Deutschland - Veranstaltung von Seminaren - Eine Allianz für das Klima – Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen Neuseeland und Deutschland
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Eine Allianz für das Klima – Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen Neuseeland
und Deutschland
Beschreibung: Der Auftrag betrifft die Durchführung eines bilateralen Kooperationsprojekts und umfasst
insbesondere Beratungsleistungen durch Langzeit- und Kurzzeitfachkräfte, sowie die
Organisation von Veranstaltungen. Der Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen
Neuseeland und Deutschland unter Einbeziehung von Drittländern mit Schwerpunkt auf
den globalen Süden trägt dazu bei, Lösungen zu finden, um emissionsarme und klimaresiliente
Ernährungssysteme voranzubringen und zu deren Verbreitung beizutragen. Zu diesem Zweck
wird ein virtuelles Sekretariat eingerichtet, das die Maßnahmen der Projektpartner
koordiniert und mit den Zielgruppen in Verbindung steht. Einzelheiten ergeben sich
aus der Projekt- und Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: 12547475-857a-4df2-abe1-2f1f2c6eaab4
Interne Kennung: NZL 24-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gemäß §119 Abs. 2 und 3 GWB iVm §§ 14 Abs. 2,
15 VgV vergeben. Er betrifft „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne
von §130 GWB i.V.m. § 64 ff. VgV.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79951000Veranstaltung von Seminaren
vgv- Die Beratungsleistungen im Rahmen des BMEL-BKP Projektes „Eine Allianz für das Klima
– Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen Neuseeland und Deutschland“ (NZL 24-01)
werden im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß §119, Abs. 2 und 3 GWB, §§ 14 Abs.
2, 15 VgV vergeben. Es handelt sich um „soziale und andere besondere Dienstleistungen“
im Sinne von § 130 GWB i.V.m. § 64 ff. VgV.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Eine Allianz für das Klima – Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen Neuseeland
und Deutschland
Beschreibung: Der Auftrag betrifft die Durchführung eines bilateralen Kooperationsprojekts und umfasst
insbesondere Beratungsleistungen durch Langzeit- und Kurzzeitfachkräfte, sowie die
Organisation von Veranstaltungen. Der Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen
Neuseeland und Deutschland unter Einbeziehung von Drittländern mit Schwerpunkt auf
den globalen Süden trägt dazu bei, Lösungen zu finden, um emissionsarme und klimaresiliente
Ernährungssysteme voranzubringen und zu deren Verbreitung beizutragen. Zu diesem Zweck
wird ein virtuelles Sekretariat eingerichtet, das die Maßnahmen der Projektpartner
koordiniert und mit den Zielgruppen in Verbindung steht. Einzelheiten ergeben sich
aus der Projekt- und Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: NZL 24-01 Los 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79951000Veranstaltung von Seminaren
Zusätzliche Einstufung(cpv): 75131000Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin(DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Deutschland und Neuseeland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01+01:00
Enddatum: 2027-12-31+01:00
5.1.4 Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen,
wie hier beschrieben: Der maximale Wert des Auftrags von Februar 2024 bis Dezember 2026 beträgt bis zu 1.240.000,00
EUR brutto (bis zu ca. [Betrag gelöscht] EUR netto). Die gesamte Summe von Februar 2024
bis Dezember 2027, inklusive Verlängerung, beträgt demnach bis zu [Betrag gelöscht] EUR
brutto (bis zu ca. [Betrag gelöscht] EUR netto). Für die Preisangebote müssen die Vorlagen
(Mengengerüst) jeweils für jedes Kalenderjahr gesondert ausgefüllt werden. Die dort
aufgeführten Mindestangaben für Fachkraftmonate oder Fachkrafttage müssen erfüllt
sein. Die o.g. Höchstbeträge pro Jahr dürfen nicht überschritten werden. Änderungen
bereits vorgegebener Einträge in der Vorlage sind nicht erlaubt. Hinweis: Auch für
den optionalen Verlängerungszeitraum muss ein finanzielles Angebot abgegeben werden.
Die jeweils zugrunde gelegte Umsatzsteuer ist anzugeben.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,395,000EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs
der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister.
Aktueller Auszug erforderlich.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: - Referenzen über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Beratungsleistungen
im Agrarsektor oder in der Agrarwissenschaft außerhalb Deutschlands (im Zeitraum der
letzten 8 Jahre). - Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler
Agrarprojekte mit Langzeitexperten (im Zeitraum der letzten 5 Jahre).
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre.
Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren
durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen haben.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-12-15+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere
Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A) 2) Formfreie Eigenerklärung,
dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über
das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen
des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen).
(A) 3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände
nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A) 4)
Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns).
(A) 5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
und illegalen Beschäftigung). (A) 7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG
(Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern
im Bundesgebiet). (A) Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot
einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls
wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber
vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird
vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald
§ 6 WRegG anzuwenden ist, machen. 8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft. (A) 9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten
Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden
Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche
Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene
Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die
bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen,
sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1
und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A) 10) sofern zutreffend:
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen
Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-12-18+01:0010:30:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter
an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53113
Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163
Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene
Bewerber/ Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation per Fax
oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160
GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz
2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs.
1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen
auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der
Bieter an die Vergabekammer wenden.
5.1.15 Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GFA Consulting Group GmbH
Organisation, die Angebote bearbeitet: GFA Consulting Group GmbH