Deutschland - Werkzeugmaschinen - Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Hildburghausen
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren
Beschreibung: Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren
Kennung des Verfahrens: a7dc4b68-6b85-4908-868d-8d89484123cd
Interne Kennung: I-30/2-03-2023-0018
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 42600000Werkzeugmaschinen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 42640000Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von harten Stoffen, außer Metallen
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Wiesenstraße 20
Stadt: Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land, Gliederung (NUTS): Hildburghausen(DEG0E)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt sowohl für Fragen von Bewerbern als auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. WICHTIGER HINWEIS: Auf Grund technischer Störungen kann es vorkommen, dass der unter Ziff. 5.1.11 angegebene Link zu den Vergabeunterlagen nicht funktioniert. Der Auftraggeber hat keinen Einfluss auf die korrekte Funktionsweise der EU-Bekanntmachungsplattform (TED). Bis zur Behebung der technischen Störungen können die Vergabeunterlagen hilfsweise auch unter dem nachstehenden Link eingesehen und abgerufen werden: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18bf61d3d44-61852465fe662f76 Hinsichtlich der unter Ziffer 2.1.6 benannten Ausschlussgründe haben Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe mittels den Vergabeunterlagen beigefügten Formblättern eigenerklärend das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der benannten Umstände anzugeben. In den Fällen des § 123 GWB wird regelmäßig vom Ausschluss des Bewerbers/Bieters auszugehen sein. Im Falle des § 124 GWB behält sich der Auftraggeber das Recht hierzu vor. Anderes kann gelten, wenn Selbstreinigungsmaßnahmen nachgewiesen werden können und diese vom Auftraggeber als ausreichend beurteilt werden. Im Übrigen finden die §§ 123 bis 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung (§ 42 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 1 GWB i. V. m. §§ 129, 129a oder 129 b StGB oder diesen vergleichbare Normen anderer Staaten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 1 GWB i. V. m. §§ 129, 129a oder 129 b StGB oder diesen vergleichbare Normen anderer Staaten
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 GWB i. V. m. §§ 89a, 89 c StGB bzw. § 261 StGB oder diesen vergleichbare Normen anderer Staaten
Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 4 und 5 GWB i. V. m. §§ 263 und 264 StGB oder diesen vergleichbare Normen anderer Staaten
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 6 bis 9 GWB i. V. m. §§ 299, 108e, 333, 334 und 335a StGB sowie § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder diesen vergleichbare Normen anderer Staaten
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Ziffer 10 GWB i. V. m. §§ 232, 233 und 233a StGB oder diesen vergleichbare Normen anderer Staaten
Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Ziffer 1 und 2 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 Ziffer 1 und 2 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB
Konkurs: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB
Vergleichsverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 6 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 7 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Ziffer 8 und 9 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 AEntG, § 98 c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarArbG sowie § 22 LkSG
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ausschluss von Angeboten, die den Erfordernissens der §§ 53 und 56 VgV nicht genügen (§ 57 VgV) oder Unauskömmlich sind (§ 60 VgV)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Nicht berücksichtigt werden Angebote von Bietern, denen die Ausübung ihres Gewerbes behördlich untersagt wurde (§ 35 GewO), die nicht über die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit(en) erforderliche Berufszulassung, Erlaubnis und/oder Berechtigung in der BRD verfügen oder nicht über eine erforderliche Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, verfügen.
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren
Beschreibung: Beschaffung einer CNC-Bearbeitungsmaschine zum Fräsen und Bohren für das Staatliche Berufsbildende Schulzentrum Hildburghausen (SBSZ) Die Leistung beinhaltet:  CNC-Maschine  Garantie 24 Monate  Wartungsvertrag für 3 Jahre  Lieferung / Fracht  Schulungen  Inbetriebnahme  Fundament  Werkzeugsatz
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 42600000Werkzeugmaschinen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 42640000Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von harten Stoffen, außer Metallen
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Wiesenstraße 20
Stadt: Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land, Gliederung (NUTS): Hildburghausen(DEG0E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01+02:00
Enddatum: 2024-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Eine Ortsbesichtigung hinsichtlich der Kalkulationsgrundlage und dem Umfang der Leistung ist Pflicht. Die Bieter müssen sich Vor-Ort über die Umstände des Auftrags informieren. Nachträgliche Forderungen des Auftragsnehmers sind ausgeschlossen. Die Besichtigungstermine erfolgen nach Absprache und können nicht zu Ferienzeiten durchgeführt werden. Der Besichtigungstermin ist ausschließlich auf elektronischem Weg über die unter Ziff. I.3) der Bekanntmachung benannte Vergabeplattform (https://www.evergabe.de) bzw. die dabei jeweils einzusetzende Anwendungssoftware (Bieter-Client) des Plattformbe-treibers mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Zeitnahe Anmeldung bzw. Registrierung wird daher empfohlen. Der Besichtigungstermin wird protokolliert. Ergeben sich aufgrund der Objektbesichtigung Konkretisierungen des Auftragsgegenstandes oder - nicht in den Vergabeunterlagen - enthaltene Informationen zur Auftragsausführung, so werden diese Informationen im Wege einer Bieterinformation allen Bietern und Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Zuweisung des Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zu Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: • Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (Formular Anlage 12 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Erklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (Eigenerklärung abzugeben, sofern einschlägig) (Formular Anlage 13 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Eigenerklärung des Bewerbers, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann (Nachweis erforderlich) • Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (Nachweis erforderlich) • Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Nachweis erforderlich) • Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (Nachweis erforderlich) • Nachweis der Eintragung in einem Präqualifizierungsverzeichnis (sofern einschlägig) Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:  2,5 Mio. € Personenschäden / pro Schadensfall  2,5 Mio. € Sach- und Vermögensschäden / pro Schadensfall Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) (Formular Anlage 14 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) - Mindestanforderung an die Deckungssummen • Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV (Eignungsleihe) (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche), (Formular Anlage 07 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise des Dritten bei Eignungsleihe (auf Anforderung) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche; auf gesondertes Anfordern des AG). (Formular Anlage 08 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) • Jährlicher Gesamtumsatz in den jeweils letzten drei Geschäftsjahren (Formular Anlage 15 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden) Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: • Geeignete Referenzen (mind. 3 Herstellerreferenzen) des Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungen (Formular Anlage 17 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgefüllt werden):  Name des Auftraggebers  Name des Ansprechpartners oder der Abteilung  Telefonnummer  Erbrachte Leistungen  Auftragssumme  Unterauftragnehmer Bitte geben Sie mind. drei Referenzen mit einem vergleichbaren Auftragsvolumen an. Das Ende des Vertrages mit dem Auftraggeber darf nicht mehr als 36 Monate zurückliegen. • Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (sofern einschlägig; bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) (Formular Anlage 06 der Ausschreibungsunterlagen muss ausgeüllt werden) Der AG lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der AG akzeptiert außerdem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung. Sofern keine besondere Form verlangt ist, sind Eigenerklärungen ausreichend. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch, Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-25+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren wird nach den Verfahrensvorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durchgeführt, die auch Bestimmungen über Art und Umfang nachforderbarer Unterlagen, Erklärungen und Nachweise enthält (vgl. § 56 VgV). Im dort geregelten Umfang können Unterlagen von den Wirtschaftsteilnehmern, die fristgemäß ein Angebot abgegeben haben, nachgefordert werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-25+01:0010:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu mAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Hildburghausen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Hildburghausen
8. Organisationen
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Hildburghausen
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16069000-0001-53
Postanschrift: Wiesenstraße 18
Stadt: Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land, Gliederung (NUTS): Hildburghausen(DEG0E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SG Zentrale Vergabe
Telefon: +49 3685-445517
Fax: +49 3685-445501
Profil des Erwerbers: https://www.evergabe.de/auftraege/sucheueber- vergabestellen/Landratsamt%2520Hildburghausen
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 16069000-0001-53
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land, Gliederung (NUTS): Weimar, Kreisfreie Stadt(DEG05)
Land: Deutschland
Telefon: +49 361573321254
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 656bfdec-2aaf-4acb-837e-f5ac629e7901-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Folgender Korrekturtext: WICHTIGER HINWEIS: Auf Grund technischer Störungen kann es vorkommen, dass der unter Ziff. 5.1.11 angegebene Link zu den Vergabeunterlagen nicht funktioniert. Der Auftraggeber hat keinen Einfluss auf die korrekte Funktionsweise der EU-Bekanntmachungsplattform (TED). Bis zur Behebung der technischen Störungen können die Vergabeunterlagen hilfsweise auch unter dem nachstehenden Link eingesehen und abgerufen werden: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18bf61d3d44-61852465fe662f76
10.1 Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Abschnittskennung: LOT-0000
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 195486bd-9f80-49e7-b093-96448e122daf- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-15+01:0008:24:56+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00765458-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 243/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-18Z

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