Miete eines Verpflegungszelts inklusive Containereinheiten für die LUK Glücksstadt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Miete eines Verpflegungszelts inklusive Containereinheiten für die LUK Glücksstadt
Miete eines Verpflegungszelts inklusive Containereinheiten für die LUK Glücksstadt zur Versorgung von Asylsuchenden.
Glücksstadt
Miete von
- 1 Verpflegungszelt
- 2 Sanitärcontainern
- 2 Kühlcontainern
für die Landesunterkunft (LUK) Glücksstadt zur Sicherstellung der Verpflegung von Asylsuchenden.
Es besteht die Option, den Vertrag um weitere 12 Monate, bis zum 31. Dezember 2025, zu verlängern.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das Verfahren ist zulässig, da die Leistung besonders dringlich ist und die Gründe für die besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen ist.
Es liegt ein unvorhersehbares Ereignis vor. Mit den vorherrschenden Unruhen in verschiedensten Teilen der Erde und dem damit verbundenen hohen Aufkommen an Asylsuchenden und all den damit verbundenen Aufgaben, war in diesem Umfang nicht zu rechnen. Auf Anweisung des Finanzministeriums bzw. des Sozialministeriums sollen schnellstmöglich 10.000 Plätze für die Unterbringung von Asylsuchenden gewährleistet werden. Bisher sind 7.800 Plätze verfügbar. Um die Vorgabe zeitnah zu erreichen, müssen schnellstmöglich einzelne Landesunterkünfte reaktiviert sowie neue Standorte geschaffen werden.
Dies führt zu einer erheblichen Erhöhung der Belegung in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Landesunterkünften. Schleswig-Holstein muss sich somit ab sofort auf einen vermehrten Zulauf einstellen und sicherstellen, dass die Asylsuchenden untergebracht und versorgt werden können. Mit den bestehenden Kapazitäten, ist Schleswig-Holstein bereits an die Kapazitätsgrenze angelangt.
Vor diesem Hintergrund muss unverzüglich die Miete von einem Verpflegungszelt inklusive Containereinheiten erfolgen, um weitere Asylsuchende in Schleswig-Holstein versorgen zu können.
Diese notwendige Versorgung der Asylsuchenden erfüllt damit die Voraussetzungen der vergaberechtlichen Dringlichkeit. Das Versorgungszelt sowie die Container werden sehr kurzfristig benötigt, sodass die Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens mit den entsprechenden Fristen nicht möglich ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Miete eines Verpflegungszelts inklusive Containereinheiten für die LUK Glücksstadt
Postanschrift: Hauptstraße 5
Ort: Sarzbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431599-2391