Beschreibung: Befähigung zur Berufsausübung Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank
(PQ-Verzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten),
soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt
124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im PQ-Verzeichnis bzw. ULV
anzugeben oder Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter,
die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes
vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen. - Nachweis
über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. der Handwerksrolle/IHK.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher
Übersetzung) vorzulegen. - Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss erklären, dass
weder beim Bieter noch bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft Ausschlussgründe
im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank
(PQ-Verzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten),
soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt
124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf
die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im PQ-Verzeichnis bzw.
ULV anzugeben oder Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für
diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes
vorzulegen. Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen: - Nachweis einer
Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung - Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich
des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils bezogen auf die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe
zum Nachweis seiner wirtschaftlich und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz
anderer Unternehmen ( § 47 VgV), so wird gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass
diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Technische
und berufliche Leistungsfähigkeit Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank
(PQ-Verzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten),
soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt
124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im PQ-Verzeichnis bzw. ULV
anzugeben oder Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bieter,
die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes
vorzulegen. - Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung -Liste mit
mindestens 3 der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe
des Wertes, des Zeitraumes der Leistungserbringung und des Auftraggebers mit aktuellen
Kontaktdaten Grundsatz: Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen
der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben,
dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis:
Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere
Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch
Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische
Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung)
einzureichen.