Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für den Neubau CEEC Jena II und Anwenderzentrum AWZ CEEC Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 20-048-div-P-V-6b
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Nollendorfer Straße 26
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Friedrich-Schiller-Universität Jena Vergabestelle Bau- und Bauplanungsleistungen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dez4.uni-jena.de/Abt_+Zentrale+Aufgaben/Vergabestelle+Bau_+und+Planungsleistungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für den Neubau CEEC Jena II und Anwenderzentrum AWZ CEEC Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Gegenstand der Beauftragung ist die Technische Ausrüstung ELT (ALG 4-6) für die Leistungsphasen 5-9 gemäß Vertragstext und Beschreibung der spezifischen Leistungspflichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für die beiden Teilobjekte: 1.Neubau für Center for Energy and Environmental ChemistryJena (CEEC Jena II) und 2.Neubau Anwenderzentrum (AWZ CEEC Jena) auf der Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung soll der Planer die LPH 5-9 für die Fachplanungsleistungen ELT gem. § 55 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 bearbeiten.
Der Baubeginn ist für Januar 2021 geplant! Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 5 bis 7 gem. spez. Leistungsplfichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht
nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 8 für beide Gebäude für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung ELT der Maßnahme liegt das Auftragsende voraussichtlich im 4. Quartal 2023.
25/2018
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für den Neubau CEEC Jena II und Anwenderzentrum AWZ CEEC Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Gegenstand der Beauftragung ist die Technische Ausrüstung ELT (ALG 4-6) für die Leistungsphasen 5-9 gemäß Vertragstext und Beschreibung der spezifischen Leistungspflichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für die beiden Teilobjekte: 1.Neubau für Center for Energy and Environmental ChemistryJena (CEEC Jena II) und 2.Neubau Anwenderzentrum (AWZ CEEC Jena) auf der Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung soll der Planer die LPH 5-9 für die Fachplanungsleistungen ELT gem. § 55 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 bearbeiten.
Der Baubeginn ist für Januar 2021 geplant! Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 5 bis 7 gem. spez. Leistungsplfichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht
nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Im Verlauf der Planung erfolgte zunächst die Beauftragung der zusätzlichen Leistung "Erstellung TGA-BIM-Modell".
Auch fand der Abruf weiterer Leistungsstufen, eine Honorarerhöhung aufgrund Erhöhung anrechenbarer Kosten sowie die Beauftragung einer weiteren zusätzlichen Leistung statt - die Überarbeitung der Leistungsphase 3 einschl. der Neuaufstellung der technischen Berechnungen in Software.
Im weiteren Projektverlauf kam es zu weiteren verschiedenen Auftragserweiterungen - Inbetriebnahme, Planung Deckenkran, Stoffpreisgleitklausel und Bürgschaftskosten.
Nunmehr erfolgt die Beauftragung eines Nachtrages über Zusatzkosten, die so nicht vorhersehbar waren.
Dies betrifft CAD-Leistungen für das Erstellen von Befestigungsplänen der Lichtträgerschiene, Wiederholungsleistungen im Rahmen der Leerrohrplanung und Wiederholungsleistungen für das Erstellen von Deckenspiegeln.
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Gegenstand der Beauftragung ist die Technische Ausrüstung ELT (ALG 4-6) für die Leistungsphasen 5-9 gemäß Vertragstext und Beschreibung der spezifischen Leistungspflichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für die beiden Teilobjekte: 1.Neubau für Center for Energy and Environmental ChemistryJena (CEEC Jena II) und 2.Neubau Anwenderzentrum (AWZ CEEC Jena) auf der Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung soll der Planer die LPH 5-9 für die Fachplanungsleistungen ELT gem. § 55 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 bearbeiten.
Der Baubeginn ist für Januar 2021 geplant! Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 5 bis 7 gem. spez. Leistungsplfichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht
nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Im Verlauf der Planung erfolgte zunächst die Beauftragung der zusätzlichen Leistung "Erstellung TGA-BIM-Modell".
Auch fand der Abruf weiterer Leistungsstufen, eine Honorarerhöhung aufgrund Erhöhung anrechenbarer Kosten sowie die Beauftragung einer weiteren zusätzlichen Leistung statt - die Überarbeitung der Leistungsphase 3 einschl. der Neuaufstellung der technischen Berechnungen in Software.
Im weiteren Projektverlauf kam es zu weiteren verschiedenen Auftragserweiterungen - Inbetriebnahme, Planung Deckenkran, Stoffpreisgleitklausel und Bürgschaftskosten.
Nunmehr erfolgt die Beauftragung eines Nachtrages über Zusatzkosten, die so nicht vorhersehbar waren.
Dies betrifft CAD-Leistungen für das Erstellen von Befestigungsplänen der Lichtträgerschiene, Wiederholungsleistungen im Rahmen der Leerrohrplanung und Wiederholungsleistungen für das Erstellen von Deckenspiegeln.
Der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers mit der Leistung ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen entsprechend § 132 Abs.2 Nr.2 GWB nicht möglich, da die nun beauftragten Leistungen zu einem erheblichen Teil Wiederholungsleistungen des hauptauftrages darstellen - Gefahr von Informations- und Zeitverlust, erhöhtem Abstimmungsbedarf - bei Beauftragung eines Dritten erhebliche Mehrkosten durch Mehraufwand und Doppelbeauftragung von Teilleistungen.