Beschreibung: a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen [Auswertung
der ANLAGE Referenzbeschreibung (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.2)] Es sind mindestens
3 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab
der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE
Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt
ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung
(Entwurf Teil B der Vergabe-unterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung
– Employer Branding - Marketing & Media) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere
wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte
mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare
Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich
abgeschlossen, • wenn es nach dem 09.01.2021 begonnen wurde und seit mindestens 6
Monaten läuft • wenn bereits Leistungen in folgendem Umfang erbracht wurden: Employer
Branding und insbesondere im Bereich Marketing & Media. Die Bewertung erfolgt in einer
Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Der Bieter muss zwingend mindestens
3 Referezen einreichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Unter Bezugnahme
auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in
dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei
beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf
Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung
vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung
der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich
ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im
Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis,
möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass
die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl
von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes
bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen
eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der
Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu,
dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und frist-gerecht ausführen wird,
so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich
im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf.
stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber
auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon
und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers
reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt
werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich
bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität
der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt wer-den. Unter Umständen
kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken
hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft
der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche
Angaben vorliegen. Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Angebot vollständig
ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Sollten die eingereichten Referenzen nicht
den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber
über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung
des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Ange-bot ist dann zwingend vom Verfahren
auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer
werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. b) Personalkennzahlen: [Angaben
zu Personalkennzahlen (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.3)] Im eVergabe-Kriterium Personalkennzahlen
sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zu machen. Der Bewerber
muss in allen drei angegebenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 10 fest angestellte
Vollzeitkräfte nachweisen, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Sollte
diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose,
dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten
für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann
zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz
privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder
bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. c) Darstellung
qualifiziertes Personal: [Angaben zum qualifiziertem Personal (eVergabe Kriterium
2.1.2.2.4)] Der Gegenstand der Vergabe erfordert es, dass der öffentliche Auftraggeber
einen Überblick über das für die Leistung erforderliche Personal des Auftragnehmers
bekommt. Dies gilt insbesondere für diejenigen Kräfte und Stellen, die für die wesentlichen
Punkte der Leistungserbringung zuständig sein werden. Diese müssen in ausreichendem
Maße vorhanden sein. Zusätzlich erfordert es der Auftragsgegenstand, dass die Skills
des eingesetzten Personals angezeigt werden, die konkret für die Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, wie: Projektmanager, Mediaplaner & Schaltung, Art Dir