Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht
die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren
Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der AG kann die Bieter jedoch
unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf
vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen,
die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen,
ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder
die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind
vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem
festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt
der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß
und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Zur Angebotswertung: Von einer
Einzellosvergabe wird dann abgesehen, wenn der Bieter einen Mehrpreis (als Preiszulage,
anzugeben im Angebotsschreiben des jeweiligen Loses) im Fall der Vergabe mehrerer
Lose an ihn vorsieht und sich hierdurch über alle Lose betrachtet der höchste Wertungspreis
errechnet. Vorranging vor der Einzellosvergabe ist damit der höchste Wertungspreis,
wie er sich auf Basis der Mengen im jeweiligen LV errechnet. Damit kann es sein, dass
ein Angebot, das in der Einzellosbetrachtung den höchsten Preis bietet, keinen Zuschlag
erhält, sondern das losübergreifende Angebot, für das sich in Summe über alle Lose
der höchste Wertungspreis errechnet. Zeile 9 der Excel-Tabelle wirft den Bruttopreis
über die Vertragslaufzeit aus. Im Fall von Zulagen wird diese dem EP der Pos. 1 zugeschlagen;
in diesem Fall wirft Zeile 9 dann den Wertungspreis aus.