio. netto betrug.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht. Belieferung eines Kunden aus dem öffentlichen Sektor mit mindestens 30.000 Clients und 2.500 Servern mit Standardsoftware für mindestens ein Jahr. Hierbei müssen mindestens 300 verschiedene Software-Produkte bezogen worden sein. (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben. Technische Fachkräfte Benennung jeweils eines dedizierten, namentlich benannten Beraters sowie jeweils eines dedizierten, namentlich benannten Stellvertreters sowohl für die kaufmännische als auch für die technische Lizenzberatung. Es sind somit insgesamt vier unterschiedliche Personen anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.hessen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 19/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 19/02/2024 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29  
Stadt: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land, Gliederung (NUTS): Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6113400
Fax: +49 6113401150
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3  
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt-Dieburg (DE716)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Fax: +49 611327648534
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4bea6e37-07d0-4545-a66b-80be2ca6f7e2-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Verlängerung der Angebotsfrist.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fef3f5f9-a1b0-432a-800f-2f54608bf100 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2024 14:13:48 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 78033-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 26/2024
Datum der Veröffentlichung: 06/02/2024

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