Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - SiGeKo

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: SiGeKo
Beschreibung: Der AG plant im Rahmen einer GU-Vergabe die Errichtung eines Mehrparteien-Wohnhauses, als ersten von für die Zukunft geplanten drei Bauabschnitten auf dem aktuell freien Grundstück. Der geplante Gebäudeblock besteht aus 5 Einzelhäusern als Reihenhäuser mit 2 bis 5 Stockwerken und einem gemeinsamen Kellergeschoss, mit Tiefgarage und Kellerabteilen. Zusätzlich zu den Wohnungen in den oberirdischen Stockwerken, entstehen Sonderwohnformen im Sinne des betreuten Wohnens, mit dazugehörigen Wohneinheiten. Zusätzlich entstehen die für den Bauabschnitt I erforderlichen Freianlagen im Innenhof und außerhalb (Grüne Mitte). Für das vorgenannte Vorhaben benötigt der AG die Leistungen eines SiGeKo, die mit diesem Verfahren beschafft werden sollen.
Kennung des Verfahrens: 5e585f6f-2b8e-4003-8797-16d8ba22fca4
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Cottbus
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt(DE402)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP9Y906ZRS
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: SiGeKo
Beschreibung: Der AG plant im Rahmen einer GU-Vergabe die Errichtung eines Mehrparteien-Wohnhauses, als ersten von für die Zukunft geplanten drei Bauabschnitten auf dem aktuell freien Grundstück. Der geplante Gebäudeblock besteht aus 5 Einzelhäusern als Reihenhäuser mit 2 bis 5 Stockwerken und einem gemeinsamen Kellergeschoss, mit Tiefgarage und Kellerabteilen. Zusätzlich zu den Wohnungen in den oberirdischen Stockwerken, entstehen Sonderwohnformen im Sinne des betreuten Wohnens, mit dazugehörigen Wohneinheiten. Zusätzlich entstehen die für den Bauabschnitt I erforderlichen Freianlagen im Innenhof und außerhalb (Grüne Mitte). Für das vorgenannte Vorhaben benötigt der AG die Leistungen eines SiGeKo, die mit diesem Verfahren beschafft werden sollen. Zu erbringende Leistungen des SiGeKo nach § 3 BaustellV und Punkt 3.2 RAB 30 für dieses Vorhaben: Der SiGeKo Ausführung hat generell Weisungsbefugnis gegenüber allen auf der Baustelle Beschäftigten. Er setzt das Weisungsrecht im Auftrag des Auftraggebers durch. Er hat eng mit der Bauüberwachung/Bauleitung und dem zuständigen Projektmanager zusammenzuarbeiten. Dem SiGeKo obliegt generell die Einweisungspflicht. Zum Leistungsumfang gehören: 1. Aushängen und Anpassen der Vorankündigung in Abstimmung mit dem zuständigen Projektmanager. 2. Bekannt machen (im Rahmen der Ein-/Unterweisung und durch Aushängen), Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen 3. Information, Unterweisung und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte). Unterweist der SiGeKo Ausführungsphase nicht selbst, hat er sicherzustellen, dass nur unterwiesene AN die Arbeit auf der Baustelle aufnehmen. Er hat dem AG die Unterweisungsnachweise zeitnah zu übergeben. 4. Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse. Der SiGeKo Ausführung hat eigenständig zu entscheiden, wie er seine Begehungen im Rahmen der Gesamtstundenanzahl organisiert. Er hat dabei täglich Vorortpräsenz zu zeigen und auch täglich Baustellenbegehungen durchzuführen. Die Baustellenkontrollen- und Begehungen sind durch Lichtbilder zu dokumentieren. Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass er z. B. bei besonders gefahrgeneigten Tätigkeiten und/oder beim Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen häufiger bzw. länger vor Ort ist. Feste Begehungszeiten sind nicht erwünscht. 5. Die Nachweisführung zu den Begehungen hat der SiGeKo auf Anforderung von amtlichen Stellen bzw. vom Auftraggeber zu belegen. Festgestellte Verstöße gegen die Baustellenordnung und/oder gesetzliche sowie berufsgenossenschaftliche Bestimmungen sind zu protokollieren und fotografisch zu dokumentieren. Alle Verstöße sind der Bauleitung/Bauüberwachung und dem Auftraggeber - möglichst als Anlage zum Baurapportprotokoll, in dringenden Fällen vorab separat - schriftlich zu übergeben. Grundsätzlich sind festgestellte Verstöße sofort vor Ort anzusprechen. Die Abstellung ist zu verlangen und die Realisierung im Protokoll zu bestätigen. 6. Teilnahme an sämtlichen Bauberatungen des Auftraggebers, insofern er zu diesen geladen wird. Er hat die bei seinen zu planenden Stunden zu berücksichtigen. 7. Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen (Klärung sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern vor Beginn ihrer Tätigkeit zu Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Nachweisen und Prüfzertifikaten). 8. Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplans, wenn Verschiebungen auftreten, soweit es die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betrifft. 9. Kontrolle der Baustelleneinrichtung, Durchführung der Beschilderung (z.B. Fluchtwege, Absturzsicherung) von sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie der vertragsgemäßen Ausführung von sicherheitstechnischen Leistungen aus dem Bauvertrag. 10. Hinwirken auf die Einhaltung der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplanes hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen. 11. Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle. Die Sicherheit der Mieter(innen), deren Besucher und von Passanten ist zwingend bei allem Handeln zu berücksichtigen. 12. Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz. 13. Eine monatliche Auswertung der Sicherheitsbegehungen mit den Verantwortlichen der beteiligten Firmen. Zu diesen Terminen ist die Baubehörde einzuladen. 14. Vonseiten des Auftragnehmers ist ein Verantwortlicher und ein Stellvertreter festzulegen und zu benennen. Diese stellen für den Auftraggeber von Montag bis Freitag 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Erreichbarkeit sicher. Es ist zu gewährleisten, dass im Bedarfsfall während der Erreichbarkeitszeit ein Erscheinen innerhalb von maximal 4 Stunden auf der Baustelle erfolgt. 15. Der Verantwortliche und sein Stellvertreter nehmen regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) an Qualifikationen und Weiterbildungen als Fachkraft für Sicherheit sowie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator teil.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Cottbus
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt(DE402)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB
Beschreibung: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer jährlichen Deckung von: a) Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von 2.000.000,00 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1.500.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung muss mindestens 3 Schadensfälle je Jahr abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. oder b) Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) sind beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Übrigen gelten die Anforderungen gem. a). Nachzuweisen ist das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung durch eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Studien- und Ausbildungsnachweis
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Studien- und Ausbildungsnachweise für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Beschäftigtenzahl und Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Anzahl der Führungskräfte des Unternehmens in den letzten drei Jahren nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Bescheinigung Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: mindestens 3 Referenzen über ausgeführte Leistungen eines SiGeKo
Beschreibung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens 3 Referenzaufträge über Leistungen eines SiGeKo aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn das Referenzobjekt eine Bausumme von mindestens 10.000.000,00 EUR aufweist. Es handelt sich dabei um eine Mindestvoraussetzung. Ein Referenzprojekt, welches eine niedrigere Bausumme aufweist, wird als nicht vergleichbar angesehen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz/ tätigkeitsspezifischer Umsatz
Beschreibung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich (spezifischer Umsatzerlös) in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u.a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-13+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 64DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-13+01:0012:05:00+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-13+01:0012:05:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: abante Rechtsanwälte Kins Lohmannn PartG mbB
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Registrierungsnummer: DE138775788
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt(DE402)
Land: Deutschland
Telefon: 0355 78260
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: abante Rechtsanwälte Kins Lohmannn PartG mbB
Registrierungsnummer: DE294948107
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt(DED51)
Land: Deutschland
Telefon: 0341 238 203 00
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: 03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark(DE40E)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 8661 719
Fax: +49 331 8661 652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2da3889a-fe32-435d-aed6-3b5c4ca9fce7- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-11+01:0011:07:40+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00023404-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 9/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-12Z

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