Beschreibung: Der Hochtaunuskreis sucht einen Auftragnehmer, der auf einem ihm unentgeltlich zur
Verfügung gestellten Grundstück eine schlüsselfertige Gemeinschaftsunterkunft für
Flüchtlinge errichtet und das Gebäude betreibt. Das Grundstück befindet sich in Bad
Homburg v. d. Höhe und hat eine Größe von ca. 4.500 qm (Maße ca. 96 m * 47 m). Der
Auftragnehmer hat auf dem bezeichneten Grundstück eine Gemeinschaftsunterkunft für
Flüchtlinge in Container- oder Modulbauweise zu errichten, die mindestens 400 und
maximal 600 Personen Platz bietet. Das Raumkonzept muss außer den einzelnen Schlaf-
und Wohnberei-chen für die untergebrachten Personen auch Sanitäranlagen, Küchenbereiche,
Räume für Waschmaschinen und Trockner sowie Gemeinschaftsräume entsprechend der Anzahl
der Bewohner vorsehen, sodass das Leben auf engem Raum entzerrt wird. Ebenso werden
mindestens fünf Büros und Besprechungsräume für die mit der Sozialbetreuung beauftragten
Personen und die Begegnung mit Ehrenamtlichen benötigt. Der Auftrag erstreckt sich
auch auf die Planung und bauliche Ausführung der Freianlagen, insbesondere die Zuwegung
zu den Gebäuden. Die Bauausführung (Baukörpergestaltung, Innenraumaufteilung, Sondernutzungsflächenkonzept)
ist dem Auftragnehmer freigestellt, muss jedoch die grundstücksseitig vorgegebenen
Ge-gebenheiten berücksichtigen. Die Anschlüsse für die Versorgungsmedien wie Strom,
Wasser, Abwasser etc. werden bauseits in Form von Anschlüssen hinter der Grundstücksgrenze
zur Verfügung gestellt. Ab hier hat der Auftragnehmer alle erforderlichen Tiefbauarbeiten
für die Erschließung der Gebäude vorzunehmen. Der Auftragnehmer muss die bauliche
Anlage komplett planen, erstellen und mit Mobiliar und Elektrogeräten voll ausstatten
(Betten, Schränke, Tische, Stühle, Küchengeräte, Waschmaschinen, Trockner, Beleuchtung
etc.). Die Planung umfasst auch die Durchführung und verzögerungsfreie Verfolgung
des erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens. Transport, Aufbau und Montage der Container
bzw. Module müssen nach Maßgabe der geltenden bau- und brandschutzrechtlichen Vorgaben
erfolgen. Insbesondere sind auch die Anforderungen an den Wärmeschutz nach dem Gesetz
zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung
in Gebäuden (GEG) zu beachten. Die Räumlichkeiten sind mit den erforderlichen Brandschutzeinrichtungen
(Feuermelder, Feuerlöscher) auszustatten. Der komplette Gebäudebetrieb einschließlich
erforderlicher wiederkehrender Prüfungen, notwendiger Wartungen, Instandhaltung, Instandsetzung
sowie die Stellung von Hausmeistern oder Hausmeisterdiensten obliegt dem Auftragnehmer.
Zusätzlich sind Reinigungsdienstleistungen sowie ein Sicherheitsdienst zur Überwachung
zu erbringen. Aufgaben der sozialen und hauswirtschaftlichen Betreuung der untergebrachten
Personen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Der Hochtaunuskreis beabsichtigt den
Abschluss eines Vertrages, mit dem die Miete der Gemeinschaftsunterkunft, deren Ausstattung
sowie die zu erbringenden Dienstleistungen geregelt werden, für eine Laufzeit von
fünf Jahren. Da der geplante Auftrag konzeptionelle Lösungen umfasst, hat sich der
Hochtaunuskreis zur Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb
entschlossen. Der Auftrag soll schnellstmöglich vergeben werden, damit bereits im
Januar 2024 dringend benötigte Plätze für die Unterbringung geflüchteter Menschen
zur Verfügung stehen können. Dies erfordert die Durchführung eines Vergabeverfahrens
in kürzestmöglicher Zeit. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
gemäß § 3 Nr. 3 in Verbindung mit § 3a Abs. 2 Nr. 1 b) der Vergabebestimmungen im
Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A – EU) durchgeführt. Der Hochtaunuskreis
behält sich gemäß § 3b Abs. 3 Nr. 7 VOB/A EU vor, nicht in Verhandlungen einzutreten
und den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen.