Beschreibung: Neubaubaumaßnahme des Bundes - GNUE Neubau Unterbringung der Bundespolizei - Fliegerstaffel
Fuhlendorf am Standort Gifhorn (BPOL FLS FUD) Planungsleistungen TA M gem. § 53ff
HOAI 2021 für die KG 410-430, 470, 480 (DIN 276),, Leistungsphase 3 (4) (Aufstellung
EW-Bau) mit Option der Weiterbeauftragung der Lph 5-8 Nach dem Einzug von mehreren
hundert Bundesgrenzschutz-Beamten im März 1959 durch-lebte der Gifhorner Standort
eine wechselvolle Geschichte: 1999 geschlossen, 2005 wieder reaktiviert. Im April
2007 fiel die Entscheidung für eine endgültige Auflösung. Im Jahr 2012 erging vom
Nutzerressort BMI der Beschluss, den Dienststandort mit dem Stützpunkt der Bundespolizeifliegerstaffel
in Gifhorn langfristig zu erhalten. In Folge dessen wurden erste Modernisierungsmaßnahmen,
wie Erneuerung des Hallenvorfeldes, Betankungsanlage, Wachgebäude, veranlasst. Gleichzeitig
wurden von der Bundespolizei nicht benötigte Liegenschaftsflächen an die Eigentümerin
(Bundesanstalt für Immobilien-aufgaben - BImA) zurückgegeben und von ihr veräußert.
Mit Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde die Fach aufsichtlich
geprüfte Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau) für die Baumaßnahme: "Neuunterbringung
der Bundespolizeifliegerstaffel Fuhlendorf (BPOL FLS FUD) am Stützpunkt Gifhorn" Zur
baufachlichen Genehmigung und Festsetzung einer Kostenobergrenze dem BMI vorgelegt.
Die Dienstliegenschaft befindet sich im Einheitlichen Liegenschaftsmanagement (ELM)
und damit im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Gegenstand
der Baumaßnahme ist der Neubau des Dienstgebäudes, eines Hangars für Polizeihubschrauber
mit neuem Tower, einer Kfz-Halle und die Herrichtung der Bestandshubschrauberhalle
für besondere Einsatzlagen einschl. Erweiterung des Hallenvorfeldes. Damit sollen
die Voraussetzungen für die zusätzlichen Aufgabenerfüllungen der Bundespolizei Fuhlendorf
am Stützpunkt Gifhorn geschaffen werden, die einher gehen mit zusätzlichem Raumbedarf
und Personalanwuchs. Der Umbau der Liegenschaft erfolgt im uneingeschränkten Dienst-
und Flugbetrieb der Bundespolizei (BPOL). Die Gesamtbaukosten der KG 200-600 gem.
DIN 276 in der Maßnahme belaufen sich auf 40.383.451,50 EUR brutto. Die für das ausgeschriebene
Leistungsbild TA-Elt anrechenbaren Kosten für die jeweiligen Anlagengruppen betragen
- Kostengruppe 410 = 452.650 EUR brutto - Kostengruppe 420 = 1.432.242 EUR brutto
- Kostengruppe 430 = 585.586 EUR brutto - Kostengruppe 470 = 18.000 EUR brutto - Kostengruppe
480 = 600.000 EUR brutto Diese enthalten keine Risikokosten und entsprechend dem seitens
BMF haushaltsmäßig anerkanntem Mittelbedarf. In den Kostengruppen 420 und 430 sind
anteilig Kosten aus den Kostengruppen 540 enthalten, soweit diese nicht den Ingenieurbauwerken
zuzurechnen sind. Die zu beauftragenden Leistungen "TA-M" dieses Verfahrens sind nachfolgend
näher beschrieben. Die Bieter werden gebeten, eventuelle Rückfragen hierzu über die
Vergabeplattform an den Auftraggeber, bis spätestens 22.09.2022, zu richten. Nach
dem 22.09.2022 eigehende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Die vorhandene Infrastruktur
auf der Liegenschaft wie RW- und SW Kanal, Trinkwasserleitung, Wärmeversorgungsnetz,
gesamte Elektroversorgung etc. sind altersbedingt insgesamt als abgängig anzusehen.
Durch die geplanten Abbruchmaßnahmen von Hochbauten und der zugehörigen Verkehrsflächen
sind darüber hinaus nahezu sämtliche Teile dieser Versorgungsnetze nicht mehr notwendig.
Darüber hinaus können auf Grund der Trennung der Liegenschaft die einzelnen Systeme
nicht mehr genutzt werden. Die Gebäude 8-10 müssen während der Baumaßnahme durchgehend
betrieben werden können, dazu ist eine Versorgung mit den technischen Medien notwendig
und ggfs. ist ein Versorgungskonzept für die Bauzeit zu erstellen. Es sind folgende
Leistungen erforderlich im Bereich der Technischen Ausrüstung: - Erstellung eines
liegenschaftsbezogenen Energieversorgungskonzept für die neu zu errichtendem Gebäude
sowohl für die Wärme- als auch die Elektroversorgung entsprechend des GEG. In der
ES-Bau wird noch auf das EEWärmeG verwiesen. Die in der ES-Bau erarbeitete Lösung
zur Wärmeversorgung ist in diesem Zusammenhang auf eine gesetzeskonforme Umsetzungsmöglichkeit
hin zu bewerten. - Die technische Ausrüstung der vier zu errichtenden Gebäude ist
jeweils nutzungsgerecht auf Grundlage der ES-Bau, des genehmigten Raumprogramms und
entsprechend der geltenden Normen zu planen. Die Sicherheitsaspekte der Bundespolizei
als Sicherheitsbehörde sind in der Versorgungssicherheit und dem Einbruchschutz zu
berücksichtigen. - In Zusammenwirken mit dem Projektsteuerer ist ein technisches Monitoring
aufzubauen und eine koordinierte Inbetriebnahme der Liegenschaft vorzusehen. - Die
Hangars zur Wartung der Fluggeräte werden mit versenkbaren PIT-Versorgungssystemen
auszustatten sein, die beim Vertrag TA-Elt unter der Kostengruppe 470 zu berücksichtigen
sein werden.