Deutschland - Briefpostdienste - Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Beschreibung: Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer: - Los 1: a) Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis max. 1.000 g innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit) sowie ins Ausland b) Beförderung von Massensendungen (Infopost/ Dialogpost) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit) - Los 2: Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von Größe und Gewicht gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 4 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG).
Kennung des Verfahrens: 0e420ea2-90b0-4de1-a218-d644eb169168
Interne Kennung: 2023-23
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64112000Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64121100Postzustellung
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge(DED2F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Raum der Poststelle des Landratsamtes: Stadtflügel, Erdgeschoss, Zimmer SF.0.23 Die Anfahrt zur Poststelle erfolgt über eine Polleranlage. Die in der Anlage „Sicherheitseinweisung für Fremdfirmen“ enthaltenen Hinweise sind zu beachten. Eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten durch den AN ist in Absprache mit der Vergabestelle möglich.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6 Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Briefe
Beschreibung: Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer: - Los 1: Briefe a) Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis max. 1.000 g innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit) sowie ins Ausland b) Beförderung von Massensendungen (Infopost/ Dialogpost) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bundesweit) Erbringung der Postdienstleistungen umfasst Abholung, Sortierung, Frankierung, Aufdruck Klischee, Beförderung, Zustellung, Stellung Transportbehälter, Führen täglicher Zähllisten/ Nachweislisten, monatliche Abrechnung sowie Zusatzleistungen „Einschreiben Einwurf natio-nal“, „Einschreiben Rückschein national“ und „Einschreiben Rückschein international“. Detaillierte Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen und Rahmenbedingungen siehe Leistungsbeschreibung Los 1. Geschätzte Jahresmengen: - Standardbrief national, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 350.000 Stück - Standardbrief international, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 20.000 Stück - Kompaktbrief national, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 10 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 24.000 Stück - Großbrief national, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 20 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 500 g: ca. 30.000 Stück - Maxibrief national, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 50 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 1.000 g: ca. 1.500 Stück - Dialogpost Standard, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 1.000 Stück - Dialogpost Groß, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 30 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 1.000 Stück - Einschreiben Einwurf national, Standardbrief, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 100 Stück - Einschreiben Einwurf national, Kompaktbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 10 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 200 Stück - Einschreiben Einwurf national, Großbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 20 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 500 g: ca. 1.000 Stück - Einschreiben Rückschein national, Standardbrief, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 500 Stück - Einschreiben Rückschein international, Standardbrief, Mindestmaße: 140 x 90 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 5 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 20 g: ca. 600 Stück - Einschreiben Rückschein national, Kompaktbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 10 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 200 Stück - Einschreiben Rückschein international, Kompaktbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 235 x 125 x 10 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 50 g: ca. 200 Stück - Einschreiben Rückschein national, Großbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 20 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 500 g: ca. 300 Stück - Einschreiben Rückschein international, Großbrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 20 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 500 g: ca. 50 Stück - Einschreiben Rückschein national, Maxibrief, Mindestmaße: 100 x 70 mm (L x B), Höchstmaße: 353 x 250 x 50 mm (L x B x H), Höchstgewicht: 1.000 g: ca. 50 Stück Eventuell anfallende Mehrmengen werden zum angebotenen Einzelpreis entsprechend abgerechnet. Aus dem Angebot ergibt sich kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers für die Beauftragung einer bestimmten Sendungsmenge durch den Auftraggeber. Dabei gilt die Rahmenvereinbarung als erfüllt bei Lieferung einer Menge in Höhe des 1,5-fachen des voraussichtlichen Jahresbedarfs je LV-Position.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64112000Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64121100Postzustellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Rahmenvertrag und Leistungszeitraum laufen vom 01.04.2024 bis 31.03.2025 und verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr (maximal bis 31.03.2028), wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, mithin bis 30.09. des jeweiligen Jahres, durch AG bzw. AN schriftlich gekündigt wurde.
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge(DED2F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Raum der Poststelle des Landratsamtes: Stadtflügel, Erdgeschoss, Zimmer SF.0.23 Die Anfahrt zur Poststelle erfolgt über eine Polleranlage. Die in der Anlage „Sicherheitseinweisung für Fremdfirmen“ enthaltenen Hinweise sind zu beachten. Eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten durch den AN ist in Absprache mit der Vergabestelle möglich.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+01:00
Enddatum: 2025-03-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Gültige Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen
Beschreibung: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Kopie der gültigen Lizenz gemäß §§ 5, 6 Postgesetz (PostG) mit dem Angebot vorzulegen bzw. einzureichen. Darüber hinaus ist vom Bieter zu erklären (Eigenerklärung), dass im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gegen ihn bei der zuständigen Regulierungsbehörde kein Lizenzentziehungsverfahren anhängig ist. Der Bieter ist im Falle einer späteren Auftragserfüllung verpflichtet, dem Auftraggeber den Wegfall einer der vorgenannten Lizenzen und Genehmigungen sowie die Einleitung eines Lizenzentziehungsverfahren bei der zuständigen Regulierungsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis eines angemeldeten Gewerbetriebs
Beschreibung: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Gewerbeanmeldung mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis des Eintrags ins Berufs- oder Handelregister
Beschreibung: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister mit dem Angebot einzureichen. (Bitte beachten: Registerauszüge nicht älter als aus dem Jahr 2023! Die Wiedergabe des aktuellen Registerinhaltes ist nicht ausreichend!)
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Präqualifikation oder Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung
Beschreibung: Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen: Zertifikat des Nachweises der Präqualifikation oder Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), siehe hierzu Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen EU.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis des Nachkommens der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
Beschreibung: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der gesetzlichen Krankenkasse(n) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung im Falle einer Bietergemeinschaft
Beschreibung: Im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist von den Teilnehmern mit dem Angebot eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung mit Nennung des bevollmächtigten Vertreters einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: In Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzaufträge
Beschreibung: Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen: Vorlage von mindestens zwei Referenzen innerhalb der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei jede mit dem vorliegenden Auftragsinhalt vergleichbar ist; möglich ist auch, mehrere Referenzen zu addieren, um damit die vergleichbare Menge für eine Referenz zu erzielen; die Addition ist nur für den Nachweis einer Referenz möglich, die zweite Referenz muss die Ausschreibungsgröße umfassen ohne Addition.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nennung der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Beschreibung: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen: Vorlage der Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Darstellung der Leistungsfähigkeit durch Zustellkonzept und Laufzeitmessung / Einhaltung von Zustellquoten (Postlaufzeit)
Beschreibung: Dem Angebot ist für die Leitregion 01 sowie beispielhaft für bundesweite Zustellungen für die Leitregionen 41 und 79 jeweils ein Zustellkonzept beizufügen, welches den Lauf einer Standardbriefsendung von der Abholung bis zur Zustellung (end-to-end) darstellt. Sofern sich der Bieter der Deutsche Post AG bedient, brauchen deren Abläufe als Teil des Zustellprozesses nicht beschrieben werden. Der Bieter hat in diesem Fall seine eigenen Abläufe zu beschreiben und die Schnittstellen zu den Leistungsteilen der Deutschen Post AG lediglich entsprechend zu benennen. Der Bieter hat auf seine Kosten mindestens einmal pro Jahr (innerhalb des Rahmenvertrags) jeweils eine Laufzeitmessung für die „Leitregion 01“ und „Bundesweit (ohne Leitregion 01)“ vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Den Zeitpunkt für die jeweilige Laufzeitmessung kann der Bieter selbst bestimmen. Die Art und Weise der Erfüllung der vorgegebenen (Funktions-)Anforderung und damit der etwaige Rückgriff auf bereits erfolgreich praktizierte und im Ergebnis zielführende Modelle liegt im Ermessen des Bieters. Die Laufzeitmessung ist dabei end-to-end vorzunehmen, d.h. die zeitliche Erfassung des Zustellprozesses von der Abholung durch den Bieter beim AG bis zur Zustellung beim Emp-fänger. Das Ergebnis ist dem AG unverzüglich vorzulegen, spätestens jedoch 30 Tage nach Eingang des Ergebnisses beim Bieter. Der Verweis auf Laufzeitwerte des Universaldienstleisters im Falle dessen Inanspruchnahme im Rahmen der Leistungserbringung reicht nicht. Der AG behält sich vor, bis zu zweimal pro Jahr (innerhalb der Rahmenvereinbarung) eine entsprechende Laufzeitmessung auf eigene Kosten von einer unabhängigen Stelle zusätzlich zu den vom Bieter geschuldeten Laufzeitmessungen durchführen zu lassen. Bei der Zustellung von Sendungen (i.S.v. Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis max. 1.000 g innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie ins Ausland) beim Sendungsempfänger sind im Jahresdurchschnitt mindestens nachfolgende Quoten einzuhalten. Die Quoten sind auch bei Einschaltung eines Unternehmens (i.S.v. einem Konsolidierungsvertrag durch einen Universaldienstleister) einzuhalten. a) Leitregion 01: E+1 80 % (am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag) E+2 95 % (am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag) E+3 100 % (am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag) b) Bundesweit E+1 70 % (am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag) E+2 80 % (am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag) E+3 100 % (am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis implementierter Qualitätssicherungsmaßnahmen und Serviceleistungen
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot darzulegen, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden im Umgang mit Versandspitzen, unzustellbaren Sendungen bzw. Rückläufern (Stichwort Adressrecherche) sowie Reklamationen. Für Anfragen und sonstige Anliegen etabliert der Bieter eine Servicestelle, die für den AG montags bis donnerstags 08:00-16:00 Uhr und freitags 08:00-13:00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar ist. Der Bieter hat mit seinem Angebot nachzuweisen (Eigenerklärung), dass eine solche Servicestelle spätestens bei Zuschlagserteilung eingerichtet ist. Die entsprechenden Kontaktdaten sind dem AG bei Zuschlagserteilung zeitnah mitzuteilen. Die Mitarbeiter des Bieters, insbesondere die Zusteller, müssen nach außen deutlich als solche erkennbar sein. Der Bieter hat daher mit dem Angebot darzulegen, wie dies gewährleistet wird (z.B. Dienstfahrzeug, Dienstkleidung, Dienstausweis).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis des Einsatzes sauberes Fahrzeuge gemäß SaubFahrzeugBeschG
Beschreibung: Soweit der Bieter zur Erfüllung des Auftrags Straßenfahrzeuge nach § 2 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG einsetzt, hat er über die Vertragslaufzeit dabei folgende Maßgaben einzuhalten: - Beim Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1, M2 und N1 ist eine Mindestquote von 38,5 % für den Anteil der sauberen leichten Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der insgesamt in diesen Fahrzeugklassen eingesetzten Fahrzeuge einzuhalten. - Beim Einsatz von schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen M3, N2 und N3 ist eine Mindestquote von 10 % für den Anteil der sauberen schweren Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 5 i.V.m. § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der insgesamt in diesen Fahrzeugklassen eingesetzten Fahrzeuge einzuhalten. Maßgeblich für die Beurteilung der Einhaltung der Mindestquoten ist die Anzahl der über die gesamte Vertragslaufzeit eingesetzten Straßenfahrzeuge. Nachgerüstete Fahrzeuge nach § 2 Nr. 7 SaubFahrzeugBeschG werden für die Einhaltung der Mindestquoten berücksichtigt. Oben genannte Quoten gelten auch für den Einsatz der Fahrzeuge durch die Unterauftragnehmer, sofern diese für die Erfüllung der Maßgaben nach SaubFahrzeugBeschG relevant sind. Eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter hat im Besitz einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu sein, welche eine Abdeckung von Personen,- Sach- und Vermögensschäden mindestens in Höhe und Umfang des vorliegenden Auftragsvolumens umfasst. Der AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, sich einen entsprechenden Nachweis vom Bieter vorlegen zu lassen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Wertungskriterium für den Zuschlag ist der, sich aus allen Positionen zusammensetzende, angebotene Gesamtbruttopreis.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-08+01:0016:00:00+01:00
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-16+01:0008:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, die mit der Angebotsabgabe einzureichen sind, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-16+01:0010:00:00+01:00
Ort: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Schloßhof 2/4 01796 Pirna
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Ausschluss der Öffentlichkeit
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Der Bieter verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Unterzeichnung einer (im Muster beigefügten) Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit Nennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen. Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Nachprüfungsantrag muss bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingelegt werden. Für weitere Informationen vgl.: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Postzustellungsaufträge
Beschreibung: Erbringung von folgenden Postdienstleistungen durch den Auftragnehmer: - Los 2: Postzustellungsaufträge Ausführung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von Größe und Gewicht gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) i.V.m. § 4 Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG). Die Ausführung der förmlichen PZA umfasst Abholung, Sortierung, Frankierung (sofern erforderlich), Beförderung, Zustellung, Rücksendung ausgefüllter Zustellungsurkunde, Stellung Transportbehälter, Führen taggenauer Einlieferungslisten, monatliche Abrechnung sowie Stellung Vordrucke Zustellungsurkunden. Detaillierte Beschreibung aller zu erbringenden Leistungen und Rahmenbedingungen siehe Leistungsbeschreibung Los 2. Geschätzte Jahresmengen: - ca. 16.000 Stück Die voraussichtliche jährliche Sendungsmenge von 16.000 Stück wurde auf Grundlage der vergangenen letzten drei Jahre kalkuliert und für die Zukunft geschätzt. Es ist zu berücksichtigen, dass unterjährig pro Monat unterschiedliche Sendungsmengen anfallen. Eventuell anfallende Mehrmengen werden zum angebotenen Einzelpreis entsprechend abgerechnet. Aus dem Angebot ergibt sich kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers für die Beauftragung einer bestimmten Sendungsmenge durch den Auftraggeber. Dabei gilt die Rahmenvereinbarung als erfüllt bei Lieferung einer Menge in Höhe des 1,5-fachen des voraussichtlichen Jahresbedarfs.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 64112000Briefpostdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 64121100Postzustellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Rahmenvertrag und Leistungszeitraum laufen vom 01.04.2024 bis 31.03.2025 und verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr (maximal bis 31.03.2028), wenn die Rahmenvereinbarung nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, mithin bis 30.09. des jeweiligen Jahres, durch AG bzw. AN schriftlich gekündigt wurde.
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge(DED2F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Raum der Poststelle des Landratsamtes: Stadtflügel, Erdgeschoss, Zimmer SF.0.23 Die Anfahrt zur Poststelle erfolgt über eine Polleranlage. Die in der Anlage „Sicherheitseinweisung für Fremdfirmen“ enthaltenen Hinweise sind zu beachten. Eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten durch den AN ist in Absprache mit der Vergabestelle möglich.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+01:00
Enddatum: 2025-03-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenSonstiger Dienstleistungsvertrag
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Gültige Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen
Beschreibung: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Kopie der gültigen Lizenz gemäß §§ 5, 6 Postgesetz (PostG) mit dem Angebot vorzulegen bzw. einzureichen. Darüber hinaus ist vom Bieter zu erklären (Eigenerklärung), dass im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gegen ihn bei der zuständigen Regulierungsbehörde kein Lizenzentziehungsverfahren anhängig ist. Der Bieter ist im Falle einer späteren Auftragserfüllung verpflichtet, dem Auftraggeber den Wegfall einer der vorgenannten Lizenzen und Genehmigungen sowie die Einleitung eines Lizenzentziehungsverfahren bei der zuständigen Regulierungsbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis eines angemeldeten Gewerbetriebs
Beschreibung: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter die Gewerbeanmeldung mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis des Eintrags ins Berufs- oder Handelregister
Beschreibung: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister mit dem Angebot einzureichen. (Bitte beachten: Registerauszüge nicht älter als aus dem Jahr 2023! Die Wiedergabe des aktuellen Registerinhaltes ist nicht ausreichend!)
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Präqualifikation oder Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung
Beschreibung: Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen: Zertifikat des Nachweises der Präqualifikation oder Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), siehe hierzu Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen EU.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis des Nachkommens der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
Beschreibung: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der gesetzlichen Krankenkasse(n) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erklärung im Falle einer Bietergemeinschaft
Beschreibung: Im Falle einer Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist von den Teilnehmern mit dem Angebot eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung mit Nennung des bevollmächtigten Vertreters einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: In Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzaufträge
Beschreibung: Durch den Bieter ist mit dem Angebot einzureichen: Vorlage von mindestens zwei Referenzen innerhalb der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei jede mit dem vorliegenden Auftragsinhalt vergleichbar ist; möglich ist auch, mehrere Referenzen zu addieren, um damit die vergleichbare Menge für eine Referenz zu erzielen; die Addition ist nur für den Nachweis einer Referenz möglich, die zweite Referenz muss die Ausschreibungsgröße umfassen ohne Addition.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nennung der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Beschreibung: Zur Erfüllung des Eignungskriteriums ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen: Vorlage der Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Darstellung der Leistungsfähigkeit durch Zustellkonzept
Beschreibung: Dem Angebot ist für die Leitregion 01 sowie beispielhaft für bundesweite Zustellungen für die Leitregionen 41 und 79 jeweils ein Zustellkonzept beizufügen, welches den Lauf eines förmlichen Postzustellungsauftrages von der Abholung bis zur Zustellung (end-to-end) darstellt. Dabei sollen die Varianten persönliche Zustellung, Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten sowie Ersatzzustellung durch Niederlegung abgebildet werden. Sofern sich der Bieter der Deutsche Post AG bedient, brauchen deren Abläufe als Teil des Zustellprozesses nicht beschrieben werden. Der Bieter hat in diesem Fall seine eigenen Abläufe zu beschreiben und die Schnittstellen zu den Leistungsteilen der Deutschen Post AG lediglich entsprechend zu benennen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis implementierter Qualitätssicherungsmaßnahmen und Serviceleistungen
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot darzulegen, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden im Umgang mit Versandspitzen, undurchführbaren Sendungen sowie Reklamationen. Für Anfragen und sonstige Anliegen etabliert der Bieter eine Servicestelle, die für den AG montags bis donnerstags 08:00-16:00 Uhr und freitags 08:00-13:00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar ist. Der Bieter hat mit seinem Angebot nachzuweisen (Eigenerklärung), dass eine solche Servicestelle spätestens bei Zuschlagserteilung eingerichtet ist. Die entsprechenden Kontaktdaten sind dem AG bei Zuschlagserteilung zeitnah mitzuteilen. Die Mitarbeiter des Bieters, insbesondere die Zusteller, müssen nach außen deutlich als solche erkennbar sein. Der Bieter hat daher mit dem Angebot darzulegen, wie dies gewährleistet wird (z.B. Dienstfahrzeug, Dienstkleidung, Dienstausweis).
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis des Einsatzes sauberes Fahrzeuge gemäß SaubFahrzeugBeschG
Beschreibung: Soweit der Bieter zur Erfüllung des Auftrags Straßenfahrzeuge nach § 2 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG einsetzt, hat er über die Vertragslaufzeit dabei folgende Maßgaben einzuhalten: - Beim Einsatz von leichten Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen M1, M2 und N1 ist eine Mindestquote von 38,5 % für den Anteil der sauberen leichten Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der insgesamt in diesen Fahrzeugklassen eingesetzten Fahrzeuge einzuhalten. - Beim Einsatz von schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklassen M3, N2 und N3 ist eine Mindestquote von 10 % für den Anteil der sauberen schweren Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 5 i.V.m. § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der insgesamt in diesen Fahrzeugklassen eingesetzten Fahrzeuge einzuhalten. Maßgeblich für die Beurteilung der Einhaltung der Mindestquoten ist die Anzahl der über die gesamte Vertragslaufzeit eingesetzten Straßenfahrzeuge. Nachgerüstete Fahrzeuge nach § 2 Nr. 7 SaubFahrzeugBeschG werden für die Einhaltung der Mindestquoten berücksichtigt. Oben genannte Quoten gelten auch für den Einsatz der Fahrzeuge durch die Unterauftragnehmer, sofern diese für die Erfüllung der Maßgaben nach SaubFahrzeugBeschG relevant sind. Eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ist vom Bieter mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis des Nichtvorliegens einer Befreiung von der Verpflichtung zur förmlichen Zustellung gemäß § 33 PostG
Beschreibung: Der Bieter hat mit seinem Angebot zu erklären (Eigenerklärung), dass eine Befreiung von der Verpflichtung zur förmlichen Zustellung nach § 33 PostG nicht vorliegt.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis des genehmigten Entgeltes durch die Regulierungsbehörde gemäß § 34 PostG
Beschreibung: Der Bieter hat mit dem Angebot eine Kopie der nach § 34 PostG erforderlichen Entgeltgenehmigung der Regulierungsbehörde einzureichen. Soweit eine Entgeltgenehmigung erforderlich sein sollte, ist ausschließlich ein genehmigtes Entgelt als Preis anzugeben. Eine Preisangabe aufgrund nicht genehmigter genehmigungspflichtiger Entgelte ist von der Wertung auszuschließen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Wertungskriterium für den Zuschlag ist der angebotene Gesamtbruttopreis. Soweit eine Entgeltgenehmigung erforderlich sein sollte, ist ausschließlich ein genehmigtes Entgelt als Preis anzugeben. Eine Preisangabe aufgrund nicht genehmigter genehmigungspflichtiger Entgelte ist von der Wertung auszuschließen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-08+01:0016:00:00+01:00
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-16+01:0008:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, die mit der Angebotsabgabe einzureichen sind, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-16+01:0000:00:00+01:00
Ort: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Schloßhof 2/4 01796 Pirna
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Ausschluss der Öffentlichkeit
Auftragsbedingungen:
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung: Der Bieter verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Unterzeichnung einer (im Muster beigefügten) Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit Nennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen. Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Nachprüfungsantrag muss bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingelegt werden. Für weitere Informationen vgl.: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Registrierungsnummer: 14628-LK01-14
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
Kontaktperson: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Vergabestelle
Telefon: +49 35015151208
Profil des Erwerbers: https://www.vergabe.rib.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig(DED52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f3d589cd-1b59-4167-aa3f-94e5ab2f0ddf- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-14+01:0019:44:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00765482-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 243/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-18Z

Wähle einen Ort aus Sachsen

Adorf/Vogtl
Altenberg
Amtsberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beiersdorf
Beilrode
Belgern
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bergen
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Cunewalde
Delitzsch
Deutschneudorf
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Falkenstein
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Geringswalde
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großpostwitz
Großröhrsdorf
Großrückerswalde
Großschirma
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartha
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Neschwitz
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oderwitz
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ostritz
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Rackwitz
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Röderaue
Rodewisch
Roßwein
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schönheide
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Sohland an der Spree
Stauchitz
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilsdruff
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zschorlau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz