Beschreibung: Grundsätzliche Regelungen zu den Punkten 5.1.9 – Kriterium 1) + Kriterium 2) + Kriterium
3): Die Eignung für die zu vergebende Leistung hinsichtlich Kriterium 1) Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung Kriterium 2) wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit
Kriterium 3) technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot durch
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU
Mitgliedsstaaten) oder vorläufig, entweder durch die ausgefüllten Eigenerklärungen
gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten
Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen
/ Nachweise (s. jeweilige Aufzählung) nach Aufforderung und innerhalb der genannten
Frist vorzulegen. Einzureichende Bescheinigungen / Nachweise dürfen das aktuelle Gültigkeitsdatum
nicht überschreiten oder - soweit sie keinen Gültigkeitszeitraum ausweisen - zum Zeitpunkt
der Angebotsöffnung nicht älter als 1 Jahr sein. Jegliche Veränderungen zu den aufgeführten
Tatbeständen müssen uns unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden. Vorsätzlich unzutreffende
Erklärungen in Bezug auf die Eignungsprüfung führen zum Angebotsausschluss. Bietergemeinschaften
(Anforderungen an Bietergemeinschaften s. auch 2.1.4 Allgemeine Informationen, Nr.
9) haben für jedes ihrer Mitglieder einschl. Nachunternehmer die entsprechenden Unterlagen
/ Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen bzw. auf Verlangen der Vergabestelle die
erforderlichen Bescheinigungen / Nachweise beizubringen. Beruft sich der Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so ist auch für diese
die Eignung vorläufig gem. zuvor genannten Möglichkeiten mit dem Angebot nachzuweisen.
Für präqualifizierte Unternehmen ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
einzutragen. Für nicht präqualifizierte Unternehmen sind die Erklärungen und Bescheinigungen
gemäß Formblatt 124 oder EEE ebenfalls auf Verlangen vorzulegen. Hinsichtlich der
Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen verweisen wir weiterhin auf die Regelungen
gem. §6d EU VOB/A. Beruft sich der Bieter auf Kapazitäten anderer Unternehmen so sind
folgende, den Vergabeunterlagen beiliegende Formulare zu nutzen: 1) EVM235 - Verzeichnis
der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (mit dem Angebot) 2) EVM236 - Verpflichtungserklärung
anderer Unternehmen (auf Anforderung) Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres
Herkunftslandes für sich und ggf. andere Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche
Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei. Zur Gewährleistung
eines zügigen Verfahrens können nicht präqualifizierte Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft
die im Formblatt 124 oder in der EEE angegebenen Unterlagen bereits bei Angebotsabgabe
für sich und ggf. andere vorgesehene, nichtpräqualifizierte Nachunternehmer mit vorlegen.
Zu Kriterium 1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind folgende Bedingungen
zu erfüllen: 1) Angaben über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder
die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes; 2) Angabe, dass nachweislich keine
schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
Folgende Unterlagen/Bescheinigungen, die zum Beleg der Eigenerklärungen und als Nachweis
der Eignung hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung dienen, sind
durch nicht präqualifizierte Bieter und ggf. für andere, nicht präqualifizierte Unternehmen
(Nachunternehmer, Mitglieder von Bietergemeinschaften) nach Aufforderung vorzulegen:
zu 1) mittels Vorlage Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintrag in die Handwerksrolle
bzw. Industrie- und Handelskammer zu 2) mittels Eigenerklärung gem. Formblatt 124
(Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge
oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist eine Eigenerklärung
(Formular HZI_Eigenerklärung_RUS-Sanktionen) zur Verordnung EU 2022-576 die mit dem
Angebot einzureichen ist. Das den Unterlagen beiliegende Formular "Datenschutzhinweise_HZI"
ist ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen Der Auftraggeber wird für den Bieter,
der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a
Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Die Eignung ist weiterhin durch
vollständiges Ausfüllen und Einreichen der Unterlage "A 01.06 23-11-22-HIOH Bewerberformulare“
sowie der weiteren erforderlichen Eingungsunterlagen nachzuweisen (s. auch Unterlage
A 01.02 23-11-23 HIOH TNA-Struktur).