Deutschland - Werbe- und Marketingdienstleistungen - Rahmenvertrag Events und Promotion

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvertrag Events und Promotion
Beschreibung: Vorbereitung und Durchführung von Events und Promotionaktionen für die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH.
Kennung des Verfahrens: 9b0fc6de-ea5f-49a1-87c7-4dbde6056380
Interne Kennung: Rahmenvertrag Events und Promotion
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79340000Werbe- und Marketingdienstleistungen
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im gesamten Verbundgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes zu erbringen, vgl. https://www.rmv.de/c/fileadmin/documents/PDFs/_RMV_DE/Fahrkarten/Regeln/Tarifgesamtplan.pdf.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ein zwingender Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe nach § 123 GWB, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Ein fakultativer Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe nach § 124 GWB, (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB erfolgt kein Ausschluss, wenn der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darlegt. Bewerber/ Bieter Erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1,1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die die Anlage B 3.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag Events und Promotion
Beschreibung: Der RMV möchte durch Livekommunikation sich und seine Partner im Rahmen verschiedenster Veranstaltungen mit einem jeweils auf die Zielgruppe abgestimmten Auftritt aus einer Mischung aus Spiel-, Spaß und Info-Modulen präsentieren. Kunden und Nichtkunden sollen durch den AN dabei über Angebote und Produkte informiert werden. Hierfür ist vom AN die gesamte Bandbreite der Livekommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von Promotion, Pressekonferenzen, Infoständen, individuellen Servicekonzepten, Verkaufsteams zu nutzen. Dem AN obliegt auch die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen.
Interne Kennung: Rahmenvertrag Events und Promotion
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79340000Werbe- und Marketingdienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im gesamten Verbundgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes zu erbringen, vgl. https://www.rmv.de/c/fileadmin/documents/PDFs/_RMV_DE/Fahrkarten/Regeln/Tarifgesamtplan.pdf
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Laufzeit: 24MONTH
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst# (1) Die Vergabeunterlagen stehen registrierungsfrei zum Abruf auf der Vergabeplattform zur Verfügung. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Unternehmen. Für die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine vorherige Registrierung des Unternehmens auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung und aktiver E-Mail-Adresse erforderlich. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und die Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. (2) Der Bewerber legt mit seinem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung gemäß Anlage B 2.1 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG). Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmern oder Verleihunternehmen legt der Bewerber zusätzlich mit seinem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage B 2.1 der Vergabeunterlagen seiner Nach- und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bekannt sind. (3) Der Bieter legt mit seinem Angebot die Erklärung i.S.d. Artikels 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 gemäß Anlage B 2.2 vor. Im Falle von Eignungsleihe oder bei Bildung von Bewerbergemeinschaften ist die in Absatz 7 genannte Erklärung gemäß Anlage B 2.2 von allen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Der Bewerber weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Erklärungen nach: • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Jahre sowie den Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. Sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, sind die entsprechenden Umsätze seit Unternehmensgründung vorzulegen. (vgl. Anlage B 1.1.1) • Erklärung, dass a) keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der Unternehmenstätigkeit resultieren; b) ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten; c) die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind; d) der Bewerber sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. • Erklärung über das Bestehen einer Unternehmenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von je 1.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden, genügt die Erklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (vgl. Anlage B 1.1.1). (2) Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so ist die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanzielle Verpflichtungen des Bewerbers aus dem Auftrag einzustehen. Diese Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. (3) Gleiches gilt für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerber-/Bietergemeinschaft.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: (1) Der Bewerber weist seine fachliche Eignung durch die Vorlage folgender Dokumente und Angaben nach: • Kurze Unternehmensbeschreibung, die unter anderem Angaben zur Mitarbeiterzahl und zum Portfolio beinhaltet. • Vorlage einer Liste mit aussagekräftigen Referenzen, die erkennen lassen, dass der Bewerber Erfahrung in nachstehenden Bereichen hat: a) Betreuung eines öffentlichen Auftraggebers (1-3 Referenzen) b) Betreuung von Unternehmen des ÖPNV (1-3 Referenzen) c) Auf eine Region fokussierte Endkundenansprache (1-3 Referenzen) d) Betreuung und Durchführung von Promotion-Aktionen (Sampling- Verteilaktionen/Promotions mit mehr als zwanzig Promotoren, mit mehr als 5 Standorten gleichzeitig.) (1-3 Referenzen mit Fotos und / oder Skizzen) e) Erarbeitung und Entwicklung von Konzepten zu Messen- oder Veranstaltungsauftritten (1-3 Referenzen). f) Ideen und Entwicklung von individuellen Veranstaltungen (Firmenpräsentation auf Wochenmärkten/Stadtfesten über mehrere Tage, Outdoorveranstaltungen) (1-5 Referenzen mit Fotos und / oder Skizzen) g) Betreuung und Durchführung von Firmenevents (mit Catering, Ton- und Lichtinstalationen) (1-3 Referenzen mit Fotos und / oder Skizzen) Zu jedem Buchstaben benennt der Bewerber die dort jeweils genannte Anzahl an Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzen müssen zudem jeweils folgende Angaben umfassen: • detaillierte Beschreibung der Leistungen (differenziert nach eigenen Leistungen sowie Leistungen von Nachunternehmern), • Auftraggeber (Name, Adresse, Kontaktdaten, ggf. Ansprechpartner), • Leistungszeitraum und -volumen. (2) Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, hat er die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bewerber mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV). (3) Der Bewerber hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 2 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den vorstehenden Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. (4) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Mitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nur aus, wenn diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Durchführung der entsprechenden Leistung zuständig sein sollen. Wenn entsprechende Nachweise nur für einzelne Mitglieder vorgelegt werden, ist dies mit dem Teilnahmeantrag darzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Maßgebliches Kriterium für die Zuschlagserteilung ist der Angebotsgesamtpreis (Wertungspreis), der von den Bietern in Anlage E 1 der Vergabeunterlagen einzutragen ist., vgl. Ziffer 15 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe-rmv.de/E79475172,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe-rmv.de/E79475172
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-01-15+01:0011:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Für etwaige Nachforderungen gilt § 56 VgV.
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Registrierungsnummer: DE 11 384 7810
Abteilung: Vergabemanagement
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Stadt: Hofheim am Taunus
Postleitzahl: 65719
Land, Gliederung (NUTS): Main-Taunus-Kreis(DE71A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Christian Jokisch
Telefon: +49 6192 294635
Internetadresse: https://www.rmv.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3. Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Stadt: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land, Gliederung (NUTS): Darmstadt, Kreisfreie Stadt(DE711)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151 126603
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 294a6c93-22c4-4c2d-8bc1-42946017c5f9- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-07+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00746425-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 237/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-08Z

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