Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros - Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) inkl. Küchen- und Badewassertechnik sowie der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung) für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Schulverband Gars a.Inn
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) inkl. Küchen- und Badewassertechnik sowie der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung) für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens sind folgende Leistungen für das Vorhaben der Generalsanierung oder des Neubaus der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird: ­- Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Anlagengruppen 1 bis einschl. 3, 7 (anteilig) und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (HLS), Leistungsphasen 3 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI. Der Leistungsumfang umfasst: - Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Lufttechnische Anlagen) - Planungsleistungen für die Anlagen der Küchentechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 471 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12) - Planungsleistungen für die Anlagen der Schwimmbadtechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 472 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12. ­- Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung), § 41 Nr. 2 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt. Die Projektunterlagen insoweit können ausschließlich vor Ort beim Auftraggeber nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden (vgl. Verfahrensbedingungen). Zur Realisierung des Projekts hat der Auftraggeber einen Geschäftsbesorger mit sämtlichen erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich einer kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Betreuung beauftragt. Der Geschäftsbesorger leistet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erbringt auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Bauleistungen sowie Projektsteuerungs- und Finanzierungsdienstleistungen. Für die Realisierung des Projektes ist der Geschäftsbe-sorger nach Maßgabe dieses Vertrages berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer als Auftraggeber aufzutreten und zu handeln. Die Leistungsstufen 1 und 2 gem. § 55 Abs. 1 HOAI der verfahrensgegenständlichen Fachplanungsleistungen TGA HLS wurden bereits in einem vorangegangen Verfahren ausgeschrieben und auch erbracht. Der Auftragnehmer soll in das laufende Projekt ab Leistungsphase 3 mit einsteigen. Zudem wurden bereits Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Fachplanungsleistungen ELT sowie Fachplanungsleistungen Tragwerksplanungen und Objektplanungsleistungen für Freianlagen vergeben. Sämtliche Planungsleistungen befinden sich in der Ausführung in Leistungsphase 2.
Kennung des Verfahrens: a46b720f-3767-4a45-927a-3e519eab192e
Interne Kennung: 081104-2022
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
2.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Nach § 123 Abs. 1 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Entrichtung von Steuern: Nach § 123 Abs. 4 GWB ein zwingender Ausschlussgrund: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Nach § 124 Abs. 1 GWB ein fakultativer Ausschlussgrund: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) inkl. Küchen- und Badewassertechnik sowie der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung) für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens sind folgende Leistungen für das Vorhaben der Generalsanierung oder des Neubaus der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird: ­- Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Anlagengruppen 1 bis einschl. 3, 7 (anteilig) und 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (HLS), Leistungsphasen 3 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI. Der Leistungsumfang umfasst: - Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 gem. § 53 Abs. 2 HOAI (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Lufttechnische Anlagen) - Planungsleistungen für die Anlagen der Küchentechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 471 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12) - Planungsleistungen für die Anlagen der Schwimmbadtechnik (Anlagengruppe 7, Kostengruppe 472 gem. Anhang 1 DIN 276: 2018-12. ­- Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung), § 41 Nr. 2 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt. Die Projektunterlagen insoweit können ausschließlich vor Ort beim Auftraggeber nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden (vgl. Verfahrensbedingungen). Zur Realisierung des Projekts hat der Auftraggeber einen Geschäftsbesorger mit sämtlichen erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschließlich einer kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Betreuung beauftragt. Der Geschäftsbesorger leistet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erbringt auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Bauleistungen sowie Projektsteuerungs- und Finanzierungsdienstleistungen. Für die Realisierung des Projektes ist der Geschäftsbe-sorger nach Maßgabe dieses Vertrages berechtigt, gegenüber dem Auftragnehmer als Auftraggeber aufzutreten und zu handeln. Die Leistungsstufen 1 und 2 gem. § 55 Abs. 1 HOAI der verfahrensgegenständlichen Fachplanungsleistungen TGA HLS wurden bereits in einem vorangegangen Verfahren ausgeschrieben und auch erbracht. Der Auftragnehmer soll in das laufende Projekt ab Leistungsphase 3 mit einsteigen. Zudem wurden bereits Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Fachplanungsleistungen ELT sowie Fachplanungsleistungen Tragwerksplanungen und Objektplanungsleistungen für Freianlagen vergeben. Sämtliche Planungsleistungen befinden sich in der Ausführung in Leistungsphase 2.
Interne Kennung: 081104-2022
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-15Z
Enddatum: 2026-08-31Z
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Die Beauftragung der Besonderen Leistungen erfolgt für den AG teilweise lediglich optional und auf gesonderten Abruf der jeweiligen Stufe. Wenn sich herausstellen sollte, dass wesentliche Ergebnisse der HOAI-Leistungsphasen 1 und / oder 2 fehlen, ist der Auftraggeber berechtigt, solche (Teil-)Leistungen (Grund- und Besondere Leistungen) nachträglich beim Auftragnehmer abzurufen; bei den Besonderen Leistungen könnten vor allem folgende Leistungen abgerufen werden: - Fachtechnisches Mitwirken bei der Fördermittelbeantragung; - Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches. Leistungen, die der Auftraggeber nach dieser Regelung beim Auftragnehmer abruft, werden -nach Wahl des Auftraggebers - entweder auf Basis der anrechenbaren Kosten, die diese (Teil-)Leistungen betreffen, oder nach Zeitaufwand, den der Auftragnehmer im Einzelnen nachzuweisen hat, vergütet.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Erklärung über Mindestumsatz b) Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: a) Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auf-trags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, be-schränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeit-raum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss min-destens 500.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr betragen. b) Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer, die für die Dauer des verfah-rensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssum-men betragen muss.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: a) Unternehmensreferenzen b) Mitarbeiteranzahl
Beschreibung: a) Angabe von mindestens fünf Unternehmensreferenzen. Die Unternehmensreferenzen müs-sen folgende Mindestkriterien erfüllen: • TGA-Fachplanung (HLS) einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme; • HOAI-Leistungsphase 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum vom 01/2013 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen. Es sind jeweils anzugeben: • Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, • Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind, • Auftragssumme, • Ausführungszeit. b) 1. Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte und die Zahl der aktuell beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte hervorgeht. 2. Erklärung, dass das Unternehmen über die personellen Kapazitäten verfügt und für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrages verfügen wird, um den Auftrag im vorgegebenen zeitlichen Rahmen ordnungsgemäß zu erfüllen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Beschreibung: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Erklärung zu Maßnahme zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: a) Eigenerkl. über eine Eignungsleihe gemäß § 47 VgV b) Erklräung über Vergabe von Unteraufträgen nach § 36 VgV
Beschreibung: zu a): 1. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. 2. Diesen Nachweis hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unter-nehmens oder auf andere Weise zu erbringen. Soll der Nachweis in Form einer Verpflich-tungserklärung erbracht werden, hat der Bieter das als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zu verwenden und dem Angebot entsprechend beizufügen. 3. Der AG überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitä-ten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Der AG schreibt vor, dass der Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, innerhalb angemessener Frist erset-zen muss. 4. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Befähigung oder Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Diese Unternehmen müs-sen daher als Unterauftragnehmer angegeben und eingesetzt werden. 5. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so hat der Bieter dem AG auf Anforderung eine Erklärung vorzulegen, wonach eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe besteht. zu b): 1. Der Bieter hat gemäß § 36 Abs. 1 S. 1 VgV anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. 2. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe kann der AG vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, den/die Unterauftrag-nehmer konkret zu benennen und insbesondere durch Vorlage einer Verpflichtungserklä-rung nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel des/der Unterauftragnehmer(s) zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). 3. Der Bieter ist verpflichtet, bei der Einholung von Angeboten von Unterauftragnehmern kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen, Unteraufträge zu erteilen, wie dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbar ist, bei der Übertragung von Teil-leistungen nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu verfahren und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem Bieter verein-bart würden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schriftliches Konzept (225 v. 500 Punkten)
Beschreibung: Schriftliches Konzept im Hinblick auf a. die planungsspezifische Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen und Schwierigkeiten im Rahmen der Generalsanierung der Schule (90 v. 225 Punkten); b. die Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen (75 v. 225 Punkten); c. die Herangehensweise bei der Kosten- und Terminplanung sowie der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine (60 v. 225 Punkten). Erwartungshorizont zu Nr. 1a): Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausar-beitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: ­ - Planungssicherheit, ­ - Ökologisch, nachhaltiges Bauen, ­ - Planung auf dem neuesten Stand der Technik. ­ - Planung von wartungsarmen Installationen ­ - Einbindung der bestehenden, dezentralen Lüftungsgeräte ­ - Einbindung bzw. Aktualisierung der bestehenden Gebäudeleittechnik ­ - Einbindung bzw. Berücksichtigung Konzept Energieberater ­ - Umgang mit bestehender Schwimmbadtechnik ­ - Umgang mit Entwässerungsthematik ­ - Umgang mit Eintritt in laufendes Projekt ab Leistungsphase 3 Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Nr. 1b: Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter in seinem Planungsbereich sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen anzufertigen. Dabei sind nicht nur organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang darzustellen, sondern auch, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet. Nr. 1c: Aufgrund des, insbesondere auch durch den Förderbescheid vorgegebenen engen Zeitplan und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist für den Auftraggeber ein we-sentlicher Faktor, dass die entsprechend geplanten Kosten und Termine eingehalten werden. Der Auftraggeber erwartet daher von Auftragnehmer ein planvolles Mitwirken bei der Planung und Steuerung der Kosten und Termine. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher seine konkrete Herangehensweise bei der Mitwirkung an der Planung und Verfolgung der Kosten und Termine darstellen, um den Auftraggeber davon zu überzeugen, dass er diesen wesentlichen Leistungsaspekt zu seiner Zufriedenheit erfüllen kann.
Gewichtung (Punkte, genau): 1
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar (275 v. 500 Punkten)
Beschreibung: Im Hinblick auf die gewünschten Angaben und der Wertung des Honorarangebotes wird auf Folgendes hingewiesen: ­Für die Bewertung des Honorars für die Grundleistungen der Fachplanung der Tech-nischen Gebäudeausrüstung (HLS) wird von einer fiktiven Summe von anrechenbaren Kosten in Höhe EUR 2,7 Mio. für die Kostengruppen 410, 420, 430, 470 und 480 ausgegangen: KG 410: EUR 350.000 KG 420: EUR 1.100.000 KG 430: EUR 550.000 KG 470: EUR 500.000 KG 480: EUR 200.000 ­ - Für die Bewertung des Honorars für die Grundleistungen der Objektplanung Ingeni-eurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung) wird von einer fiktiven Summe von anrechenbaren Kosten in Höhe von EUR 77.350 für die Kostengruppe 221 ausgegangen. ­Ausgehend von der vorgenannten Summe von anrechenbaren Kosten wird anhand der im Vertrag vorgegebenen und im Honorarangebot angegebenen Honorarparameter das Honorar für die Grundleistungen der Fachplanung der Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS) sowie der Objektplanung Ingenieurbauwerk Abwasserentsorgung (Entwässerungsplanung) als konkrete Zahl zu Wertungszwe-cken ermittelt; als Bezugsgröße für die Berechnung des konkreten Wertungsbetrages für die Nebenkosten wird das Netto-Grundleistungshonorar einschl. Zu- bzw. Ab-schlägen zzgl. ggf. Honorar für Besondere Leistungen (ohne Wertungsbetrag für Stundensätze) zugrunde gelegt; ­Die für die Besonderen Leistungen anzubietenden Pauschalen sind hingegen ver-bindliche Vertragspreise, die in den Vertrag übernommen werden. Diese werden unverändert zur Wertung herangezogen; ­Die angegebenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken jeweils mit 50 multipli-ziert. Der so ermittelte Eurobetrag fließt in die Wertung ein. Die so ermittelten, vorgenannten Honorarbestandteile, d.h. ­ - das Honorar für die Grundleistungen (einschl. Zu-/Abschlag), die Pauschalen für die Besonderen Leistungen, die Nebenkosten sowie ­ - die Wertungssumme für die angebotenen Stundensätze werden zu Wertungszwecken addiert. Diese Summe ist die Bewertungsgrundlage für das Honorarangebot. Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 55 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 275 Punkte.
Gewichtung (Punkte, genau): 1
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.aumass.de,/,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-16Z11:00:00Z
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-16Z11:01:00Z
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Schulverband Gars a.Inn
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Hauptstraße 3
Stadt: Gars a.Inn
Postleitzahl: 83536
Land: Deutschland
Telefon: +49 8073918511
Fax: +49 80739185511
Internetadresse: https://www.vs-gars.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer: 00
Stadt: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2acdbc0a-32a2-491a-b5af-7bca415d8a25- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-15Z17:56:26Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00769774-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 244/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-19Z

Wähle einen Ort aus Bayern

Abensberg
Adelsdorf
Adelsried
Adlkofen
Affing
Aham
Ahorn
Ahorntal
Aicha vorm Wald
Aichach
Aindling
Ainring
Aiterhofen
Aldersbach
Allersberg
Allershausen
Alling
Altdorf
Alteglofsheim
Altenbuch
Altendorf (Landkreis Bamberg)
Altenkunstadt
Altenmarkt an der Alz
Altenmünster
Altenstadt
Altenstadt (Oberbayern)
Altenstadt an der Waldnaab
Altfraunhofen
Altmannstein
Altomünster
Altötting
Altusried
Alzenau
Amberg
Amerang
Amerdingen
Ampfing
Anger
Ansbach
Anzing
Apfeldorf
Aresing
Arnbruck
Arnschwang
Arnstein (Unterfranken)
Arnstorf
Arzberg
Asbach-Bäumenheim
Aschaffenburg
Aschau im Chiemgau
Aschheim
Aßling
Au am Inn
Au in der Hallertau
Auerbach in der Oberpfalz
Aufhausen
Augsburg
Auhausen
Aurach
Aurachtal
Außernzell
Aying
Aystetten
Baar-Ebenhausen
Babenhausen
Babensham
Bad Abbach
Bad Aibling
Bad Bayersoien
Bad Birnbach
Bad Bocklet
Bad Brückenau
Bad Endorf
Bad Feilnbach
Bad Füssing
Bad Griesbach im Rottal
Bad Grönenbach
Bad Heilbrunn
Bad Hindelang
Bad Kissingen
Bad Kohlgrub
Bad Königshofen im Grabfeld
Bad Kötzting
Bad Neustadt an der Saale
Bad Reichenhall
Bad Rodach
Bad Staffelstein
Bad Steben
Bad Tölz
Bad Wiessee
Bad Windsheim
Bad Wörishofen
Baierbrunn
Baiersdorf
Balderschwang
Bamberg
Barbing
Bärnau
Baudenbach
Baunach
Bayerisch Gmain
Bayreuth
Bayrischzell
Bechhofen
Beilngries
Bellenberg
Beratzhausen
Berching
Berchtesgaden
Berg
Berg (Oberfranken)
Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
Bergkirchen
Bergtheim
Bernau am Chiemsee
Bernbeuren
Bernhardswald
Bernried
Bessenbach
Betzenstein
Betzigau
Biberbach
Bibertal
Bindlach
Bischberg
Bischofsgrün
Bischofsheim an der Rhön
Bischofsmais
Bischofswiesen
Bissingen
Blaichach
Böbing
Bobingen
Böbrach
Bockhorn (Oberbayern)
Bodenkirchen
Bodenkirchen
Bodenmais
Bodenwöhr
Bogen
Bonstetten
Brannenburg
Breitenbrunn (Oberpfalz)
Bruck in der Oberpfalz
Bruckberg (Niederbayern)
Bruckmühl
Brunnthal
Bubenreuth
Buch am Erlbach
Buchdorf
Büchenbach
Buchenberg
Büchlberg
Buchloe
Burgau
Burgberg im Allgäu
Burgbernheim
Burgebrach
Burggen
Burghausen
Burgheim
Burgkirchen
Burgkunstadt
Burglengenfeld
Burgoberbach
Burgsinn
Burgstädt
Burgthann
Burkardroth
Burtenbach
Buttenheim
Buttenwiesen
Bütthard
Buxheim (Oberbayern)
Buxheim (Schwaben)
Cadolzburg
Cham
Cham
Chieming
Coburg
Collenberg
Colmberg
Creußen
Dachau
Dachsbach
Dammbach
Dasing
Deggendorf
Deining
Denkendorf
Denklingen
Dentlein am Forst
Dettelbach
Diedorf
Dießen am Ammersee
Diespeck
Dietenhofen
Dietersburg
Dietfurt
Dietmannsried
Dietramszell
Dillingen an der Donau
Dingolfing
Dinkelsbühl
Dittelbrunn
Döhlau
Dollnstein
Dombühl
Donaustauf
Donauwörth
Dorfen
Dörfles-Esbach
Dorfprozelten
Durach
Ebelsbach
Ebensfeld
Ebermannsdorf
Ebermannstadt
Ebern
Ebersberg
Ebersdorf bei Coburg
Ebrach
Eching
Eching (Landkreis Landshut)
Eckental
Edelsfeld
Edling
Effeltrich
Egenhofen
Eggenfelden
Eggenthal
Eggolsheim
Eging am See
Egling
Egloffstein
Egmating
Ehekirchen
Eibelstadt
Eichenau
Eichendorf
Eichstätt
Eiselfing
Eitensheim
Eitting
Elchingen
Elfershausen
Ellingen
Elsenfeld
Eltmann
Emersacker
Emmering
Emmerting
Emskirchen
Erding
Erdweg
Eresing
Ergolding
Ergoldsbach
Ering
Erkheim
Erlangen
Erlbach
Erlenbach am Main
Eschau
Eschenbach in der Oberpfalz
Eschlkam
Eslarn
Essenbach
Estenfeld
Euerbach
Euerdorf
Eurasburg
Eußenheim
Fahrenzhausen
Falkenberg (Niederbayern)
Falkenstein (Oberpfalz)
Farchant
Faulbach
Feilitzsch
Feldafing
Feldkirchen
Feldkirchen (Niederbayern)
Feldkirchen-Westerham
Fensterbach
Feucht
Feuchtwangen
Fichtelberg (Oberfranken)
Finsing
Fischbachau
Fischen im Allgäu
Flachslanden
Flintsbach am Inn
Floß
Forchheim
Frammersbach
Frasdorf
Frauenau
Frauenneuharting
Fraunberg
Freihung
Freilassing
Freising
Freudenberg
Freystadt
Freyung
Fridolfing
Friedberg
Frontenhausen
Fuchsstadt
Fuchstal
Fürsteneck
Fürstenfeldbruck
Fürstenstein
Fürstenzell
Fürth
Furth im Wald
Füssen
Gablingen
Gädheim
Gaimersheim
Gangkofen
Garching an der Alz
Garching bei München
Garmisch-Partenkirchen
Gars am Inn
Gattendorf
Gaukönigshofen
Gauting
Gefrees
Geiselbach
Geiselhöring
Geiselwind
Geisenfeld
Geisenhausen
Geldersheim
Geltendorf
Gemünden am Main
Georgensgmünd
Gerbrunn
Geretsried
Gerhardshofen
Germaringen
Germering
Geroldsgrün
Gerolsbach
Gerolzhofen
Gersthofen
Gessertshausen
Giebelstadt
Gilching
Glattbach
Glonn
Gmund am Tegernsee
Goldbach (Unterfranken)
Goldkronach
Görisried
Gößweinstein
Graben
Gräfelfing
Grafenau
Gräfenberg
Grafenrheinfeld
Grafenwiesen
Grafenwöhr
Grafing bei München
Grainau
Grainet
Grasbrunn
Grassau
Greding
Grettstadt
Gröbenzell
Großaitingen
Großhabersdorf
Großheubach
Großkarolinenfeld
Großmehring
Großostheim
Großweil
Grünwald
Gundelfingen an der Donau
Gundelsheim
Gundremmingen
Günzburg
Gunzenhausen
Gutenstetten
Haag in Oberbayern
Haar
Haarbach
Hagelstadt
Hahnbach
Haibach
Haidmühle
Haimhausen
Haiming
Halblech
Haldenwang
Halfing
Hallbergmoos
Hallerndorf
Hallstadt
Hammelburg
Harburg (Schwaben)
Haselbach
Haßfurt
Hausen
Hausham
Hauzenberg
Hebertshausen
Heideck
Heidenheim (Mittelfranken)
Heigenbrücken
Heiligenstadt
Heilsbronn
Heimenkirch
Heinersreuth
Heldenstein
Helmbrechts
Helmstadt
Hemau
Hemhofen
Henfenfeld
Hengersberg
Hepberg
Heroldsberg
Herrieden
Herrsching am Ammersee
Hersbruck
Herzogenaurach
Heßdorf
Hilgertshausen-Tandern
Hilpoltstein
Hinterschmiding
Hirschaid
Hirschau
Hitzhofen
Höchberg
Höchstadt an der Aisch
Höchstädt an der Donau
Hof
Hofheim in Unterfranken
Hofkirchen
Hohenbrunn
Hohenburg
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenlinden
Hohenroth
Hohenschäftlarn
Hohenthann
Hohenwart
Hohenwarth
Hollenbach
Hollfeld
Holzgünz
Holzheim
Holzkirchen
Hösbach
Huglfing
Hunderdorf
Hutthurm
Ichenhausen
Icking
Igensdorf
Igling
Ihrlerstein
Illertissen
Illesheim
Illschwang
Ilmmünster
Immenstadt im Allgäu
Inchenhofen
Ingenried
Ingolstadt
Inning am Ammersee
Inzell
Iphofen
Irschenberg
Isen
Ismaning
Itzgrund
Jandelsbrunn
Jettingen-Scheppach
Jetzendorf
Johannesberg
Johanniskirchen
Julbach (Inntal)
Kahl am Main
Kaisheim
Kalchreuth
Kallmünz
Kammeltal
Karlsfeld
Karlshuld
Karlskron
Karlstadt
Karlstein am Main
Kasendorf
Kastl (bei Kemnath)
Kaufbeuren
Kaufering
Kelheim
Kelheim Schäfflerstraße
Kemnath
Kempten (Allgäu)
Kiefersfelden
Kinding
Kinsau
Kipfenberg
Kirchanschöring
Kirchdorf am Inn
Kirchenlamitz
Kirchenthumbach
Kirchham
Kirchhaslach
Kirchheim
Kirchheim bei München
Kirchheim in Schwaben
Kirchroth
Kirchseeon
Kirchweidach
Kissing
Kist
Kitzingen
Kleinheubach
Kleinlangheim
Kleinostheim
Klingenberg am Main
Knetzgau
Kochel am See
Köfering
Kolbermoor
Kolitzheim
Kollnburg
Königsberg in Bayern
Königsbrunn
Königsdorf
Königsmoos
Königstein
Konzell
Kösching
Kößlarn
Kötz
Kraftisried
Kraiburg am Inn
Kranzberg
Kreuth
Kreuzwertheim
Kronach
Kronburg
Krumbach
Krummennaab
Kühbach
Kulmbach
Kumhausen
Kümmersbruck
Künzing
Küps
Kutzenhausen
Laaber
Laberweinting
Lalling
Lam
Landau an der Isar
Landsberg am Lech
Landshut
Langenbach
Langenneufnach
Langensendelbach
Langerringen
Langquaid
Langweid am Lech
Lappersdorf
Lauben
Lauf an der Pegnitz
Laufach
Laufen (Salzach)
Laufen an der Salzach
Lauingen
Lauterhofen
Lautertal (Oberfranken)
Lautrach
Legau
Leiblfing
Leidersbach
Leinburg
Leipheim
Lenggries
Lenting
Leutershausen
Lichtenau (Mittelfranken)
Lichtenberg
Lichtenfels
Lindau am Bodensee
Lindenberg im Allgäu
Lisberg
Litzendorf
Lohberg
Lohr am Main
Loiching
Ludwigsstadt
Luhe-Wildenau
Mainaschaff
Mainbernheim
Mainburg
Mainleus
Maisach
Maitenbeth
Mallersdorf-Pfaffenberg
Mammendorf
Mamming
Manching
Mantel
Margetshöchheim
Marklkofen
Markt Bibart
Markt Erlbach
Markt Rettenbach
Markt Schwaben
Marktbergel
Marktbreit
Marktheidenfeld
Marktleugast
Marktleuthen
Marktoberdorf
Marktredwitz
Marktschellenberg
Maroldsweisach
Marquartstein
Martinsried
Marxheim
Maßbach
Massing im Rottal
Mauerstetten
Mauth
Maxhütte-Haidhof
Meeder
Mehlmeisel
Mehring
Meinheim
Meitingen
Mellrichstadt
Memmelsdorf
Memmingen
Memmingerberg
Mengkofen
Merching
Mering
Merkendorf
Mertingen
Metten
Mettenheim
Miesbach
Miltach
Miltenberg
Mindelheim
Mindelstetten
Mintraching
Missen
Mistelbach
Mitteleschenbach
Mittenwald
Mitterfels
Mitterteich
Mitwitz
Möhrendorf
Mömbris
Mömlingen
Mönchberg
Mönchsdeggingen
Moorenweis
Moos (Niederbayern)
Moosach
Moosburg
Moosinning
Moosthenning
Möttingen
Mühldorf am Inn
Mühlhausen (Oberpfalz)
Münchberg
München
München-Flughafen
Münchsmünster
Münnerstadt
Münsing
Murnau am Staffelsee
Nabburg
Nagel
Naila
Nandlstadt
Nassenfels
Nersingen
Neu-Ulm
Neualbenreuth
Neubeuern
Neubiberg
Neubrunn
Neuburg am Inn
Neuburg an der Donau
Neuburg an der Kammel
Neudrossenfeld
Neuendettelsau
Neuendorf
Neuenmarkt
Neufahrn
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Neukirchen beim Heiligen Blut
Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neunkirchen am Sand
Neuötting
Neureichenau
Neuried (bei München)
Neusäss
Neuschönau
Neusitz
Neusorg
Neustadt an der Aisch
Neustadt an der Donau
Neustadt an der Waldnaab
Neustadt bei Coburg
Neutraubling
Niederaichbach
Niederalteich
Niedernberg
Niederschönenfeld
Niederwerrn
Niederwinkling
Nittenau
Nittendorf
Nordendorf
Nördlingen
Nüdlingen
Nürnberg
Oberammergau
Oberasbach
Oberau
Oberaudorf
Oberaurach
Oberbergkirchen
Oberding
Obergünzburg
Oberhaching
Oberhausen
Oberhausen (bei Neuburg/Donau)
Oberkotzau
Obermeitingen
Obermichelbach
Obernbreit
Obernburg am Main
Oberneuching
Obernzenn
Oberostendorf
Oberpframmern
Oberschneiding
Oberschönegg
Oberschwarzach
Oberschweinbach
Obersöchering
Oberstaufen
Oberstdorf
Obertaufkirchen
Oberthulba
Obertraubling
Obertrubach
Oberviechtach
Obing
Ochsenfurt
Odelzhausen
Oettingen in Bayern
Offenberg
Ohlstadt
Olching
Ortenburg
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottensoos
Otterfing
Ottobeuren
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Palling
Pappenheim
Parkstein
Parkstetten
Parsberg
Partenstein
Passau
Pastetten
Patersdorf
Pegnitz
Peißenberg
Peiting
Pemfling
Pentling
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsach
Pilsting
Pinzberg
Planegg
Plattling
Pleinfeld
Pleiskirchen
Pleystein
Pliening
Plößberg
Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Pommersfelden
Poppenhausen
Pörnbach
Postbauer-Heng
Postmünster
Pöttmes
Prackenbach
Pressath
Presseck
Pressig
Pretzfeld
Prien am Chiemsee
Prittriching
Prutting
Puchheim
Pullach im Isartal
Pürgen
Puschendorf
Putzbrunn
Pyrbaum
Rain
Rammingen
Ramsau bei Berchtesgaden
Randersacker
Rattelsdorf
Rattenberg
Raubling
Regen
Regensburg
Regenstauf
Regnitzlosau
Rehau
Rehling
Reichenbach
Reichenberg (Unterfranken)
Reichenschwand
Reichersbeuern
Reichertshausen
Reichertshofen
Reisbach
Reischach
Reit im Winkl
Rennertshofen
Ried (bei Mering)
Rieden
Rieden am Forggensee
Riedenburg
Rieneck
Rimsting
Rödental
Roding
Roggenburg
Rohr
Rohr in Niederbayern
Rohrbach (Ilm)
Rohrdorf
Röhrmoos
Roßbach
Rosenheim
Roßhaupten
Roßtal
Roth
Röthenbach an der Pegnitz
Rothenbuch
Rothenburg ob der Tauber
Röthlein
Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
Rottach-Egern
Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Rötz
Rückersdorf
Rückholz
Rudelzhausen
Rügland
Ruhmannsfelden
Ruhpolding
Ruhstorf an der Rott
Saal an der Donau
Saaldorf-Surheim
Sachsen bei Ansbach
Sailauf
Salzweg
Sand am Main
Sandberg
Sankt Englmar
Sankt Wolfgang
Sauerlach
Schäftlarn
Schauenstein
Schechen
Scheidegg
Scheinfeld
Scheßlitz
Scheyern
Schierling
Schillingsfürst
Schirnding
Schleching
Schliersee
Schlüsselfeld
Schmidgaden
Schnaittach
Schnaittenbach
Schneizlreuth
Schnelldorf
Schöllkrippen
Schöllnach
Schönau am Königssee
Schönberg
Schondorf am Ammersee
Schongau
Schönsee
Schönthal
Schonungen
Schopfloch (Mittelfranken)
Schorndorf
Schrobenhausen
Schwabach
Schwabhausen
Schwabmünchen
Schwaig bei Nürnberg
Schwandorf
Schwanfeld
Schwangau
Schwarzach
Schwarzach
Schwarzach (Niederbayern)
Schwarzach am Main
Schwarzenbach
Schwarzenbach am Wald
Schwarzenbach an der Saale
Schwarzenbruck
Schwarzenfeld
Schwebheim
Schweinfurt
Schwindegg
Seebruck
Seefeld
Seeg
Seeon-Seebruck
Seewiesen
Selb
Senden
Sennfeld
Seubersdorf in der Oberpfalz
Siegenburg
Siegsdorf
Sigmarszell
Simbach am Inn
Sinzing
Sommerach
Sommerhausen
Sonnefeld
Sontheim (Schwaben)
Sonthofen
Spalt
Speichersdorf
Spelle
Spiegelau
Stadtbergen
Stadtlauringen
Stadtprozelten
Stadtsteinach
Stallwang
Stammbach
Stammham
Starnberg
Stegaurach
Stein
Steinbach am Wald
Steindorf
Steingaden
Steinhöring
Steinwiesen
Stephanskirchen
Stockheim (Oberfranken)
Stockstadt am Main
Stötten am Auerberg
Straßlach
Straubing
Strullendorf
Sugenheim
Sulzbach am Main
Sulzbach-Rosenberg
Sulzberg
Sünching
Syrgenstein
Tacherting
Tagmersheim
Tann
Tännesberg
Tapfheim
Tapfheim
Taufkirchen
Tegernheim
Tegernsee
Teisendorf
Teisnach
Tettau
Teublitz
Teuschnitz
Thalmassing
Thalmässing
Thannhausen
Thierhaupten
Thiersheim
Thüngersheim
Thurmansbang
Thurnau
Thyrnau
Tiefenbach
Tirschenreuth
Titting
Tittling
Tittmoning
Töging am Inn
Traitsching
Traunreut
Traunstein
Trebgast
Treuchtlingen
Triefenstein
Tröstau
Trostberg
Tuntenhausen
Türkenfeld
Türkheim
Tüßling
Tutzing
Übersee
Üchtelhausen
Uehlfeld
Uffenheim
Uffing am Staffelsee
Unterammergau
Unterdießen
Unterföhring
Untergriesbach
Unterhaching
Untermerzbach
Unterpleichfeld
Unterschleißheim
Unterschwaningen
Untersiemau
Untersteinach
Ursberg
Ursensollen
Uttenreuth
Utting am Ammersee
Valley
Vaterstetten
Veitshöchheim
Velburg
Velden
Vestenbergsgreuth
Viechtach
Vierkirchen (Oberbayern)
Vilgertshofen
Vilsbiburg
Vilseck
Vilsheim
Vilshofen
Vogtareuth
Vohburg an der Donau
Vohenstrauß
Vöhringen
Volkach
Waakirchen
Wackersdorf
Waging am See
Waischenfeld
Wald
Waldaschaff
Waldbrunn
Waldbüttelbrunn
Walderbach
Waldershof
Waldkirchen
Waldkraiburg
Waldmünchen
Waldsassen
Waldthurn
Wallenfels
Wallersdorf
Wallerstein
Walsdorf
Waltenhofen
Warmensteinach
Warngau
Wartenberg
Wartmannsroth
Wasserburg (Bodensee)
Wasserburg am Inn
Wegscheid
Wehringen
Weichering
Weichs
Weiden in der Oberpfalz
Weidenbach (Mittelfranken)
Weidenberg
Weiding
Weihenzell
Weiherhammer
Weil
Weiler-Simmerberg
Weilheim in Oberbayern
Weißenbrunn
Weißenburg
Weisendorf
Weißenhorn
Weißensberg
Weißenstadt
Weismain
Weitnau
Weitramsdorf
Welden
Wemding
Wendelstein
Weng (Isar)
Wenzenbach
Wernberg-Köblitz
Werneck
Wertach
Wertingen
Weßling
Westendorf (Ostallgäu)
Wettstetten
Wielenbach
Wiesau
Wiesenfelden
Wiesent
Wiesenthau
Wiesentheid
Wiesenttal
Wiggensbach
Wilburgstetten
Wildflecken
Wilhermsdorf
Windach
Windischeschenbach
Windsbach
Winhöring
Winzer
Wirsberg
Wittibreut
Wolframs-Eschenbach
Wolfratshausen
Wolfsegg
Wolnzach
Wörnitz
Wörth
Wörth am Main
Wörth an der Donau
Wörthsee
Wunsiedel
Wurmannsquick
Würzburg
Zandt
Zapfendorf
Zeil am Main
Zeilarn
Zeitlarn
Zeitlofs
Zell am Main
Zell im Fichtelgebirge
Zellingen
Ziemetshausen
Zirndorf
Zolling
Zorneding
Zugspitze
Zusmarshausen
Zwiesel