Deutschland - Beratung in Sachen Evaluierung - Wissenschaftl. Evaluation Kindertagesbetreuung

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung und Kultur
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Wissenschaftl. Evaluation Kindertagesbetreuung
Beschreibung: Beauftragt werden soll die wissenschaftlich-empirische Evaluation einer Maßnahme im Rahmen der Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung an einen Auftragnehmer, der in diesem Bereich über die notwendigen wissenschaftlichen, strukturellen und personellen Ressourcen und die notwendige Expertise aufweist. Die zu evaluierende Maßnahme zielt auf eine Ausweitung und Etablierung der institutionellen und dem Kindesalter angemessenen Sprachbildung und Sprachförderung im Bereich der frühkindlichen Bildung ab. Die zu beauftragende Evaluation ist damit ein wichtiges Instrument zur fachrechtlichen und politischen Erfolgskontrolle der Maßnahme unter tiefgehender Analyse der Gegebenheiten in der Kindertagesbetreuung. Basierend auf den Grundsätzen nach §1 des Saarländischen Ausführungsgesetzes nach §26 des Achten Buches Sozialgesetzgebung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Saarländisches Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) ist die kontinuierliche Förderung der sprachlichen Entwicklung zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags unerlässlich. Das Bildungsprogramm mit Handreichungen für Saarländische Krippen und Kindergärten versteht zudem die alltagsintegrierte sprachliche Bildung als eine umfassende systematische Unterstützung und Begleitung der natürlichen Sprachentwicklung aller Kinder in allen Altersstufen, die über die gesamte Verweildauer der Kinder in den Kindertageseinrichtungen das Handeln aller pädagogischen Fachkräfte während der alltäglichen pädagogischen Arbeit bestimmt. Das Ziel der Maßnahmen ist deshalb die Konzeption und Implementation eines Konzepts zur landesweiten Neuaufstellung der Sprachliche Bildung und Sprachförderung im frühkindlichen Bereich, das in Anlehnung an das Landesrecht (SBEBG) sowie unter der Berücksichtigung des Bildungsprogramms mit Handreichungen für Saarländische Krippen und Kindergärten an die spezifischen regionalen Besonderheiten des Landes adaptiert ist. Hierfür ist die umfangreiche Kenntnis dieser unter anderem landesrechtlichen Besonderheiten zwingende Voraussetzung, ebenso ein entsprechender struktureller und personeller Erfahrungsschatz in der praktischen Anwendung. Die fachlichen und insbesondere regionalen Besonderheiten des Saarlandes stellen besondere Anforderungen an den gesamten Evaluations- und Implementationsprozess dar. Die Neukonzeption bedarf zudem der zusätzlichen Berücksichtigung der empirischen Befunde der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms Sprach-Kita „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sowie der Ergebnisse der Effizienzanalyse des Landesmodellprojekts „Sprachliche Bildung und Förderung“, die zusätzlich analysiert und empirisch aufgearbeitet werden müssen. Die wissenschaftliche Begleitung von Qualitätsprozessen, unter anderem im Bereich der landesspezifischen Förderung von sprachlichen Kompetenzen von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Saarland, bilden seit vielen Jahren ein Arbeits- und Forschungsschwerpunkt der beteiligten Hochschulen, wodurch diese einen einmaligen Kenntnisstand vorweisen können. Die beteiligten Hochschulen definieren damit die einschlägige Expertise in diesem Bereich und bilden vorliegend eine Forschungsgemeinschaft. Hierin ist in Abhängigkeit der Laufzeit des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung definierten kurzen Umsetzungszeitraum (ca. 18 Monate) eine notwendige Voraussetzung zur bestmöglichen Leistungserbringung zu sehen.
Kennung des Verfahrens: 302a6d08-22e8-4f17-86fa-60afbd04c1a7
Interne Kennung: Z2315X
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79419000Beratung in Sachen Evaluierung
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber beabsichtigt von der Möglichkeit des § 135 Abs. 3 GWB frühestens 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Gebrauch zu machen und einen entsprechenden Vertrag mit dem vorliegend unter ORG-0004 bezeichneten Anbieter abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- VgV (§ 135 Abs. 3 VgV)
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Wissenschaftl. Evaluation Kindertagesbetreuung
Beschreibung: Beauftragt werden soll die wissenschaftlich-empirische Evaluation einer Maßnahme im Rahmen der Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung an einen Auftragnehmer, der in diesem Bereich über die notwendigen wissenschaftlichen, strukturellen und personellen Ressourcen und die notwendige Expertise aufweist. Die zu evaluierende Maßnahme zielt auf eine Ausweitung und Etablierung der institutionellen und dem Kindesalter angemessenen Sprachbildung und Sprachförderung im Bereich der frühkindlichen Bildung ab. Die zu beauftragende Evaluation ist damit ein wichtiges Instrument zur fachrechtlichen und politischen Erfolgskontrolle der Maßnahme unter tiefgehender Analyse der Gegebenheiten in der Kindertagesbetreuung. Basierend auf den Grundsätzen nach §1 des Saarländischen Ausführungsgesetzes nach §26 des Achten Buches Sozialgesetzgebung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Saarländisches Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) ist die kontinuierliche Förderung der sprachlichen Entwicklung zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags unerlässlich. Das Bildungsprogramm mit Handreichungen für Saarländische Krippen und Kindergärten versteht zudem die alltagsintegrierte sprachliche Bildung als eine umfassende systematische Unterstützung und Begleitung der natürlichen Sprachentwicklung aller Kinder in allen Altersstufen, die über die gesamte Verweildauer der Kinder in den Kindertageseinrichtungen das Handeln aller pädagogischen Fachkräfte während der alltäglichen pädagogischen Arbeit bestimmt. Das Ziel der Maßnahmen ist deshalb die Konzeption und Implementation eines Konzepts zur landesweiten Neuaufstellung der Sprachliche Bildung und Sprachförderung im frühkindlichen Bereich, das in Anlehnung an das Landesrecht (SBEBG) sowie unter der Berücksichtigung des Bildungsprogramms mit Handreichungen für Saarländische Krippen und Kindergärten an die spezifischen regionalen Besonderheiten des Landes adaptiert ist. Hierfür ist die umfangreiche Kenntnis dieser unter anderem landesrechtlichen Besonderheiten zwingende Voraussetzung, ebenso ein entsprechender struktureller und personeller Erfahrungsschatz in der praktischen Anwendung. Die fachlichen und insbesondere regionalen Besonderheiten des Saarlandes stellen besondere Anforderungen an den gesamten Evaluations- und Implementationsprozess dar. Die Neukonzeption bedarf zudem der zusätzlichen Berücksichtigung der empirischen Befunde der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms Sprach-Kita „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sowie der Ergebnisse der Effizienzanalyse des Landesmodellprojekts „Sprachliche Bildung und Förderung“, die zusätzlich analysiert und empirisch aufgearbeitet werden müssen. Die wissenschaftliche Begleitung von Qualitätsprozessen, unter anderem im Bereich der landesspezifischen Förderung von sprachlichen Kompetenzen von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Saarland, bilden seit vielen Jahren ein Arbeits- und Forschungsschwerpunkt der beteiligten Hochschulen, wodurch diese einen einmaligen Kenntnisstand vorweisen können. Die beteiligten Hochschulen definieren damit die einschlägige Expertise in diesem Bereich und bilden vorliegend eine Forschungsgemeinschaft. Hierin ist in Abhängigkeit der Laufzeit des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung definierten kurzen Umsetzungszeitraum (ca. 18 Monate) eine notwendige Voraussetzung zur bestmöglichen Leistungserbringung zu sehen.
Interne Kennung: Z2315X
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79419000Beratung in Sachen Evaluierung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Trierer Straße 33
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 18MONTH
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Auftraggeber behält sich vor, eine weitere Leistung in Form der wissenschaftlichen Begleitung einer weiteren Maßnahme im Rahmen der Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zusätzlich abzurufen. Im Saarland sollen neue Strukturen geschaffen werden, die es den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ermöglichen, potenziell alle Einrichtungen innerhalb ihrer Zuständigkeit von qualitätssteigernden Maßnahmen profitieren zu lassen. Qualitätssteigernde Maßnahmen hängen oft in erster Linie davon ab, ob ausreichendes Personal in den Einrichtungen vorhanden ist. Der erhöhte Fachkraftbedarf, insbesondere in den westlichen Ländern, zeigt sich hier als hemmender Faktor. Aus diesem Grund sollen die örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Zurverfügungstellung von Budgets für Fachberatungen (FB), Kita-Sozialarbeiter*innen und Fachkräfte (-pools) gestärkt werden. Diese können damit die Fachkräfte vor Ort durch den gezielten Einsatz von Fachberatung (FB), Kita-Sozialarbeit und Fachkräfte(pools) für z. B. Vertretungssituationen stärken. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird den Landkreisen sowie dem Regionalverband Saarbrücken durch die Bereitstellung von Mitteln die Möglichkeit gegeben, nach regionalen Bedarfen einen Fachkräftepool einzurichten, der sich aus Fachkräften gemäß § 6 Absatz 2 SBEBG (Fachberater*innen Kita) sowie gemäß § 3 Absatz 3 (Springer- oder Vertretungspool aus anerkannten Fachkräften sowie Kita-Sozialarbeiter*innen) zusammensetzen kann – die Auswahl und Schwerpunktsetzung obliegt den Landkreisen bzw. dem Regionalverband und kann von diesen nach den jeweiligen Bedarfen und Verfügbarkeit gesteuert werden. Da es sich hierbei von Grund auf um eine vollumfänglich neue und damit auch im Aufgabenfeld neu zu definierende Aufgabenorganisation, -struktur und Sichtweise auf die saarländische Kita-Landschaft handelt, wird für den Aufbau, insbesondere auch der dazu notwendigen Verwaltungsstruktur sowie aller sonstigen damit in Verbindung stehenden Anforderungen, ein gänzlich neuer Rahmen gesetzt. Zur Überprüfung der richtigen und termingerechten Durchführung der Maßnahmen soll eine Prozessanalyse im Sinne einer formativen Evaluation durchgeführt werden. Die Qualität der Maßnahmen soll dabei im Rahmen einer summativen Evaluation erfasst werden.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Bildung und Kultur
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Ministerium für Bildung und Kultur
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Ministerium für Bildung und Kultur
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die unmittelbare Beauftragung des beabsichtigten Auftragnehmers bzgl. der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation der aufgeführten Maßnamen ist damit zu begründen, dass kein weiterer Auftragsnehmer existiert, der sowohl den fachlichen als auch den regionalen und landesrechtlichen Anforderungen der Maßnahmen gleichermaßen im Zusammenspiel zwischen lehr- und anwendungsorientierter Sicht- und Herangehensweise der beteiligten Hochschulen Rechnung tragen kann. Die beteiligten Hochschulen verfügen über umfangreiche Referenzen bezüglich der Durchführung von Evaluationsmaßnahmen und wissenschaftlichen Begleitungen von vergleichbaren Projekten, insbesondere im Bereich des Spracherwerbs/des Erwerbs der Bildungssprache, insbesondere im Lichte der vorliegenden regionalen und landesrechtlichen Besonderheiten. Die beteiligten Hochschulen als Auftragnehmer besitzen aus diesem Grund fundierte methodische Kenntnisse auf dem Gebiet der Evaluationsforschung und bringen entsprechend viele Erfahrungen in der Konzeption, Entwicklung, Durchführung und Auswertung von Evaluationsmaßnahmen mit. Zudem verfügen die Auftragnehmer über eine langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen, mit Bundes- und Landesbehörden und den relevanten Ministerien, sowie sonstigen zu berücksichtigenden Akteuren. Die Kenntnisse in der Zusammenarbeit und in den Arbeiten für den Bereich der frühkindlichen Bildung im Saarland sind hier besonders hervorzuheben. Sie resultieren zum einen aus einer systematischen und langfristig angelegten Zusammenarbeit im Rahmen der Bachelor-Studiengänge Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit sowie Pädagogik der Kindheit und verschiedener Zertifikatsstudiengänge, die in der Hauptsache für pädagogische Fachkräfte im Saarland angeboten werden und insbesondere auch das Thema der Sprachlichen Bildung und Förderung in der frühkindlichen Bildung aufgreifen und dies stets adaptiert auf die besonderen Gegebenheiten des Landes. Beim Auftragnehmer handelt es sich um eine Forschungsgemeinschaft zwischen einer Universität und einer Hochschule mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt auf wissenschaftlicher Grundlage, die insbesondere im Bereich der sprachlichen Kompetenzen in Form einer Forschungskooperation ähnliche Vorhaben bereits begleitet haben. Somit kann in der Umsetzung dieses Vorhabens durch beide Auftragnehmer auf die hierdurch ausgeprägten fachlichen Kompetenzen dieser unterschiedlicher Akteure und verschiedene wissenschaftliche Fokussierungen zurückgegriffen werden, so dass die Umsetzung der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation vom Wissenstransfer beider Akteure profitieren wird. Durch das Zusammenspiel zwischen lehr- und anwendungsorientierter Sicht- und Herangehensweise wird ein ganzheitliches Lagebild geschaffen.
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
8. Organisationen
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Bildung und Kultur
Registrierungsnummer: 10000000-00106010000001-57
Abteilung: A3/Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Trierer Straße 33
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: A3/Zentrale Vergabestelle
Telefon: +496815017991
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land: Deutschland
Telefon: +49 681 501-4994
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Arbeitsgemeinschaft Universität des Saarlandes (UdS), 66123 Saarbrücken und FITT - Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH (htw saar), Saaruferstraße 16, 66117 Saarbrücken
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE813810479
Postanschrift: Saaruferstraße 16
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66117
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken(DEC01)
Land: Deutschland
E-Mail: fitt@fitt.de
Telefon: +49 681 5867 263
Rollen dieser Organisation:
Bieter
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c44228a1-3530-4f55-ab7c-1627a237ef43- 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-19+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00046085-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 16/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-23Z