Lieferung von Strom, Wasser und Fernwärme für den Standort D1 in St. Ingbert

56025-2024 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Saarbrücken: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
OJ S 20/2024 29/01/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: CISPA - Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE316283105
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 68130271921
Fax: +49 681-30271942
Internet-Adresse(n):
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungszentrum; Klassischer öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 lit. a) GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Teil der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Strom, Wasser und Fernwärme für den Standort D1 in St. Ingbert
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferleistung von Strom, Wasser und Fernwärme für den Standort D1 in St. Ingbert.
Der Gebäudeeigentümer lässt im Mietvertrag schriftlich vereinbaren, dass Strom, Wasser und Fernwärme ausschließlich beim Unternehmen Energie SaarLorLux bezogen werden darf. Das CISPA hat diese Verträge selbst zu schließen.
Insoweit ist die Vergabe der Lieferleistungen Strom, Wasser und Fernwärme oberschwellig im Wege des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbs gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 705 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Strom für das Gebäude D1 in St. Ingbert
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
65310000 Stromversorgung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
LOS 1: Lieferung von Strom für das Gebäude D1 in St. Ingbert.
Der Gebäudeeigentümer lässt im Mietvertrag schriftlich festhalten, dass der Mieter ausschließlich beim Unternehmen Energie SaarLorLux Strom beziehen darf. Zusätzlich hat der Vermieter die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ausschließlich Energie
SaarLorLux technisch in der Lage ist, Strom zum angemieteten Gebäude zu liefern.
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter gem. § 535 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Bauliche Veränderungen (hier: Einbau neuer Zähler durch den Mieter, um anderen Energieversorgern den Zugang zu ermöglichen) durch den Mieter ohne
Zustimmung des Vermieters führen zu einer schuldhaften Verletzung der Obhutspflicht und führen zu Schadensersatz. (vgl. BGH, Urteile v. 28.2.2018, VIII ZR 157/17 und v. 27.6.2018, XII ZR 79/17)
Insoweit ist die Vergabe oberschwellig im Wege des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbs gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig.
Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die auszuschreibende Leistung auf Grund von technischen Merkmalen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann.
Der Gebäudeeigentümer hat bauliche Vorkehrungen getroffen und verpflichtet das CISPA im Mietvertrag zum Bezug von Energiequellen bei Energie SaarLorLux.
Der Auftraggeber ist deswegen der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (i. S. d. §135 Abs. 3 GWB).
Er beabsichtigt, ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union den Auftrag nach Ablauf von 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zu vergeben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Lieferleistungsvertrag für LOS 1 beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026. Der Vertrag kann einmalig durch den AG um ein Vertragsjahr verlängert werden. Die höchstmögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-anteTranzparenzbekanntmachung i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB.
Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die ausgeschriebene Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb
vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV).
Er beabsichtigt....
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Wasser für das Gebäude D1 in St. Ingbert
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09321000 Warmwasser
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
LOS 2: Lieferung von Trinkwasser für das Gebäude D1 in St. Ingbert
Der Gebäudeeigentümer lässt im Mietvertrag schriftlich festhalten, dass der Mieter ausschließlich beim Unternehmen Energie SaarLorLux Wasser beziehen darf. Zusätzlich hat der Vermieter die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ausschließlich Energie
SaarLorLux technisch in der Lage ist, Wasser zum angemieteten Gebäude zu liefern.
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter gem. § 535 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Bauliche Veränderungen (hier: Einbau neuer Zähler durch den Mieter, um anderen Energieversorgern den Zugang zu ermöglichen) durch den Mieter ohne
Zustimmung des Vermieters führen zu einer schuldhaften Verletzung der Obhutspflicht und führen zu Schadensersatz. (vgl. BGH, Urteile v. 28.2.2018, VIII ZR 157/17 und v. 27.6.2018, XII ZR 79/17)
Insoweit ist die Vergabe oberschwellig im Wege des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbs gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig.
Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die auszuschreibende Leistung auf Grund von technischen Merkmalen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann.
Der Gebäudeeigentümer hat bauliche Vorkehrungen getroffen und verpflichtet das CISPA im Mietvertrag zum Bezug von Energiequellen bei Energie SaarLorLux.
Der Auftraggeber ist deswegen der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (i. S. d. §135 Abs. 3 GWB).
Er beabsichtigt, ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union den Auftrag nach Ablauf von 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zu vergeben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Lieferleistungsvertrag für LOS 2 beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026. Der Vertrag kann einmalig durch den AG um ein Vertragsjahr verlängert werden. Die höchstmögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-anteTranzparenzbekanntmachung i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB.
Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die ausgeschriebene Leistung nur von einem bestimmten
Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb
vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV).
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Fernwärme für das Gebäude D1 in St. Ingbert
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09323000 Fernwärme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
LOS 3: Lieferung von Fernwärme für das Gebäude D1 in St. Ingbert
Der Gebäudeeigentümer lässt im Mietvertrag schriftlich festhalten, dass der Mieter ausschließlich beim Unternehmen Energie SaarLorLux Fernwärme beziehen darf. Zusätzlich hat der Vermieter die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ausschließlich Energie
SaarLorLux technisch in der Lage ist, Fernwärme zum angemieteten Gebäude zu liefern.
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter gem. § 535 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Bauliche Veränderungen (hier: Einbau neuer Zähler durch den Mieter, um anderen Energieversorgern den Zugang zu ermöglichen) durch den Mieter ohne
Zustimmung des Vermieters führen zu einer schuldhaften Verletzung der Obhutspflicht und führen zu Schadensersatz. (vgl. BGH, Urteile v. 28.2.2018, VIII ZR 157/17 und v. 27.6.2018, XII ZR 79/17)
Insoweit ist die Vergabe oberschwellig im Wege des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbs gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig.
Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die auszuschreibende Leistung auf Grund von technischen Merkmalen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann.
Der Gebäudeeigentümer hat bauliche Vorkehrungen getroffen und verpflichtet das CISPA im Mietvertrag zum Bezug von Energiequellen bei Energie SaarLorLux.
Der Auftraggeber ist deswegen der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (i. S. d. §135 Abs. 3 GWB).
Er beabsichtigt, ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union den Auftrag nach Ablauf von 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zu vergeben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Lieferleistungsvertrag für LOS 3 beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026. Der Vertrag kann einmalig durch den AG um ein Vertragsjahr verlängert werden. Die höchstmögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 4 Jahre.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-anteTranzparenzbekanntmachung i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB.
Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die ausgeschriebene Leistung nur von einem bestimmten
Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb
vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Gebäudeeigentümer lässt im Mietvertrag schriftlich festhalten, dass der Mieter ausschließlich beim Unternehmen Energie SaarLorLux Strom, Wasser und Fernwärme beziehen darf. Zusätzlich hat der Vermieter die baulichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ausschließlich Energie
SaarLorLux technisch in der Lage ist, Strom, Wasser und Fernwärme zum angemieteten Gebäude zu liefern.
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter gem. § 535 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Bauliche Veränderungen (hier: Einbau neuer Zähler durch den Mieter, um anderen Energieversorgern den Zugang zu ermöglichen) durch den Mieter ohne
Zustimmung des Vermieters führen zu einer schuldhaften Verletzung der Obhutspflicht und führen zu Schadensersatz. (vgl. BGH, Urteile v. 28.2.2018, VIII ZR 157/17 und v. 27.6.2018, XII ZR 79/17)
Insoweit ist die Vergabe oberschwellig im Wege des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbs gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig.
Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die auszuschreibende Leistung auf Grund von technischen Merkmalen nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann.
Der Gebäudeeigentümer hat bauliche Vorkehrungen getroffen und verpflichtet das CISPA im Mietvertrag zum Bezug von Energiequellen bei Energie SaarLorLux.
Der Auftraggeber ist deswegen der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (i. S. d. §135 Abs. 3 GWB).
Er beabsichtigt, ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union den Auftrag nach Ablauf von 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Freiwilligen Ex-ante-Transparenzbekanntmachung zu vergeben.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Lieferleistung von Strom, Wasser und Fernwärme für das Gebäude D1 in St. Ingbert LOSE 1 bis 3
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
18/01/2024
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Energie SaarLorLux AG
Nationale Identifikationsnummer: 204366919
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 705 000,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 705 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des Art. 2d Abs. 4 RL 89/665/EWG in der Fassung der RL 2007/66/EG i. V. m. § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung
dargestellten Busverkehrsdienstleistungen aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1)
dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher
beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Information, dem Unternehmen Heuser Omnibusunternehmen GmbH & Co. KG,
Kinzigstraße 10, 63505 Langenselbold, zu erteilen. Die (Pflicht-)Angaben unter
Abschnitt V. dieser Bekanntmachung sind rein fiktiver Natur, da es sich um eine
freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt. Im Übrigen wird
klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei den unter Abschnitten II.1.7) und
V.2.4) dieser Bekanntmachung angegebenen Werten lediglich um ca.-Angaben
handelt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes; Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/01/2024