Beschreibung: VgV § 46 (3) Nr. 8 Beschäftigtenanzahl: Angabe der Beschäftigtenanzahl im Durchschnitt
der letzten 3 Jahre (2021, 2022, 2023): Im Bereich Objektplanung Freianlagen gemäß
§ 39 HOAI mind. 4 Landschaftsarchitekten (Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master).
Im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI mind. 3 Bauingenieure (Dipl.-Ing.
TH/FH bzw. Bachelor/Master). VgV § 46 (3) Nr. 1: Referenzprojekte Freianlagenprojekte
(Neuplanung oder Grundinstandsetzung) gemäß § 39 HOAI und Verkehrsanlagenprojekte
(Neuplanung oder Grundinstandsetzung) gemäß § 47 HOAI eines öffentlichen Auftraggebers.
Die Referenzen sind mit dem Vordruck - Eigenerklärung zur Eignung - einzureichen Für
jedes Projekt ist zusätzlich zu den im Vordruck geforderten Projektangaben eine Eigenerklärung
sowie eine Beschreibung der ausgeführten Planung und Vorstellung des Projektes in
Wort und Bild (incl. Auszüge aus den Planunterlagen) einzureichen. Die Kopie einer
Referenzbescheinigung (Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß
erbracht wurden) ist auf gesondertes Verlangen des AG einzureichen. Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt anhand der mit dem Vordruck – Eigenerklärung zur Eignung - eingereichten
Referenzen. Die Referenzen müssen jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen: Die
Referenzprojekte (Neuplanung oder Grundinstandsetzung) müssen im Zeitraum vom 01.01.2019
bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Als abgeschlossen gelten die Referenzprojekte,
wenn die Leistungen der Objektplanung Freianlagen §39 HOAI und Verkehrsanlagen § 47
HOAI bis zur Leistungsphase 6 sowie die geforderten Leistungen innerhalb des o. g.
Zeitraumes beendet wurden. Sie können jedoch vorher begonnen worden sein. Bei beiden
Leistungsbildern muss es sich zwingend um Projekte eines öffentlichen Auftraggebers
handeln mit anrechenbaren Kosten jeweils ≥ 1,0 Mio. € netto. Im Leistungsbild Freianlagen
muss die Referenz Wegeplanung in Parks und Grünanlagen beinhalten. Im Leistungsbild
Verkehrsanlagen muss die Referenz Planung von Lichtsignal-Knotenpunkten beinhalten.
Wertung je Referenzprojekt: Es werden die besten drei Referenzen je Leistungsbild
gewertet. Es können je Referenzprojekt Freiraumplanung max. 8 Punkte und insgesamt
max. 24 Punkte erreicht werden. Es können je Referenzprojekt Verkehsplanung max. 5
Punkte und insgesamt max. 15 Punkte erreicht werden. Insgesamt können max. 39 Punkte
erreicht werden. Referenz erfüllt nicht die geforderten Mindestkriterien; keine Wertung
Freianlagenplanung: 1,0 Punkte: Referenz mit Baukosten ≥ 1.500.000 € 1,0 Punkte: Referenz
beinhaltet eine Fläche ≥ 10.000 m² 3,0 Punkte: Referenz enthält Radwegeplanung in
urbanen Grünflächen 1,0 Punkte: für die Leistung der Leitungstrassenplanung 1,0 Punkte:
Referenz beinhaltet Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung
1,0 Punkte: Referenz mit mind. 4 Leistungsphasen (2 bis 3, 5 und 6) der HOAI. Verkehrsplanung:
1,0 Punkte: Referenz enthält Planung der Bauvorbereitung, Bauphasen, Verkehrsablauf
und Umleitung 1,0 Punkte: Referenz beinhaltet Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit
und Bürgerbeteiligung 1,0 Punkte: Referenz mit mind. 4 Leistungsphasen (2 bis 3, 5
und 6) der HOAI. 2,0 Punkte. Schwerpunkt der Referenz ist die Verbesserung der Sicherheit
und des Komforts für den Fuß- und Radverkehr an Lichtsignal-Knotenpunkten. Geforderte
Mindeststandards: VgV § 46 (3) Nr. 8 Beschäftigtenanzahl: Angabe der Beschäftigtenanzahl
im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2021, 2022, 2023): Im Bereich Objektplanung Freianlagen
gemäß § 39 HOAI mind. 4 Landschaftsarchitekten (Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master).
Im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI mind. 3 Bauingenieure (Dipl.-Ing.
TH/FH bzw. Bachelor/Master). § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzprojekte 1.) Alle vorgestellten
Projekte müssen innerhalb des Zeitraumes vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 abgeschlossen
worden sein. Als abgeschlossen gelten die Referenzprojekte, wenn die Leistungen der
Objektplanung Freianlagen §39 HOAI und Verkehrsanlagen § 47 HOAI bis zur Leistungsphase
6 sowie die geforderten Leistungen innerhalb des o. g. Zeitraumes beendet wurden.
Sie können jedoch vorher begonnen worden sein. 2.) Mit mind. einem Freianlagenprojekt
ist die Planung (LPH 2-6 gem. § 39 HOAI) einer Parkanlage oder Promenade mit Uferbereichen
eines öffentlichen Auftraggebers, welche die Neubauplanung oder Grundinstandsetzung
zum Inhalt haben und über anrechenbare Kosten jeweils ≥ 1,0 Mio. € netto und einer
Fläche ≥ 5.000 m² verfügen, nachzuweisen. 3.) Mit mind. einem Verkehrsanlagenprojekt
ist die Planung (LPH 2-6 gem. § 47 HOAI) an einer innerstädtischen Hauptstraße eines
öffentlichen Auftraggebers, welche die Neubauplanung oder Grundinstandsetzung von
Lichtsignalanlagen zum Inhalt haben und über anrechenbare Kosten jeweils ≥ 1,0 Mio.
€ netto verfügen, nachzuweisen. Die Mindeststandards können sowohl mit einem oder
mehreren Projekten erfüllt werden.