Zusätzliche Informationen: 1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt
neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG). 2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen
Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben.
Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch
den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. 3. Die Übermittlung von Fragen hat
ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen.
Hierfür wird das vom AG zur Verfügung gestellte Formular "Bieterfragen_FG1-0452-2023"
verwendet und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermittelt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 04.08.2023
an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
(vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht
beantwortet. 4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme
durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 5. Sofern ein Angebot durch eine
Bietergemeinschaft erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung
(vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht,
sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften
dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem
nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren
teilnehmen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in
einem gesonderten Formular vorzulegen. Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine
Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft
bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung
keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der
Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige
beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen,
sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt
zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6. Beabsichtigt der Bieter oder
ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(Dritter /Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen
Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme
auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit
dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren
Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
Kapazitäten der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines
anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall
gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise
oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die
Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten
benötigt werden. 7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge
Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden
und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen
bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
werden. 8. Erläuterung zum Ablauf: Die Angebote sind bis zu der in der "Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots" unter Ziffer 10 aufgezeigten Angebotsfrist einzureichen.
Nach Sichtung der eingereichten Angebote erfolgt die Prüfung und die Auswertung der
Angebote. Im Anschluss daran findet die kaufmännische/technische Angebotsklärung statt.
Der Angebotsklärung schließen sich die Verhandlungen an. Nach Abschluss der Verhandlungen
werden die Bieter aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote (finale Angebote)
abzugeben. Diese werden dann vom Auftraggeber anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien
ausgewertet. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten
oder objektiv nicht erfüllbare Anforderungen, so sind hierzu Fragen bzw. Hinweise
Unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. 9. Nebenangebote
sind nicht zugelassen. Sofern Bieter Änderungswünsche oder Vorschläge unterbreiten,
werden diese nicht Angebotsbestandteil und dementsprechend auch nicht gewertet. Die
Bieter können daher bei Abgabe und Kalkulation ihres Angebotes nicht davon ausgehen,
dass etwaige von ihnen dargestellte Änderungswünsche oder Vorschläge in der von ihnen
angestrebten Form umgesetzt werden. Die BVG wird vielmehr nach Auswertung der Angebote
und Abschluss der Aufklärungsgespräche entscheiden, ob und in welchem Umfang etwaige
Änderungswünsche oder Vorschläge aufgenommen und zum Gegenstand der bei Abgabe der
weiteren Angebote für die dann noch im Verfahren befindlichen Bieter gleichlautenden
und verbindlichen Vergabeunterlagen und Vertragsbedingungen gemacht werden. 10. Datenschutz:
Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für
die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die
datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen
(z. B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 11. Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.