Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personenverkehr im Linienbündel Delmenhorst

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 244-767334)

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZBVN)
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN), Herr Reiner Bick
E-Mail:
Telefon: +49 42146052920
Fax: +49 42146052999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvbn.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personenverkehr im Linienbündel Delmenhorst

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der ZVBN ist in seinem Verbandsgebiet gem. § 3 I Zweckverbandssatzung (ZVS) Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV und zuständige örtliche Behörde i. S. d. VO (EG) Nr. 1370/2007. Die Stadt Delmenhorst hat als nach § 4 I Nr. 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) originär zuständiges Verbandsglied dem ZVBN diese Aufgabe übertragen. Der ZVBN beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 I PBefG an die Delbus GmbH & Co. KG (Bahnhofstraße 22, 27749 Delmenhorst, Mail: , Fax: +494221 9192-20) zu erteilen.

Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtigen und künftigen öffentlichen Personenverkehrsdienste (ÖPNV) im Linienbündel Stadt Delmenhorst. Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschn. II.2.7) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschn. VI.1, D) beschrieben.

Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten Verkehrsdiensten abgedeckte Bediengebiet im Linienbündel Stadt Delmenhorst. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf etwa 1.715.000 Nutzkilometer pro Jahr. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG NRW unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienform im Einzelnen (insb. Linienverkehr i. S. v. §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch i. S. v. § 46 i. V. m. § 2 VI oder VII PBefG). Dem Betreiber wird für das vorstehend beschriebene Bediengebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen des § 8a VIII PBefG erteilt.

Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen und den Nahverkehrsplan (NVP) des ZVBN in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung von weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln) anzupassen ist. Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Verkehre als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Verkehre ändern, neue Verkehre hinzukommen oder heutige Verkehre wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden.

Der ZVBN kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II PBefG i. V. m. Art. 7 II VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.

Diese Vorabbekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung gem. § 135 III 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine zulässige Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB vorliegt, die gem. Art. 12 RL 2014/24/EU nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt.

Gegen die geplante Inhouse-Vergabe kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (Contrescarpe 72, 28195 Bremen, Tel.: +49 421 361 59796, Fax.: +49 421 496 32311, ) eingereicht werden.

Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 II VO (EG) Nr. 1370/2007); damit wird zugleich die Frist des § 135 III 1 Nr. 3 GWB eingehalten.

Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 VI 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschn. VI.1) verwiesen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 244-767334

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.1
Anstatt:

Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZBVN)

Willy-Brandt-Platz 7

Zu Händen von: Herrn Reiner Bick

28215 Bremen

Deutschland

Telefon: +49 42146052920

E-Mail:

Fax: +49 42146052999

NUTS-Code: DE501

muss es heißen:

Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)

Willy-Brandt-Platz 7

Zu Händen von: Herrn Reiner Bick

28215 Bremen

Deutschland

Telefon: +49 42146052920

E-Mail:

Fax: +49 42146052999

NUTS-Code: DE501

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: