Deutschland - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens - Ferienbetreuung an den Standorten/Außenstellen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Ferienbetreuung an den Standorten/Außenstellen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Beschreibung: Für die LAB NI sollte die Dienstleistung "Ferienbetreuung" der Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter" unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Maßgaben durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Losen vergeben werden. Im Rahmen der Ferienbetreuung vermittelte das Betreuungspersonal erste sprachliche Inhalte und leistete damit einen wertvollen Beitrag für den Einblick der Kinder und Jugendlichen in die deutsche Sprache und Kultur. Die konkrete Ausgestaltung hatte den von der Landesaufnahmebehörde vorgegebenen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1: Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Bramsche Los 2: Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig Los 3: Ferienbetreuung am Standort Oldenburg Los 4: Ferienbetreuung an der Außenstelle Celle des Standortes Braunschweig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: ef5eec94-60e4-4fbd-bd17-e5f123338783
Interne Kennung: 0120-DLG/2023-03.217
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt(DE911)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Bramsche
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis(DE94E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Oldenburg
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt(DE943)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Celle
Land, Gliederung (NUTS): Celle(DE931)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD8Q4
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Bramsche
Beschreibung: Für die LAB NI sollte die Dienstleistung "Ferienbetreuung" der Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter" unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Maßgaben durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Losen vergeben werden. Im Rahmen der Ferienbetreuung vermittelte das Betreuungspersonal erste sprachliche Inhalte und leistete damit einen wertvollen Beitrag für den Einblick der Kinder und Jugendlichen in die deutsche Sprache und Kultur. Die konkrete Ausgestaltung hatte den von der Landesaufnahmebehörde vorgegebenen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1: Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Bramsche Los 2: Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig Los 3: Ferienbetreuung am Standort Oldenburg Los 4: Ferienbetreuung an der Außenstelle Celle des Standortes Braunschweig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Interne Kennung: 01
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt(DE911)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Bramsche
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis(DE94E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Oldenburg
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt(DE943)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Celle
Land, Gliederung (NUTS): Celle(DE931)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: niedrigster Pauschalpreis
Beschreibung: Die Zuschläge wurden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Lose 1 bis 4: Der Zuschlag sollte im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (netto) pro Betreuungstag pro Gruppe erteilt werden. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 27.02.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig
Beschreibung: Für die LAB NI sollte die Dienstleistung "Ferienbetreuung" der Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter" unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Maßgaben durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Losen vergeben werden. Im Rahmen der Ferienbetreuung vermittelte das Betreuungspersonal erste sprachliche Inhalte und leistete damit einen wertvollen Beitrag für den Einblick der Kinder und Jugendlichen in die deutsche Sprache und Kultur. Die konkrete Ausgestaltung hatte den von der Landesaufnahmebehörde vorgegebenen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1: Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Bramsche Los 2: Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig Los 3: Ferienbetreuung am Standort Oldenburg Los 4: Ferienbetreuung an der Außenstelle Celle des Standortes Braunschweig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Interne Kennung: 02
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt(DE911)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Bramsche
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis(DE94E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Oldenburg
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt(DE943)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Celle
Land, Gliederung (NUTS): Celle(DE931)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: niedrigster Pauschalpreis
Beschreibung: Die Zuschläge wurden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Lose 1 bis 4: Der Zuschlag sollte im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (netto) pro Betreuungstag pro Gruppe erteilt werden. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 27.02.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Ferienbetreuung am Standort Oldenburg
Beschreibung: Für die LAB NI sollte die Dienstleistung "Ferienbetreuung" der Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter" unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Maßgaben durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Losen vergeben werden. Im Rahmen der Ferienbetreuung vermittelte das Betreuungspersonal erste sprachliche Inhalte und leistete damit einen wertvollen Beitrag für den Einblick der Kinder und Jugendlichen in die deutsche Sprache und Kultur. Die konkrete Ausgestaltung hatte den von der Landesaufnahmebehörde vorgegebenen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1: Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Bramsche Los 2: Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig Los 3: Ferienbetreuung am Standort Oldenburg Los 4: Ferienbetreuung an der Außenstelle Celle des Standortes Braunschweig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Interne Kennung: 03
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt(DE911)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Bramsche
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis(DE94E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Oldenburg
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt(DE943)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Celle
Land, Gliederung (NUTS): Celle(DE931)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: niedrigster Pauschalpreis
Beschreibung: Die Zuschläge wurden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Lose 1 bis 4: Der Zuschlag sollte im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (netto) pro Betreuungstag pro Gruppe erteilt werden. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 27.02.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Ferienbetreuung an der Außenstelle Celle des Standortes Braunschweig
Beschreibung: Für die LAB NI sollte die Dienstleistung "Ferienbetreuung" der Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter" unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Maßgaben durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Losen vergeben werden. Im Rahmen der Ferienbetreuung vermittelte das Betreuungspersonal erste sprachliche Inhalte und leistete damit einen wertvollen Beitrag für den Einblick der Kinder und Jugendlichen in die deutsche Sprache und Kultur. Die konkrete Ausgestaltung hatte den von der Landesaufnahmebehörde vorgegebenen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassten: Los 1: Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Bramsche Los 2: Ferienbetreuung am Ankunftszentrum Braunschweig Los 3: Ferienbetreuung am Standort Oldenburg Los 4: Ferienbetreuung an der Außenstelle Celle des Standortes Braunschweig Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 4 zu entnehmen.
Interne Kennung: 04
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 85000000Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Braunschweig
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt(DE911)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Bramsche
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis(DE94E)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Oldenburg
Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt(DE943)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Celle
Land, Gliederung (NUTS): Celle(DE931)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: niedrigster Pauschalpreis
Beschreibung: Die Zuschläge wurden im Vergabefall je Los wie folgt erteilt: Lose 1 bis 4: Der Zuschlag sollte im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis (netto) pro Betreuungstag pro Gruppe erteilt werden. Bei Gleichheit von Angebotspreisen sollte ein Losverfahren entscheiden. Für alle Lose gilt: Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen. Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 27.02.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.
Fester Wert (insgesamt): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Registrierungsnummer: 03-0003300000-59
Stadt: Braunschweig
Postleitzahl: 38104
Land, Gliederung (NUTS): Braunschweig, Kreisfreie Stadt(DE911)
Land: Deutschland
Telefon: 05541 702-777
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis(DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis(DE935)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e99bad64-38d2-4369-9097-5c5ffd6aab25- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-25+01:0007:12:25+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00055048-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 19/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-26Z

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