Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln zum Glucose-Management nach § 127 Abs. 1 SGB V
63481-2024 - PlanungDeutschland-Eschborn: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
OJ S 22/2024 31/01/2024
Vorinformation
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK- Die Gesundheitskasse in Hessen
Offizielle Bezeichnung: AOK- Die Gesundheitskasse in Hessen
Nationale Identifikationsnummer: 105313145
Postanschrift: Kölner Str. 8
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Hilfsmittel
E-Mail:
Telefon: +49 6196 / 4069500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/hessen
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.aok.de/gp/medizintechnik/vertragsabsichten
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.aok.de/gp/medizintechnik/vertragsabsichten
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Hilfsmitteln zum Glucose-Management nach § 127 Abs. 1 SGB V
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die AOK Hessen beabsichtigt, einen Vertrag § 127 Abs. 1 SGB V (Verhandlungsvertrag mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) über die Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zum Glucose-Management (PG 30) fortzuschreiben. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Hessen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die relevanten Produkte sind in folgenden Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V enthalten: Produktgruppe 30 Hilfsmittel zum Glucose-Management. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses gem. § 139 SGB V entnommen werden. https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/a67e6904-aff4-4d99-a5e3-0adb72441f17
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.3.
Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
29/01/2024
29/01/2024
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Mit dieser Vorinformation wir eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sine von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Tel des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1-Vorabinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Die Übermittlung der Angebote sollte in elektronischer Form an das angegebene Postfach erfolgen. Die Angaben unter VI.4.1) dienen lediglich der Validierung des Formulars. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren richtet sich nach dem konkreten Klagebegehren und Kläger und kann nicht generell bezeichnet werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/01/2024
26/01/2024