Zusätzliche Informationen: a) Die vollständigen Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum kostenlosen Download
unter der gewählten Vergabeplattform des AG zur Verfügung. b) Enthalten die Teilnahmeunterlagen
nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat
er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
in Textform darauf hinzuweisen. c) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in den Eignungskriterien
unter 5.1.9 vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist
eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig. (Siehe auch Vergabeunterlagen
- Anlage 02: Wertungsmatrix Stufe 1) d) Gesonderte Formulare (z.B. Teilnahmeanträge)
werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich. e) Der Bewerber kann nicht darauf
vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV liegt im Ermessen des AG. Die Aufklärung
zu einzelnen Inhalten der Bewerbung behält sich die Vergabestelle vor. f) Der öffentliche
Auftraggeber darf von Bewerbern nur Aufklärung über den Bewerbungsinhalt verlangen.
Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorliegen, dürfen aufgeklärt werden, wenn Zweifel
am Inhalt besteht, der durch Auslegung nicht eindeutig ausgeräumt werden kann. Die
Nachforderung von gänzlich fehlenden Inhaltsangaben ist nicht zulässig. Die Entscheidung
zur Aufklärung von einzelnen Inhalten der Bewerbung behält sich die Vergabestelle
vor. g) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl
durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt
wird. h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer
objektiven Auswahl, entsprechend den zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber
die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor,
die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
i) Bei weniger als drei Bewerbern nach Eignungsprüfung in der 1. Stufe, behält sich
der Auftraggeber vor, die 2. Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen. j) Datenschutzhinweis:
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte,
auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet
und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden
diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens
und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere
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