Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YJ0H6WJ Das Verfahren wird in 2 Stufen absolviert. Die erste
Stufe ist der Teilnahmeantrag mit Einreichen der Eignungsunterlagen, es gelten die
Fristen des § 15 SektVO. Die einzureichenden Eignungsunterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung
- Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.1. detailliert aufgelistet. Es müssen
alle unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden.
Grundsätzlich sind 3 verschiedene Arten von Unterlagen einzureichen. Nachweis: Es
wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung,
usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht
befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich durch
die Angabe des Namens des Erklärenden. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt,
kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt,
oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.
Darstellung: Für Darstellungen, z. B. eines Arbeitsschutzmanagements, gibt es keine
Formvorgabe. Max. 10 Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die diese Unterlagen
in geforderter Weise ausgefüllt und fristgerecht eingereicht haben und deren Eignung
festgestellt wurde, erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine Angebotsabgabe
ohne vorherige Aufforderung nach Eignungsfeststellung ist untersagt. 1) Der Teilnahmeantrag
ist schriftlich und mit Angabe des Namens des Erklärenden elektronisch über das deutsche
Vergabeportal einzureichen; 2) Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung
in Ziffer III.1) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen
Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür
vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise
auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus; 3) Unter
"aktuell" in Ziffer III.1) wird verstanden, dass Ausstellungsdatum der jeweiligen
Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung
im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt
werden kann und nicht abgelaufen ist; 4) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen
entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine
Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern;
5) Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare
Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird
dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch
die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben
etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines
vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden; 6) Die Vergabestelle behält sich vor -
ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem
wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung
des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die
Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters
auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht; 7) Die Vergabestelle
behält sich vor, Teilnahmeanträge, die die Ausschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen
nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen; 8) Fragen
sind ausschließlich über das deutsche Vergabeportal bis 7 Kalendertage vor Ablauf
der Teilnahmefrist an die Vergabestelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden
nicht berücksichtigt.