Anmietung von Seminar- und Tagungsräume Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2023_019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64520
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6966816502903
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Seminar- und Tagungsräume
Die Auftraggeberin schreibt Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Seminar- bzw. Tagungsräumen (Veranstaltungsräume) mit und ohne Übernachtungsmöglichkeiten für die Teilnehmenden einschließlich Cateringleistungen und das Zurverfügungstellen von Tagungszubehör (Nebenleistungen) in Hessen aus.
Die Auftraggeberin möchte hessenweit und flächendeckend Rahmenvereinbarungen mit Vertragspartnern schließen, um ihren in Teilnehmendenzahl und regional variablen Bedarf an Veranstaltungsräumen und Übernachtungsmöglichkeiten für die Teilnehmenden zu decken.
Mehrtägige Veranstaltungen können einen Zeitrahmen von zwei oder mehr Tagen sowohl an Werktagen (Mo-Fr) als auch in Ausnahmefällen am Wochenende (Sa-So) umfassen.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen besteht neben dem Bedarf an Tagungsleistungen ein zusätzlicher Übernachtungsbedarf der Teilnehmenden.
Regierungsbezirk Gießen 20 bis 70 Personen
Gießen
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen
Regierungsbezirk Gießen 71 bis 260 Personen
Gießen
Regierungsbezirk Rhein/Main-Gebiet/Regierungsbezirk Darmstadt bis 70 Personen
Darmstadt
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen
Regierungsbezirk Rhein/Main-Gebiet/Regierungsbezirk Darmstadt 71 bis 320 Personen
Darmstadt
Für die Durchführung von Seminaren und Tagungen muss die Auftraggeberin im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts einige feste Einschränkungen definieren:
Teilnehmende der Veranstaltungen
Teilnehmende können Mitarbeitende der AOK Hessen, der Vorstand der AOK Hessen sowie externe Gäste und Referenten/Trainer u.a. sein.
Einteilung der Lose nach Region und Teilnehmendenzahl:
Pro Los werden Rahmenvereinbarungen mit der aus den Tabellen 4.2.1 bis 4.2.4 der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ersichtlichen Anzahl von Vertragspartnern geschlossen. Die Betriebsstätte, auf die sich das Gebot bezieht, muss in der nachgenannten Region bzw. im nachgenannten Regierungsbezirk liegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regierungsbezirk Gießen 20 bis 70 Personen
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regierungsbezirk Gießen 71 bis 260 Personen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regierungsbezirk Rhein/Main-Gebiet/Regierungsbezirk Darmstadt bis 70 Personen
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regierungsbezirk Rhein/Main-Gebiet/Regierungsbezirk Darmstadt 71 bis 320 Personen
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."