Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Planungsleistungen gem. Paragraph 53 ff. HOAI, AG 2

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweites Deutsches Fernsehen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Planungsleistungen gem. Paragraph 53 ff. HOAI, AG 2
Beschreibung: Das ZDF ist mit seinen Wärmeversorgungsanlagen an das Fernwärmenetz Lerchenberg angeschlossen. Seit Erschließung des SZ 1 findet die Versorgung im Winter auf einem Temperaturniveau von 140°C (Vorlauf) und 70°C (Rücklauf) statt. Vor dem Hintergrund der Ankündigung des Fernwärmeversorgers die Vorlauftemperatur im Jahr 2026 auf 90°C zu senken, sind die Übergabestationen mit den Verteilungen umzubauen. Der genaue Leistungsumfang ist aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 38fbb4a3-52de-4ba5-a487-50c957e4da50
Interne Kennung: ZDF-174-OV-23-062
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: Yes
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Angebotsfrist: 25 Tage gem. § 17 Abs. 9 VgV; Elektr. Übermittlung der Angebote (2. Stufe)
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption: Es gelten alle Ausschlussgründe / Selbstreinigung gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123 – 125 GWB. § 123 GWB (1) Öffentliche AG schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt o. gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1) § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) o. § 129b des StGB (Kriminelle u. terroristische Vereinigungen im Ausland), 2) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) o. wegen der Teilnahme an einer solchen Tat o. wegen der Bereitstellung o. Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz o. teilweise dazu verwendet werden o. verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des StGB zu begehen, 3) § 261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4) § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union o. gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union o. in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5) § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union o. gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union o. in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6) § 299 des StGB (Bestechlichkeit u. Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7) § 108e des StGB (Bestechlichkeit u. Bestechung von Mandatsträgern), 8) den §§ 333 u. 334 des StGB (Vorteilsgewährung u. Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische u. internationale Bedienstete), 9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) o. 10) den §§ 232 u. 233 des StGB (Menschenhandel) o. § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). (2) Einer Verurteilung o. der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung o. die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung o. die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche AG schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben o. Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist u. dies durch eine rechtskräftige Gerichts- o. bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde o. 2) die öffentl. AG auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen o. sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben u. Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- u. Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentl. Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentl. Interesses geboten ist o. ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Korruption: § 124 GWB (1) Öffentliche AG können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- o. arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt o. eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet o. seine Tätigkeit eingestellt hat, 3) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4) der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung o. Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken o. bewirken, 5) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit u. Unabhängigkeit einer für den öffentl. AG tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte u. der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, u. diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentl. Auftrags o. Konzessionsvertrags erheblich o. fortdauernd mangelhaft erfüllt hat u. dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz o. zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe o. Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen o. Auskünfte zurückgehalten hat o. nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, o. 9) das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentl. AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, o. c) fahrlässig o. vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentl. AG erheblich beeinflussen könnten, o. versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes u. § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. § 125 – Selbstreinigung (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es, 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Öffentliche Auftraggeber bewerten die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigen dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachten die öffentlichen Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründen sie diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen. (Formblätter s. Vergabeunterlagen)
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: Planungsleistungen gem. Paragraph 53 ff. HOAI, AG 2
Beschreibung: Das ZDF ist mit seinen Wärmeversorgungsanlagen an das Fernwärmenetz Lerchenberg angeschlossen. Seit Erschließung des SZ 1 findet die Versorgung im Winter auf einem Temperaturniveau von 140°C (Vorlauf) und 70°C (Rücklauf) statt. Vor dem Hintergrund der Ankündigung des Fernwärmeversorgers die Vorlauftemperatur im Jahr 2026 auf 90°C zu senken, sind die Übergabestationen mit den Verteilungen umzubauen. Der genaue Leistungsumfang ist aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: ZDF-174-OV-23-062 Fernwärmenetz Planungsleistungen
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2025-12-31+01:00
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: In der 1. Stufe werden Leistungen der HOAI-LPH 1-3 übertragen. Mit den Planungsarbeiten ist umgehend zu beginnen und mit Kostenberechnung bis 30.06.2024 abzuschließen. Die optionale Beauftragung der weiteren LPH 4-8 (Stufe 2) erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der entsprechenden ZDF-Gremien.
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: — Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieurs oder gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorliegt, § 75, Abs. 2 VgV, — Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist, § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung), — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben), — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz), — Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV. - Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (Beratenden) Ingenieurs vorliegt - Eigenerklärung zu den EU-Russlandsanktionen - Eigenerklärung zum Mindestlohn
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl - Referenzen, über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste gem. Mindestanforderungen aus den Vergabeunterlagen (s. Vergabeunterlagen 1. Stufe)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz - Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personen- und Sachschäden mind. 10 Mio. EUR, Vermögensschäden mind. 1,0 Mio. EUR Fachliche Eignung: (s. Vergabeunterlagen 1. Stufe)
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen, Stufe 2, Bewertungskriterien mit Punkteverteilung und Wichtung sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Präsentation eines vergleichbaren Projektes durch den Projektleiter (20-%ige Gewichtung), Präsentation der geplanten Herangehensweise im Projekt des ZDF durch den Projektleiter (15-%ige Gewichtung); Präsentation der geplanten Herangehensweise im Projekt des ZDF durch den Bauleiter (25-%ige Gewichtung); Skizzierung von aufgabenbezogenen Maßnahmen zur Kostenplanung und Kostenkontrolle im Planungs- und Bauprozess (5-%ige Gewichtung), Skizierung von aufgabenbezogenen Maßnahmen zur Sicherstellung von Terminen im Planungs- und Bauprozess (5-%ige Gewichtung); Skizzierung der aufgabenbezogenen Maßnahmen zum Nachtragsmanagement und dem Umgang mit Leistungsstörungen (5-%ige Gewichtung); Örtliche Präsenz bei Planung und Durchführung (10-%ige Gewichtung); Honorar (inkl. Optionen) (15-%ige Gewichtung); Gesamtleistungspunkte, 100%, 300 Punkte (s. Vergabeunterlagen, Stufe 2, Bewertungskriterien.pdf)
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-12-15+01:0011:00:00+01:00
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2023-12-27+01:0011:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen/Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden ausschließlich auf der externen Vergabeplattform zur Verfügung gestellt (Link: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/128853) . Nach dem Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen sowie über Fragen und Antworten zum Verfahren informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v. g. Internetseite von RIB regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen von Fristen, Vergabeunterlagen sowie Bieterfragen und Antworten kontrollieren. 2. Bewerber-/Bieterfragen sind – unter Angabe des Aktenzeichens ZDF-174-VV-23-062 ausschließlich direkt über die Vergabeplattform https://www.meinauftrag.rib.de zu stellen. Für jede/s einzelne/s Thema/Ziffer/ Position sind separate Bieterfragen auf der Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Bewerber-/Bieterfragen erfolgt je Bieterfrage ebenfalls über die Vergabeplattform. 3. Die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform RIB.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15.Kalendertag nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 3
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Zweites Deutsches Fernsehen
8. Organisationen
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweites Deutsches Fernsehen
Registrierungsnummer: DE 812481116
Abteilung: HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf
Postanschrift: ZDF-Straße 1
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55127
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt(DEB35)
Land: Deutschland
Kontaktperson: HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf
Telefon: +49 6131 70 1
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 65a558dd-43db-4725-8046-4aedd6348f2d-01
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 73530679-0478-4d7f-b5e2-2bba0c69dde2- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-22+01:0010:47:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00787323-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 248/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-26Z

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