Deutschland - Technische Kontrolle und Tests - Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1: Standorte Berlin; Los 2: Bad Elster; Los 3: Langen

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1: Standorte Berlin; Los 2: Bad Elster; Los 3: Langen
Beschreibung: Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1: Standorte Berlin; Los 2: Bad Elster; Los 3: Langen
Kennung des Verfahrens: b47efa3d-9856-4af1-98ba-2ee69f8a04cc
Interne Kennung: 186340_06 317/0009
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71630000Technische Kontrolle und Tests
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Los 1 - Berliner Standorte: siehe LeistungsbeschreibungLos 2 - Heinrich-Heine-Str. 12, 08645 Bad ElsterLos 3 - Paul-Ehrlich-Str. 29, 63225 Langen
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6 Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrugsbekämpfung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Korruption: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Konkurs: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Es besteht seit dem 09.04.2022 ein Zuschlagsverbot soweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter*in oder Auftragnehmer*in auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer*innen, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsverän-derlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbun-desamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1 - Berliner Standorte
Beschreibung: Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsverän-derlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbun-desamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 1 - Berliner Standorte
Interne Kennung: 186340_06 317/0009_Los 1 - Berliner Standorte
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71630000Technische Kontrolle und Tests
Menge: 0
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die insbesondere auch die besonderen Anforderungen in den Laborbereichen bzw. an die Prüfung von Laborgeräten erfüllen. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer*die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer*der Auftragnehmerin bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot des Auftragnehmers*der Auftragnehmerin genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum.
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: siehe Leistungsbeschreibung
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 0MONTH
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#", "#Besonders geeignet für:selbst#", oder "#Besonders geeignet für:startup#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Beschreibung: [PLATZHALTER; Angaben Umweltaspekten aus LB]
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Messgeräte
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitung des Gerätes. Im Angebot ist zu erklären, dass ausreichend geeignete Technik vorhanden ist (ein aktueller Prüfnachweis und Kalibrierung des Prüfgerätes ist bei Auftragsbeginn vorzulegen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensreferenzen
Beschreibung: Zur Beurteilung, ist dem Angebot eine Liste über mindestens drei Referenzen aus übernommenen Prüfungen ortsveränderlicher Geräte innerhalb der letzten drei Jahre beizufügen (Anlage 04). Die Referenzen haben sich von der Art der erbrachten Leistung an den hier beschriebenen Leistungen zu orientieren
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Beschreibung: Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (kann in anonymisierter Form erfolgen). Zu folgenden Punkten sind hierzu Angaben zu machen: a. erfolgreicher Abschluss einer elektrotechnischen Berufsausbildung (Elektrofachkraft) gemäß Nr. 1.5.1 a., Erklärung über das Vorliegen einer Fachunternehmererklärung oder eines Facharbeiternachweises (z.B. IHK Abschluss oder gleichwertig, Meister- bzw. Technikerabschluss oder gleichwertig). b. einschlägige, mind. einjährige Berufserfahrung gem. Nr. 1.5.1 b., Erklärung, dass vergleichbare Prüfaufgaben (mind. zwei Aufträge) in den letzten 3 Jahren übernommen wurden. c. Aktuelle Kenntnisse der Elektrotechnik gem. Nr. 1.5.1 c., Teilnahme an den vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen. Im Angebot ist zu erklären, dass das eingesetzte Personal entsprechend regelmäßig unterwiesen wurde/wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Kriterium zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Brutto-Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag.
Gewichtung (Punkte, genau): 100
Mindestpunktzahl: 40
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-05+01:0014:00:00+01:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=578941,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 2024-01-11+01:00
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Bereitschaft zur und im Ergebnis positive Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (SÜ 2) bzw. Ergänzung der Sicherheitserklärung nach 5 Jahren (vgl. § 17 Abs.1 SÜG). Der Auftragnehmer*die Auftragnehmerin stellt unverzüglich Ersatz bereit, sollte die Überprüfung zu einem negativen Ergebnis kommen. Die Zuständigkeit für die Sicherheitsüberprüfung für die zum Einsatz vorgesehenen Personen liegt grundsätzlich beim AG, dem Umweltbundesamt. Vom Auftragneh- mer*von der Auftragnehmerin ist sicherzustellen, dass sich das einzusetzende Personal bereit erklärt, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen (Anlage 6). Bevor Personal überprüft wird, oder bereits überprüftes Personal zum Einsatz kommt, ist es dem AG vorzustellen (Kontaktdaten und Kurzprofil). Der AG hat das Recht, Personalvorschläge abzulehnen. Voraussetzung für die Sicherheitsüberprüfungen sind die, für jede Person einzeln, ausgefüllten Formulare zur Sicherheitsüberprüfung. Die Formulare werden vom AG zur Verfügung gestellt. Hiermit wird darauf hingewiesen, dass von den zuständigen Stellen nur Formulare geprüft werden, welche nach Form und Inhalt den Anforderungen entsprechen. Eine erklärende Ausfüllanleitung wird zu-sammen mit den Formularen dem Auftragnehmer*der Auftragnehmerin übergeben. Bis zum positiven Ergebnis der Überprüfung, werden die Beschäftigten des Auftragnehmers*der Auftragnehmerin von sicherheitsüberprüften Beschäftigten des Fachgebietes in den sicherheitsrelevanten Bereichen begleitet.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-15+01:0014:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-15+01:0014:30:00+01:00
Ort: 06844 Dessau-Roßlau
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsverän-derlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 2 - Bad Elster
Beschreibung: Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsverän-derlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 2 - Bad Elster
Interne Kennung: 186340_06 317/0009 - Los 2 Bad Elster
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71630000Technische Kontrolle und Tests
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die insbesondere auch die besonderen Anforderungen in den Laborbereichen bzw. an die Prüfung von Laborgeräten erfüllen. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer*die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer*der Auftragnehmerin bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot des Auftragnehmers*der Auftragnehmerin genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum.
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Heinrich-Heine-Str. 12, 08645 Bad Elster
Land, Gliederung (NUTS): Vogtlandkreis(DED44)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Messgeräte
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitung des Gerätes. Im Angebot ist zu erklären, dass ausreichend geeignete Technik vorhanden ist (ein aktueller Prüfnachweis und Kalibrierung des Prüfgerätes ist bei Auftragsbeginn vorzulegen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensreferenzen
Beschreibung: Zur Beurteilung, ist dem Angebot eine Liste über mindestens drei Referenzen aus übernommenen Prüfungen ortsveränderlicher Geräte innerhalb der letzten drei Jahre beizufügen (Anlage 04). Die Referenzen haben sich von der Art der erbrachten Leistung an den hier beschriebenen Leistungen zu orientieren
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Beschreibung: Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (kann in anonymisierter Form erfolgen). Zu folgenden Punkten sind hierzu Angaben zu machen: a. erfolgreicher Abschluss einer elektrotechnischen Berufsausbildung (Elektrofachkraft) gemäß Nr. 1.5.1 a., Erklärung über das Vorliegen einer Fachunternehmererklärung oder eines Facharbeiternachweises (z.B. IHK Abschluss oder gleichwertig, Meister- bzw. Technikerabschluss oder gleichwertig). b. einschlägige, mind. einjährige Berufserfahrung gem. Nr. 1.5.1 b., Erklärung, dass vergleichbare Prüfaufgaben (mind. zwei Aufträge) in den letzten 3 Jahren übernommen wurden. c. Aktuelle Kenntnisse der Elektrotechnik gem. Nr. 1.5.1 c., Teilnahme an den vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen. Im Angebot ist zu erklären, dass das eingesetzte Personal entsprechend regelmäßig unterwiesen wurde/wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Kriterium zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Brutto-Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=578941,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Bereitschaft zur und im Ergebnis positive Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (SÜ 2) bzw. Ergänzung der Sicherheitserklärung nach 5 Jahren (vgl. § 17 Abs.1 SÜG). Der Auftragnehmer*die Auftragnehmerin stellt unverzüglich Ersatz bereit, sollte die Überprüfung zu einem negativen Ergebnis kommen. Die Zuständigkeit für die Sicherheitsüberprüfung für die zum Einsatz vorgesehenen Personen liegt grundsätzlich beim AG, dem Umweltbundesamt. Vom Auftragneh- mer*von der Auftragnehmerin ist sicherzustellen, dass sich das einzusetzende Personal bereit erklärt, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen (Anlage 6). Bevor Personal überprüft wird, oder bereits überprüftes Personal zum Einsatz kommt, ist es dem AG vorzustellen (Kontaktdaten und Kurzprofil). Der AG hat das Recht, Personalvorschläge abzulehnen. Voraussetzung für die Sicherheitsüberprüfungen sind die, für jede Person einzeln, ausgefüllten Formulare zur Sicherheitsüberprüfung. Die Formulare werden vom AG zur Verfügung gestellt. Hiermit wird darauf hingewiesen, dass von den zuständigen Stellen nur Formulare geprüft werden, welche nach Form und Inhalt den Anforderungen entsprechen. Eine erklärende Ausfüllanleitung wird zu-sammen mit den Formularen dem Auftragnehmer*der Auftragnehmerin übergeben. Bis zum positiven Ergebnis der Überprüfung, werden die Beschäftigten des Auftragnehmers*der Auftragnehmerin von sicherheitsüberprüften Beschäftigten des Fachgebietes in den sicherheitsrelevanten Bereichen begleitet.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-15+01:0014:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-15+01:0014:30:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Umweltbundesamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 3 - Langen
Beschreibung: Rahmenvertrag zur Durchführung der Prüfung der nicht ortsfesten (ortsveränderlichen) elektrischen Betriebsmittel an den Laborstandorten des Umweltbundesamtes nach den Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift, VDE 0701/0702:2008 und TRBS 1201 - Los 3 - Langen
Interne Kennung: 186340_06 317/0009_Los 3 - Langen
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71630000Technische Kontrolle und Tests
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der jeweilige Vertrag beginnt nach Zuschlagserteilung und wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren geschlossen mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerungen der Verträge sind davon abhängig, ob ab 2026 entsprechende Bundesrahmenverträge geschlossen werden, die insbesondere auch die besonderen Anforderungen in den Laborbereichen bzw. an die Prüfung von Laborgeräten erfüllen. Bei dieser Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer*die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf die Wahrnehmung der Option. Sofern der Auftraggeber die Option nutzen möchte, teilt er dies dem Auftragnehmer*der Auftragnehmerin bis zum Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mit. Im Falle der Wahrnehmung der Option gelten die im Angebot des Auftragnehmers*der Auftragnehmerin genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum.
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Paul-Ehrlich-Str. 29, 63225 Langen
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis(DE71C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Messgeräte
Beschreibung: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens, müssen die zum Einsatz kommenden Messgeräte den Vorgaben der VDE 0702 oder gleichwertig und DIN EN 62353 /VDE 0751 oder gleichwertig entsprechen. Die Eignung des Messgerätes ist nachzuweisen, z.B. durch die Kopie der Bedienungsanleitung des Gerätes. Im Angebot ist zu erklären, dass ausreichend geeignete Technik vorhanden ist (ein aktueller Prüfnachweis und Kalibrierung des Prüfgerätes ist bei Auftragsbeginn vorzulegen).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Unternehmensreferenzen
Beschreibung: Zur Beurteilung, ist dem Angebot eine Liste über mindestens drei Referenzen aus übernommenen Prüfungen ortsveränderlicher Geräte innerhalb der letzten drei Jahre beizufügen (Anlage 04). Die Referenzen haben sich von der Art der erbrachten Leistung an den hier beschriebenen Leistungen zu orientieren
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Leistungsfähigkeit des Verfahrens
Beschreibung: Das Unternehmen/die Institution verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal, welches den Anforderungen unter 1.5.1 der Leistungsbeschreibung entspricht, um den Auftrag in der vorgegebenen Qualität und Zeit zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch formfreie Erklärung/Bestätigung im Angebot, sowie Kurzdarstellung des Personaleinsatzes einschl. Kurzvorstellung der Personenqualifikationen (kann in anonymisierter Form erfolgen). Zu folgenden Punkten sind hierzu Angaben zu machen: a. erfolgreicher Abschluss einer elektrotechnischen Berufsausbildung (Elektrofachkraft) gemäß Nr. 1.5.1 a., Erklärung über das Vorliegen einer Fachunternehmererklärung oder eines Facharbeiternachweises (z.B. IHK Abschluss oder gleichwertig, Meister- bzw. Technikerabschluss oder gleichwertig). b. einschlägige, mind. einjährige Berufserfahrung gem. Nr. 1.5.1 b., Erklärung, dass vergleichbare Prüfaufgaben (mind. zwei Aufträge) in den letzten 3 Jahren übernommen wurden. c. Aktuelle Kenntnisse der Elektrotechnik gem. Nr. 1.5.1 c., Teilnahme an den vorgeschriebenen jährlichen Unterweisungen. Im Angebot ist zu erklären, dass das eingesetzte Personal entsprechend regelmäßig unterwiesen wurde/wird.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Kriterium zur Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Brutto-Angebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=578941,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Bereitschaft zur und im Ergebnis positive Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (SÜ 2) bzw. Ergänzung der Sicherheitserklärung nach 5 Jahren (vgl. § 17 Abs.1 SÜG). Der Auftragnehmer*die Auftragnehmerin stellt unverzüglich Ersatz bereit, sollte die Überprüfung zu einem negativen Ergebnis kommen. Die Zuständigkeit für die Sicherheitsüberprüfung für die zum Einsatz vorgesehenen Personen liegt grundsätzlich beim AG, dem Umweltbundesamt. Vom Auftragneh- mer*von der Auftragnehmerin ist sicherzustellen, dass sich das einzusetzende Personal bereit erklärt, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen (Anlage 6). Bevor Personal überprüft wird, oder bereits überprüftes Personal zum Einsatz kommt, ist es dem AG vorzustellen (Kontaktdaten und Kurzprofil). Der AG hat das Recht, Personalvorschläge abzulehnen. Voraussetzung für die Sicherheitsüberprüfungen sind die, für jede Person einzeln, ausgefüllten Formulare zur Sicherheitsüberprüfung. Die Formulare werden vom AG zur Verfügung gestellt. Hiermit wird darauf hingewiesen, dass von den zuständigen Stellen nur Formulare geprüft werden, welche nach Form und Inhalt den Anforderungen entsprechen. Eine erklärende Ausfüllanleitung wird zu-sammen mit den Formularen dem Auftragnehmer*der Auftragnehmerin übergeben. Bis zum positiven Ergebnis der Überprüfung, werden die Beschäftigten des Auftragnehmers*der Auftragnehmerin von sicherheitsüberprüften Beschäftigten des Fachgebietes in den sicherheitsrelevanten Bereichen begleitet.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-15+01:0014:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 48DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-15+01:0014:30:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt(DEE01)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a32dd118-adab-4a15-b9df-53b7029a4e46- 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-10+01:0015:13:24+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00022364-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 9/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-12Z