Zusätzliche Informationen: ***Durchführung des Verfahrens*** Interessierte Unternehmen bewerben sich im Rahmen
des Verfahrens durch Anmeldung beim e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblatts,
Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen und Einreichung eines Angebots. Die Abgabe
eines Angebots erfolgt, entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers, über das e- Vergabeportal.
Zugelassene Kommunikationswege im Rahmen der Angebotseinholung sind: das e-Vergabeportal
des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail. Die Angebote sind in der
vorgeschriebenen Form einzureichen. Alle durch den Auftraggeber übermittelten Unterlagen
sind vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit
zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich
sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle. Bis zum Ende der
Angebotsfrist kann ein Angebot zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum
Ablauf der genannten Bindefrist an sein Angebot gebunden ***Verfahrensterminplan***
a. Absendung der Bekanntmachung 28.09 2023 b. Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung
24.10 2023 c. Abgabefrist Angebote 30.10.2023; 12:00 Uhr d. Mitteilung gem. § 134
GWB ca. ab KW 46 2023 e. Zuschlags- u. Bindefrist 30.11.2023 ***Ausschlusskriterien***
Das Fehlen der nachfolgend genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien
bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und
Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Teilnahmeanträge bzw. Angebote, in der Regel
zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen,
wird nicht berücksichtigt: (1) Das nicht fristgerechte Vorliegen der Teilnahmeanträge
bzw. Angebotsunterlagen sowie der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen
in der vorgeschriebenen Form. (2) Das Fehlen der Unterschriften der Teilnehmeranträge
bzw. Angebotsunterlagen (jeweils inkl. der Bewerbungsbedingungen), Vertragsbedingungen
bzw. der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen; jeweils an den dafür vorgesehenen
Stellen. (3) Das Fehlen geforderter Daten und Angaben in den Ausschreibungsunterlagen
(Leistungsbeschreibung/ Spezifikation/ Preisblätter). (4) Das eigenmächtige Erweitern,
Abändern oder Ersetzen der Angebotsunterlagen und/ oder Vertragsbedingungen. (5) Ausschlussgründe
gem. § 123f GWB. ***Verfahrensablauf*** Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen
erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren. • Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
• Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bieters • Stufe 3 inhaltliche,
sachlich und rechnerische Prüfung • Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte
Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen Eignungskriterien
geprüft und gemäß der Zuschlagskriterien bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor,
zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern oder
Bietergespräche zu führen, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eignung,
der Eigenerklärungen, zur technischen Konzeption/Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den Bieter, der
unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot
unterbreitet. Die Zuschlagserteilung/Beauftragung begründet das Vertragsverhältnis
zwischen den Parteien. ***Wertungskriterien - Eignung*** Die Bieter haben als Nachweis
der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mit dem Angebot die im Folgenden
aufgeführten Unterlagen bzw. unter Anhang 1 aufgelistete (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen. Hierzu sind, soweit vorhanden,
die benannten Vorlagen zu verwenden. Sofern Eigenerklärungen vorgesehen sind, sind
ausschließlich die Eigenerklärungen abzugeben. Auf weitere Ausführungen und die Einreichung
nicht verlangter Dokumente/Unterlagen ist einstweilen zu verzichten. Eigenerklärungen
sind auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Bietergemeinschaften
sind diese von beiden zu unterzeichnen bzw. getrennt vorzulegen und die Zugehörigkeit
der Angaben eindeutig kenntlich zu machen. Die Wertung der Angebote erfolgt auf der
Grundlage der in Anhang 1 aufgeführten Unterlagen und Kriterien. Die Prüfung erfolgt
auf Vollständigkeit und Inhalt (in der Regel Ja/ Nein-Entscheidungen). ***Zuschlagskriterien
in der Angebotsphase*** Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die
Auswertung Berücksichtigung: Wertungskriterium Preis: 100 %