Beschreibung: PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene
Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen
Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang
wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis
(PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis
hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis
AKTUELL hinterlegt ist. Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen
müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im PQ-Verzeichnis hinterlegten
Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht
wird. Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in
den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der
Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums
und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung benennen. NICHT PRÄQUALIFIZIERTE
UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB"
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von
anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese
abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche
Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen
zum Download bei und enthält folgende Erklärungen. 1. Erklärungen, dass in den LETZTEN
FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. 2.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte
zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung
auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu
1. Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben: - Bezeichnung des Bauvorhabens,
Art der ausgeführten Leistung, Auftraggeber/in, Ansprechpartner/in, Telefonnummer
und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin, Ausführungszeitraum
und Auftragssumme. zu 2. Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. A. - ERKLÄRUNG, dass der Bewerber
nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung
des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
besteht, wenn a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche
oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar
von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER c)
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen
oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
- ERKLÄRUNG, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis
mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - ERKLÄRUNG, dass das
Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine
als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang
mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die
zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift gehören. B. Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen
für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung. C. Der Auftraggeber
wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs.
1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. D. Die Urkalkulation (passwortgeschützte
Datei) wird nur vom Bieter abgefordert, dessen Auftrag in die engere Wahl der Beauftragung
kommt.