Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter oder
jeder Teilnehmer der Bietergemeinschaft unter Verwendung der Anlage 3 Nachweise und
Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Vergabeunterlage
beizubringen: • Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden drei
Jahren; • Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen (siehe 2.13.1. b)); • mindestens drei Referenzen (Eigenerklärungen oder
Referenzschreiben) innerhalb der letzten drei Jahre, welche mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind. Vergleichbarkeit erachtet der Auftraggeber als gegeben,
wenn sich den Referenzen vor allem folgendes entnehmen lässt: - Erfahrungen bei Regionalentwicklung
und Regionalpolitik, Datenerhebung, Statistik sowie Datenverarbeitung, -auswertung
und –interpretation, - Fähigkeiten zur Kommunikation und Moderation, Beherrschung
des administrativen Teils des Projektmanagements Darüber hinaus sind folgende Erfahrungen
und Kenntnisse wünschenswert und können durch die o.g. Referenzen nachgewiesen werden:
- im Bereich der europäischen Strukturfondsförderung, insbesondere im Rahmen der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit, - im Bereich internationale Zusammenarbeit, vorzugsweise mit der Tschechischen
Republik, - im Bereich der Evaluation und Wirkungsmessung, - im Bereich der EU-Querschnittsthemen
(Nachhaltigkeit, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Umwelt), - in den Bereichen
Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, - im europäischen, sächsischen bzw. tschechischen
Haushalts- und Zuwendungsrecht, - im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Mediennutzung.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber Referenzen, die ausschließlich
die genannten „wünschenswerten Kenntnisse und Erfahrungen“ nachweisen, ohne gleichzeitig
Erfahrungen bei Regionalentwicklung und Regionalpolitik, Datenerhebung, Statistik
sowie Datenverarbeitung, -auswertung und –interpretation sowie Fähigkeiten zur Kommunikation
und Moderation und die Beherrschung des administrativen Teils des Projektmanagements
belegen, als nicht vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung erachtet. Ergänzend
zu Anlage 3 können die Referenzen auf weiteren Seiten vorgelegt werden.