Projektsteuerung für den Neubau CEEC Jena II und Anwenderzentrum AWZ CEEC Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 18-20-div-P-V-0-3
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Friedrich-Schiller-Universität Jena Vergabestelle Bau- und Bauplanungsleistungen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dez4.uni-jena.de/Abt_+Zentrale+Aufgaben/Vergabestelle+Bau_+und+Planungsleistungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung für den Neubau CEEC Jena II und Anwenderzentrum AWZ CEEC Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Der Auftraggeber beauftragte die Projektstufen 1 bis 5 Projektsteuerungsleistungen gem. § 2 AHO – Heft Nr. 9 (2014).
Der Auftrag ist unterteilt in die Teilobjekte:
— Forschungsneubau des Center for Energy and Enviromental Chemistry Jena (CEEC Jena II),
— Neubau eines Anwenderzentrums (AWZ CEEC Jena).
Die Beauftragung erfolgte gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wurde
vorerst vertraglich die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung) beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für die beiden Gebäude CEEC Jena II und AWZ CEEC Jena.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Projektstufen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung
erster Leistungsphasen.
Bei Beauftragung einschließlich der Projektstrufe 5 Projektsteuerungsleistungen der Maßnahme liegt das Auftragsende voraussichtlich
im 2. Quartal 2023.
Der Neubau des Anwendungszentrums AWZ CEEC Jena wird anteilig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 gefördert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektsteuerung für den Neubau CEEC Jena II und Anwenderzentrum AWZ CEEC Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Der Auftraggeber beauftragte die Projektstufen 1 bis 5 Projektsteuerungsleistungen gem. § 2 AHO – Heft Nr. 9 (2014).
Der Auftrag ist unterteilt in die Teilobjekte:
— Forschungsneubau des Center for Energy and Enviromental Chemistry Jena (CEEC Jena II),
— Neubau eines Anwenderzentrums (AWZ CEEC Jena).
Die Beauftragung erfolgte gemäß den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wurde vorerst vertraglich die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung) beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für die beiden Gebäude CEEC Jena II und AWZ CEEC Jena. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Projektstufen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Die ursprünglich beauftragte Leistung wurde zunächst ergänzt um eine weitere Grundleistung der Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr.9 - die projektspezifische Kostenverfolgung.
Weiterhin erfolgte die Beauftragung einer zusätzlichen Leistung - dem Lean Site Management Leistungsstufe 1 und 2. Dieses hat das Ziel, Verschwendung zu vermeiden und einen durchgängigen Fluss von Ressourcen, Material
und Informationen innerhalb der Planungs- und Bauproduktion durch umfassende Prozessplanung mit allen baufachlich Beteiligten zu gewährleisten.
Auch wurde eine ergänzende Erweiterung des Leistungsbildes der Grundleistungen beauftragt, die Beauftragung der Leistungsstufe 3 des Lean Site Management, dem Lean Construction Management sowie aufbauend darauf die Nutzung von LCM Digital. Weiterhin wurden aus der Bauzeitverlängerung sich ergebender zusätzlicher Honorarauwand beauftragt (hier: für das Bauteil CEEC II) sowie zusätzliche Leistungen, die sich aus dem Bauverlauf ergaben.
Nunmehr erfolgt die Beauftragung des zweiten Teils(hier: für das Bauteil AWZ) der Tätigkeiten im Rahmen der Projektsteuerung über den ursprünglich vereinbarten Leistrungszeitraum hinaus.
Unter Punkt 5.4.3 des Vertrages sind Regelungen für den Fall der Verlängerung der Projektlaufzelt getroffen. Dabei sind Basis der Mehrvergütung eine Regelleistungszeit und eine 10 %-ige Karenz.
Die Regelleistungszeit für den Bauteil AWZ CEEC Jena errechnet sich zu 45 Monaten (01/2019 -09/2022), die Karenz von 10 % zu 4,5 Monaten. Die tatsächliche Übergabe erfolgt erst im Dezember 2023 und damit 15 Monate später. Abzüglich der Karenz von 4,5 Monaten verbleibt eine honorarwirksame Verlängerung von 10,5 Monaten. Aufgrund des Bezugs auf die Regellaufzelt erfolgt die Honorarermittlung über das durchschnittliche Monatshonorar des Gesamtauftrags. Gemäß gemeinsamer Angebotsverhandlung und unter Würdigung der vertraglich vereinbarten Gesamtlaufzeit bis 06/2023 wird die Vergütung pauschaliert. Der sich hieraus ergebende zusätzliche Honoraraufwand ist Inhalt dieses Beauftragung.
Bei einer ersten Meldung dieser hier genannten zusätzliche Leistungen wurde versehentlich ein falscher Wert des zusätzlichen Auftrages (s. VII.1.6) angegeben - 49.000€ statt 39.000€. Dies ist nicht richtig und wird hiermit korrigiert. Der Gesamtwert VOR der Änderung und NACH der Änderung (s. VII.2.3) bezog sich auf den richtigen Wert von 39.000€ und wird daher nicht korrigiert.
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftraggeber beauftragte die Projektstufen 1 bis 5 Projektsteuerungsleistungen gem. § 2 AHO – Heft Nr. 9 (2014).
Der Auftrag ist unterteilt in die Teilobjekte:
— Forschungsneubau des Center for Energy and Enviromental Chemistry Jena (CEEC Jena II),
— Neubau eines Anwenderzentrums (AWZ CEEC Jena).
Die Beauftragung erfolgte gemäß den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wurde vorerst vertraglich die Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung) beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für die beiden Gebäude CEEC Jena II und AWZ CEEC Jena. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Projektstufen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Die ursprünglich beauftragte Leistung wurde zunächst ergänzt um eine weitere Grundleistung der Projektsteuerung nach AHO-Heft Nr.9 - die projektspezifische Kostenverfolgung.
Weiterhin erfolgte die Beauftragung einer zusätzlichen Leistung - dem Lean Site Management Leistungsstufe 1 und 2. Dieses hat das Ziel, Verschwendung zu vermeiden und einen durchgängigen Fluss von Ressourcen, Material
und Informationen innerhalb der Planungs- und Bauproduktion durch umfassende Prozessplanung mit allen baufachlich Beteiligten zu gewährleisten.
Auch wurde eine ergänzende Erweiterung des Leistungsbildes der Grundleistungen beauftragt, die Beauftragung der Leistungsstufe 3 des Lean Site Management, dem Lean Construction Management sowie aufbauend darauf die Nutzung von LCM Digital. Weiterhin wurden aus der Bauzeitverlängerung sich ergebender zusätzlicher Honorarauwand beauftragt (hier: für das Bauteil CEEC II) sowie zusätzliche Leistungen, die sich aus dem Bauverlauf ergaben.
Nunmehr erfolgt die Beauftragung des zweiten Teils(hier: für das Bauteil AWZ) der Tätigkeiten im Rahmen der Projektsteuerung über den ursprünglich vereinbarten Leistrungszeitraum hinaus.
Unter Punkt 5.4.3 des Vertrages sind Regelungen für den Fall der Verlängerung der Projektlaufzelt getroffen. Dabei sind Basis der Mehrvergütung eine Regelleistungszeit und eine 10 %-ige Karenz.
Die Regelleistungszeit für den Bauteil AWZ CEEC Jena errechnet sich zu 45 Monaten (01/2019 -09/2022), die Karenz von 10 % zu 4,5 Monaten. Die tatsächliche Übergabe erfolgt erst im Dezember 2023 und damit 15 Monate später. Abzüglich der Karenz von 4,5 Monaten verbleibt eine honorarwirksame Verlängerung von 10,5 Monaten. Aufgrund des Bezugs auf die Regellaufzelt erfolgt die Honorarermittlung über das durchschnittliche Monatshonorar des Gesamtauftrags. Gemäß gemeinsamer Angebotsverhandlung und unter Würdigung der vertraglich vereinbarten Gesamtlaufzeit bis 06/2023 wird die Vergütung pauschaliert. Der sich hieraus ergebende zusätzliche Honoraraufwand ist Inhalt dieses Beauftragung.
Bei einer ersten Meldung dieser hier genannten zusätzliche Leistungen wurde versehentlich ein falscher Wert des zusätzlichen Auftrages (s. VII.1.6) angegeben - 49.000€ statt 39.000€. Dies ist nicht richtig und wird hiermit korrigiert. Der Gesamtwert VOR der Änderung und NACH der Änderung (s. VII.2.3) bezog sich auf den richtigen Wert von 39.000€ und wird daher nicht korrigiert.
Der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. Aufgrund nicht vorhersehbarer Projektumständen hat sich trotz aller Anstrengungen die Projektlaufzeit verlängert. Ursächlich dafür sind u.a. die Notwendigkeit der Erarbeitung einer Nachtrags-Haushaltsunterlage Bau, die Neuausschreibung der Planungsleistungen HLSK und ELT sowie der Verzug bei der Ausführung des bauausführenden Gewerkes Rohbau. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers mit der Leistung ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen entsprechend § 132 Abs.2 Nr.2 GWB nicht möglich, da Drees & Sommer bereits mit tangierenden Leistungen beauftragt ist: Terminsteuerung, Prüfen der - Qualitäten der Planungsergebnisse; Kostensteuerung etc. - Gefahr von Informationsverlust und erhöhtem Abstimmungsbedarf - bei Beauftragung eines Dritten - erhebliche Mehrkosten durch Mehraufwand und Doppelbeauftragung von Teilleistungen der Projektsteuerung