Beschreibung: Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124
„Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt
124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit
dem angegebenen Formblatt. A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A
nicht vorliegen. Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom
Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der
Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen
hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung). B) Erklärung, dass keine Eintragungen
im Wettbewerbsregister gespeichert sind. C) Eigenerklärung des Bieters, dass die in
§ 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter,
dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
Landes § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar
sind (Formblatt weitere Ausschlussgründe). D) Erklärung zur Registereintragung: Sollte
das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen
als Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen: - Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug, - Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie-
und Handelskammer. E) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
F) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von
Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Formblatt 233). Sollte das Angebot in
die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl.
ggf. vorh. PQ-Nummer zu nennen bzw. das Formblatt 124 für Unterauftragnehmer einzureichen,
die nicht präqualifiziert sind. Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte
Unterauftragnehmer haben zudem das Formblatt zu den weiteren Ausschlussgründen einzureichen.
G) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich
Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Bei Bietergemeinschaften
sind die gem. Ziffer 5.1.9 Buchstaben A, B,C, E und F sowie Ziffer 5.1.12 (Bedingungen
für die Ausführung des Auftrags) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied
gesondert zu erbringen. H) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung
zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen
Dritten (Formblatt 236).Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung
eines oder mehrere Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen
vorlegen: Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit
eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche
Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel
zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d
Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung. des Bieters
und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung
eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss darüber hinaus
folgende Erklärungen vorlegen: a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A
nicht vorliegen. Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A ist dies vom
Unternehmen anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter
die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die
das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen
zur Selbstreinigung). b) Erklärung, dass keine Eintragungen im Wettbewerbsregister
gespeichert sind. c) Eigenerklärung des Bieters, dass die in § 21 AEntG, § 98c AEntG,
§ 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe
nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe
vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes § 21 AEntG, § 98c
AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt
weitere Ausschlussgründe). d) Erklärung zur Registereintragung: Sollte das Angebot
in die engere Wahl kommen, sind durch nicht-präqualifizierte Unternehmen als Nachweis
auf Anforderung folgende Belege vorzulegen: - Gewerbeanmeldung, - Handelsregisterauszug,
- Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. e) Erklärung
bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. f) Nachweis der Eignung
des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden)
oder durch Präqualifikationsnummer je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen
werden soll). Nicht- präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf
Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise
vorzulegen.