Deutschland - Arzneimittel - Open House Rabattverträge der TK - Bekanntmachungen der Vertragsschlüsse mit Vertragsbeginn zum 1.11.2023

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Open House Rabattverträge der TK - Bekanntmachungen der Vertragsschlüsse mit Vertragsbeginn zum 1.11.2023
Beschreibung: Mit der vorliegenden Bekanntmachung veröffentlicht die TK alle Vertragsschlüsse in den laufenden Verfahren "Open-House-Rabattverträge", "Open-House-Biologika-Rabattverträge" und Open-House-Originale-Rabattverträge" mit einem Rabattbeginn zum in der Kurzbezeichnung genannten Datum. Die TK verfolgt mit den Verfahren das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge zu schließen. Hierbei gilt: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Für den Inhalt und die Bedingungen der einzelnen Verfahren sowie ggf. die Beteiligung weiterer Krankenkassen wird auf die ursprünglichen Bekanntmachungen zum jeweiligen Verfahren im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED) verwiesen. Alle weiteren Informationen sind den jeweiligen Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 0ae258ec-5e41-4702-8c93-b44426bb8569
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es handelt sich um eine Sammelbekanntmachung für die Vertragsschlüsse in Open-House-/Zulassungsverfahren über Arzneimittelrabattverträge. Die TK nutzt den Vorgaben der Rechtsprechung des OLG Düsseldorfs und des EuGH entsprechend aus Transparenzgründen die Bekanntmachungsformulare für "Offene Verfahren" im TED.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYR57 Es wird zu den Einzelheiten der Verfahren auf die jeweils im TED veröffentlichte ursprüngliche Bekanntmachung verwiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
5. Los
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Open House Rabattverträge 2022-14 // Glatirameracetat (FER/ILO)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 01
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Open House Rabattverträge 2022-18 // Buserelin (Depot-Formulierungen)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 02
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Open House Rabattverträge 2022-18 // Megestrol_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 03
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Open House Rabattverträge 2023-01 // Sitagliptin_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 04
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0006
Titel: Open House Rabattverträge 2023-04 // Telmisartan/Amlodipin_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 05
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0007
Titel: Open House Rabattverträge 2023-07 // Sapropterin_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 06
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0008
Titel: Open House Rabattverträge 2023-08 // Clobazam (flüssige orale DRF)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 07
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0009
Titel: Open House Rabattverträge 2023-08 // Tranylcypromin_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 09
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0010
Titel: Open House Rabattverträge 2023-09 // Dabigatran (ausgenommen GRA)_TK, HEK
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 10
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0011
Titel: Open House Rabattverträge 2023-09 // Voriconazol (PSE)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 11
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0012
Titel: Open House Rabattverträge 2023-10 // Clobetasol 17-propionat (SCH)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 12
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0013
Titel: Open House Rabattverträge 2023-10 // Teriflunomid_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 13
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0014
Titel: Open House Rabattverträge 2023-11 // Distigmin_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 14
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0015
Titel: Open House Rabattverträge 2023-11 // Eisen (parenterale DRF, ausgenommen Eisencarboxymaltose)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 15
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0016
Titel: Open House Rabattverträge 2023-11 // Solifenacin/Tamsulosin_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 16
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0017
Titel: Open House Rabattverträge 2023-12 // Levothyroxin natrium (ausgenommen WKA, LSE, TRO, ILO)_TK
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 17
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0018
Titel: Open House Rabattverträge 2023-12 // Levothyroxin natrium/Liothyronin_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 18
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0019
Titel: Open House Rabattverträge 2023-12 // Tacrolimus (HKP)_TK, HEK
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 19
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0020
Titel: Open House Rabattverträge 2023-12 // Tacrolimus (REK)_TK, HEK, hkk
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 20
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0021
Titel: Open House Originale 2023-03 // Cannabisextrakte zur oralen Anwendung
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 21
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0022
Titel: Open House Biologika 2022-20 // Somatropin (Saizen(R))
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 22
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0023
Titel: Open House Biologika 2023-05 // Dornase alfa
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 23
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0024
Titel: Open House Biologika 2023-21 // Teriparatid
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 24
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0025
Titel: Open House Biologika-2023-22 // Pegfilgrastim
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 25
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0026
Titel: Open House Biologika-2023-26 // Insulin lispro (ATC: A10AB04, Wirkstärke: 100 U/ml)
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 26
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0027
Titel: Open House Biologika-2023-29 // Tocilizumab
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 27
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
Beschreibung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag zu einheitlichen vorgegebenen Konditionen schließen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Jeder geeignete Wirtschaftsteilnehmer kann den Vertrag schließen.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird jeweils auf die entsprechenden Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung im TED verwiesen, Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden. Der angegebene NUTS-Code unter "Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren" erfolgt nur, da technische Vorgaben eine plausible Angabe erfordern und ist nicht zu beachten.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker Krankenkasse
5.1 Los: LOT-0028
Titel: Open House Originale-2022-19 // Baricitinib
Beschreibung: Es wird auf die jeweilige Auftragsbekanntmachung der einzelnen Open-House-Verfahren verwiesen.
Interne Kennung: 28
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 33600000Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: bundesweit
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg(DE600)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Abweichend zum o.g. NUTS-Code ist der Erfüllungsort jeweils bundesweit.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen. Die TK behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht-exklusiven Open-House-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen, die im Rahmen einer dem Kartellvergaberecht unterfallenden Ausschreibung geschlossen werden. Zum Inkrafttreten der exklusiven Rabattverträge enden die Open-House-Rabattverträge unter Beachtung der dafür maßgeblichen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der TK nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis zehn Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Ein Beitritt zu den Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern erfolgt ein Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Angaben wie "Offenes Verfahren" o.ä. sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Bei den Angaben zur "Nationalen Identifikatiosnummer", der "Größe des Wirtschaftsteilnehmers", der "Postleitzahl", der "E-Mail", der "Telefonnummer", zum "Datum des Vertragsschlusses" und zur "Börsennotierung" bei den geschlossenen Verträgen handelt es sich um Platzhalter, die angegeben werden, da das Formular es technisch vorgibt. Es werden mit dieser Bekanntmachung alle geschlossenen Verträge aufgeführt, deren Rabattbeginn das in der Kurzbezeichnung genannte Datum ist.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Jeder geeignete Wirtschaftsteilne