Ballierung von Haus-, Gewerbe- und Rest-Sperrabfall

62602-2024 - ErgebnisDeutschland-Saarbrücken: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 22/2024 31/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EVS ABW GmbH
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ballierung von Haus-, Gewerbe- und Rest-Sperrabfall
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ballierung (ausschließlich Rundballen) von Haus- und ggf. nicht gefährlichem Gewerbeabfall bzw. Rest-Sperrabfall in Revisionszeiten bzw. länger andauernden ungeplanten Betriebsstörungen der AVA Velsen auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Hermine in Neunkirchen/Saar
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Hauptort der Ausführung: Abfallwirtschaftszentrum Hermine in Neunkirchen/Saar
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
In geplanten Revisionszeiten ist Hausabfall bzw. ggf. auch ein Gemisch aus Hausabfall und nicht gefährlichem Gewerbeabfall und / oder (Rest-)Sperrabfall, Verhältnis 60 - 80 M-% Hausabfall zu 20 - 40 M-% nicht gefährlicher Gewerbeabfall bzw. (Rest-)Sperrabfall in der bestehenden Halle im AWZ Hermine zu zerkleinern und in einer Ballenpresse in eine zylindrische Form zu pressen und mit einer UV-beständigen Folie mindestens 10 – 12 Folienlagen an jeder Stelle des Ballens zu umwickeln. Die Folienstärke muss mindestens 0,025 mm betragen sowie eine UV-Beständigkeit von mindestens zwölf Monaten haben.
Die eingesetzte Technik soll sicherstellen, dass die Ballengewichte bei der angegebenen Abfallzusammensetzung mindestens 1,0 Mg /Ballen und max. 2,4 Mg / Ballen betragen, um zu gewährleisten, dass zum einen die angemietete Lagerfläche ausreicht und zum anderen der Kraftstoffverbrauch beim Aufbau und Rückbau des Ballenlagers auf ein Minimum reduziert wird. Die Ballen sind mit einem Teleskopstapler auf der Außenfläche horizontal mit bis 7 Ballenlagen möglichst platzsparend (dicht) zu lagern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 204-641737
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 26200-217462 / 2023_062
Bezeichnung des Auftrags:
Ballierung (ausschließlich Rundballen) von Haus- und Gewerbeabfall
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/01/2024
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: I.C.E. AG
Postanschrift: CH-9501
Ort: Wil
NUTS-Code: CH Schweiz / Suisse / Svizzera
Land: Schweiz
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Vergabekammern des Saarlandes
Ort: Saarbrücken
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/01/2024