Steinbach am Wald - VgV mit Planskizze | Bewerbungsphase Referenznummer der Bekanntmachung: A301-I
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwigsstädter Str. 2
Ort: Steinbach a. Wald
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96361
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Büro UmbauStadt
E-Mail:
Telefon: +49 6942602606
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinbach-am-wald.de
Abschnitt II: Gegenstand
Steinbach am Wald - VgV mit Planskizze | Bewerbungsphase
Die Gemeinde Steinbach am Wald plant die Neuordnung und Umgestaltung des östlichen Bahnhofsareals. Im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen (2019) war diese Aufgabenstellung eines der Sanierungsziele der Gemeinde Steinbach am Wald. Mit der Planung soll die heutige Zufahrts- und Zugangssituation zum Bahnhof auf der Westseite der Bahngleise, welche sich mit einer Werkszufahrt überlagert, entzerrt werden. Es sollen die Bushaltestellen auf die Seite östlich der Bahngleise verlegt und durch einen Park+Ride-Parkplatz ergänzt werden. Ziel ist es, einen attraktiven Ankunfts- und Umstiegsort für die Bahnnutzer/innen zu gestalten und Steinbach am Wald als Wohn- und Gewerbestandort zu stärken. Außerdem soll die Aufenthaltsqualität des Bahnhofsumfeldes und dessen funktionale Qualität aufgewertet werden.
Das Auftragsvolumen der Ingenieurleistungen umfasst die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI § 39 Freianlagen und § 47 Verkehrsanlagen.
Die Gemeinde Steinbach am Wald beabsichtigt die Neuordnung und Umgestaltung des östlichen Bahnhofsareals. Dabei soll ein nicht offenes zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt werden. In der zweiten Phase sind Lösungsvorschläge (Tiefe eines Vorentwurfes) zu erarbeiten, um eine/n geeignete/n Landschaftsarchitekt/in und Verkehrsplaner/in als Auftragnehmer/in für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Die zweite Phase wird mit 17.000 EUR brutto pro Bewerber/in honoriert.
Die Aufgabenstellung stellt die Basis der anzubietenden Planungsleistungen dar.
Der Vertrag kann verlängert werden, sofern sich durch Nichtverschulden des Planungsbüros (und Zustimmung des Zuschussgebers) die Bauzeit verlängert.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, abhängig vom kommunalen Haushalt zu beauftragen, oder von einer Beauftragung abzusehen.
Die Auswahl der Bewerber/innen zum Verhandlungsverfahren erfolgt bei Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV). Übersteigt die Bewerberanzahl die vorgegebene Höchstzahl, so wird per Los-Verfahren entschieden.
Die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Mit der Auftragserteilung werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Weiterhin behält sich die Gemeinde Steinbach am Wald vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Folgende Leistungspakete sind vorgesehen:
1. LPH 1 und 2 im VgV-Verfahren mit Lösungsvorschlägen.
2. LPH 3 und 4
3. LPH 5 bis 7
4. LPH 8 und 9
Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Auftragnehmer/in sich dazu verpflichtet, die weiteren Leistungspakete zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Leistungen und Realisierung/Projektumsetzung besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Das Verfahren richtet sich an Bearbeitungsteams aus Landschaftsarchitekt/innen und Verkehrsplaner/innen.
Der/die Bewerber/in hat zum Nachweis seiner/ihrer Eignung mit der Bewerbung die unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Die Auftraggeberin weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Der Teilnahmeantrag steht unter dem in I.3) genannten Link zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Bewerbergemeinschaft:
Bei Bewerbergemeinschaft sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen.
Bei den Nachweisen III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.
Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Liste der Referenzprojekte vor. Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilung erklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt. Die Bildung von Bewerbergemeinschaft nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Vorzulegende Eignungsnachweise/-angaben des/der Bewerber/in:
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Landschaftsarchitekt/in, Verkehrsplaner/in) befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als (Landschaftsarchitekt/in, Verkehrsplaner/in), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013 / 55 / EU entspricht.
a. Aktueller Nachweis
Handelsregisterauszug, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01/2023 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister/einer Kammerzugehörigkeit.
b. Eigenerklärung des/der Bewerber/in, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
a. Eigenerklärung zum Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. (Die Höhe des Umsatzes wird nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.)
b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 2.000.000,00 EUR und für sonstige Schäden (Sach-und Vermögensschäden) in Höhe von 500.000,00 EUR.
a. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung
Unter einer "aussagekräftigen Unternehmensdarstellung" wird eine Darstellung Ihres Büros verstanden - z.B. Gründung, Geschichte, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Aufgabenfelder, Arbeitsweise, Büroreferenzen etc. - die es der Vergabestelle ermöglicht, sich zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen, einen Gesamteindruck Ihres Unternehmens zu machen.
Mindestanforderungen müssen erfüllt sein:
1. Personalbestand
- mindestens 2 Mitarbeiter/innen, einschl. Büroinhaber, freie Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter/innen in Bewerbergemeinschaften
- Entsprechend des Vorhabens fachlich qualifizierte Führungskräfte und Mitarbeiter/innen (je mind. Master- bzw. Diplomabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur und/oder Verkehrsplanung) mit mindestens 30 Wochenstunden sind qualifiziert.
2. Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggeber/in
b. Referenzen
Es müssen max. 2 mit dem anstehenden Projekt vergleichbare Referenzen angegeben werden, deren Verkehrs- und Freiraumplanung von dem Bewerber in den letzten 6 Jahren bearbeitet wurden (Projektabschluss mit Übergabe/Inbetriebnahme nach 01/2018).
Folgende Kriterien müssen angegeben werden:
Projektbezeichnung, Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail), Entwurfsverfasser, Projektverantwortung, Projektleitung, Anteil der eigenen Leistung (nur Angabe, wenn Bewerber nicht Entwurfsverfasser ist), Leistungszeitraum, Baukosten (Kostengruppe 500; DIN 276, brutto), Auftragsgegenstand, Erbrachte LPH nach HOAI, Honorarzone nach HOAI, Vergleichbare Aufgabenstellung, Erläuterungen zum Projekt
c. Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen (falls zutreffend):
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiterbeauftragt werden sollen, zu benennen (siehe Anlage "Eigenerkla?rung zu Nachunternehmen"). Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
d. Eigenerklärung zur Eignungsleihe (falls zutreffend):
Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage "Eigenerklärung zur Eignungsleihe"). Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
BauKaG
Für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2005/36EG, geändert durch RL 2013/55/EU.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Mit den Bewerbungsunterlagen ist der "Teilnahmeantrag" ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
b. Die Anträge auf Teilnahme zum betreffenden VgV-Verfahren sind digital abzugeben. Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Einreichungsstelle.
c. Formlose Bewerbungen und nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss. Nicht eingereichte sowie nicht rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.
d. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
e. Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage "Erklärung Bewerbergemeinschaft") abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Teilnahmeantrag aus und legen eine gemeinsame Referenzliste vor.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
f. Vergabekommission:
Die Vergabekommission berät die Ausloberin bei der Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien. Die Vergabekommission soll aus folgenden Personen bestehen:
- Bürgermeister Thomas Löffler
- Gemeinderat Fraktion CSU
- Gemeinderat Fraktion SPD
- Gemeinderat Fraktion Freie Wähler
- Gemeinderat Fraktion Bürgerliste Steinbach
- Marcus Hamberger (Freiraumplaner, Freiraumpioniere Weimar)
- Franz Ullrich (Regierungsbaumeister, Architekt und Stadtplaner, plan&werk Bamberg)
- Anja Günther (INVER Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH Erfurt)
- Andrea Passauer (Landkreis Kronach Mobilitätszentrale)
- Roland Rauschert (Firma Rauschert)
Beratend - nicht stimmberechtigt:
- Ulrike Maier (Regierung Oberfranken)
- Andreas Müller (Bauamtsleiter Steinbach am Wald)
Die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien erfolgt ausschließlich durch Vertreter/innen der Gemeinde Steinbach a.W.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3H6YAM
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Ludwigsstädter Str. 2
Ort: Steinbach am Wald
Postleitzahl: 96361
Land: Deutschland