Deutschland - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ansbach

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ansbach
Beschreibung: verschiedene abfallwirtschaftliche Entsorgungsdienstleistungen für den Landkreis Ansbach, insbesondere - Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem - Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier - Sammlung und Transport von Bioabfall - Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall - Behälteränderungsdienst für Restabfall, Bioabfall und Altpapier inkl. Vorhaltung und Betrieb eines Behälterlagers
Kennung des Verfahrens: 6420c137-0ab6-46cf-8c2b-33c2a1f85235
Vorherige Bekanntmachung: 481237-2023
Interne Kennung: LRA-2023-0011
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90510000Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90511400Altpapiersammlung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90511200Einsammeln von Hausmüll
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90514000Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Sammlung u.Transp. v. Altpapier im Hol- u. Bringsystem (Teilregion I: Nord-West)
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben: Los 1: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion I: Nord-West), ca. 4.300 Mg/a im Holsystem, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 300 Mg/a im Bringsystem Los 2: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion II: Süd), ca. 3.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 230 Mg/a im Bringsystem Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost), ca. 3.800 Mg/a, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 240 Mg/a im Bringsystem Zum Leistungsgegenstand gehören die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag und die Übergabe der Abfälle an den Auftraggeber bzw. dessen zur Verwertung beauftragten Dritten sowie an den von den Systemen beauftragten Dritten im Fall der physischen Herausgabe. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90511400Altpapiersammlung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90511000Abholung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90511100Einsammeln von kommunalem Müll
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2032, wenn der Auftraggeber keine Kündigung bis zum 31. Dezember 2029 ausspricht ("Verlängerungsoption").
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2030-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 481237-2023
Zusätzliche Informationen: Weiteres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
5.1 Los: LOT-0002
Titel: Sammlung u.Transp. v. Altpapier im Hol- u. Bringsystem (Teilregion II: Süd)
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben: Los 1: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion I: Nord-West), ca. 4.300 Mg/a im Holsystem, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 300 Mg/a im Bringsystem Los 2: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion II: Süd), ca. 3.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 230 Mg/a im Bringsystem Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost), ca. 3.800 Mg/a, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 240 Mg/a im Bringsystem Zum Leistungsgegenstand gehören die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag und die Übergabe der Abfälle an den Auftraggeber bzw. dessen zur Verwertung beauftragten Dritten sowie an den von den Systemen beauftragten Dritten im Fall der physischen Herausgabe. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90511400Altpapiersammlung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90511000Abholung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90511100Einsammeln von kommunalem Müll
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2032, wenn der Auftraggeber keine Kündigung bis zum 31. Dezember 2029 ausspricht ("Verlängerungsoption").
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2030-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 481237-2023
Zusätzliche Informationen: weiteres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
5.1 Los: LOT-0003
Titel: Samml. u. Transp. v. Altpapier im Hol- u. Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost)
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben: Los 1: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion I: Nord-West), ca. 4.300 Mg/a im Holsystem, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 300 Mg/a im Bringsystem Los 2: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion II: Süd), ca. 3.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 230 Mg/a im Bringsystem Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier im Hol- und Bringsystem (Teilregion III: Nord-Ost), ca. 3.800 Mg/a, mit Behälteridentifikations- und Informationssystem; ca. 240 Mg/a im Bringsystem Zum Leistungsgegenstand gehören die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag und die Übergabe der Abfälle an den Auftraggeber bzw. dessen zur Verwertung beauftragten Dritten sowie an den von den Systemen beauftragten Dritten im Fall der physischen Herausgabe. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90511400Altpapiersammlung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90511000Abholung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90511100Einsammeln von kommunalem Müll
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zum 31. Dezember 2032, wenn der Auftraggeber keine Kündigung bis zum 31. Dezember 2029 ausspricht ("Verlängerungsoption").
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2030-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 481237-2023
Zusätzliche Informationen: weiteres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
5.1 Los: LOT-0004
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach schreibt die Verwertung von Altpapier neu aus. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport, ggf. die Sortierung und die Vermarktung der im Rahmen einer haushaltsnahen Sammlung (Behältersammlung) und einer Sammlung an Wertstoffhöfen erfassten Druckerzeugnisse, Papier, Pappe und Karton (im Folgenden Altpapier genannt) aus dem Gebiet des Landkreises Ansbach. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen. Voraussichtliche Menge: Verwertung von Altpapier, ca. 12.470 Mg/a
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90511400Altpapiersammlung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90512000Transport von Haushaltsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90510000Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2025 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2027 (1. Verlängerungsoption). Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2026 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 31.12.2028 (2. Verlängerungsoption).
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2026-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 481237-2023
Zusätzliche Informationen: weiteres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
5.1 Los: LOT-0005
Titel: Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West)
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Bioabfall neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben: Los 3.1 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West); ca. 6.200 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Los 3.2 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Los 3.3 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2030-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 481237-2023
Zusätzliche Informationen: weiteres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
5.1 Los: LOT-0006
Titel: Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd)
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Bioabfall neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben: Los 3.1 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West); ca. 6.200 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Los 3.2 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Los 3.3 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2030-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 481237-2023
Zusätzliche Informationen: weiteres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
5.1 Los: LOT-0007
Titel: Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost)
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach schreibt die Sammlung und den Transport von Bioabfall neu aus. Die Einsammelleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen ausgeschrieben: Los 3.1 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion I: Nord-West); ca. 6.200 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Los 3.2 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion II: Süd); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Los 3.3 Sammlung und Transport von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost); ca. 5.600 Mg/a mit Behälteridentifikations- und Informationssystem Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2030-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 481237-2023
Zusätzliche Informationen: weiteres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
5.1 Los: LOT-0008
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Teilregion I)
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach schreibt die Verwertung von Bioabfall neu aus. Die Verwertungsleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen frei Landkreis ausgeschrieben. Die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag des Abfalls sowie der Transport zu den Verwertungsanlagen ist daher mit anzubieten. Die zu behandelnden Abfälle werden an der jeweiligen Übernahmestelle des Auftragnehmers übergeben. Mengengerüste: Los 5: Teilregion I (Nord-West): 6.200 Mg/a Los 6: Teilregion II (Süd): 5.600 Mg/a Los 7: Teilregion III (Nord-Ost): 5.600 Mg/a Die Leistungen der Lose beinhalten insbesondere: • Übernahme von Bioabfall aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter benannten Anliefer-/Übernahmestelle in regionaler Nähe zum jeweils zugeordneten Sammelgebiet (inkl. Eingangsverwiegung) • Ggf. Weitertransport des Abfalls zur Verwertungsanlage (inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen) • Verwertung der übernommenen Bioabfälle in der/den Verwertungsanlage/-n • Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste) • Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90510000Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90513000Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90514000Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90513200Beseitigung von kommunalem Müll
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2030-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 481237-2023
Zusätzliche Informationen: weiteres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
5.1 Los: LOT-0009
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Teilregion II: Süd)
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach schreibt die Verwertung von Bioabfall neu aus. Die Verwertungsleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen frei Landkreis ausgeschrieben. Die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag des Abfalls sowie der Transport zu den Verwertungsanlagen ist daher mit anzubieten. Die zu behandelnden Abfälle werden an der jeweiligen Übernahmestelle des Auftragnehmers übergeben. Mengengerüste: Los 5: Teilregion I (Nord-West): 6.200 Mg/a Los 6: Teilregion II (Süd): 5.600 Mg/a Los 7: Teilregion III (Nord-Ost): 5.600 Mg/a Die Leistungen der Lose beinhalten insbesondere: • Übernahme von Bioabfall aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter benannten Anliefer-/Übernahmestelle in regionaler Nähe zum jeweils zugeordneten Sammelgebiet (inkl. Eingangsverwiegung) • Ggf. Weitertransport des Abfalls zur Verwertungsanlage (inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen) • Verwertung der übernommenen Bioabfälle in der/den Verwertungsanlage/-n • Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste) • Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90510000Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90513000Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90514000Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90513200Beseitigung von kommunalem Müll
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2030-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 481237-2023
Zusätzliche Informationen: weiteres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
5.1 Los: LOT-0010
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall (Teilregion III: Nord-Ost)
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach schreibt die Verwertung von Bioabfall neu aus. Die Verwertungsleistungen werden in drei Mengen-/Gebietslosen frei Landkreis ausgeschrieben. Die Vorhaltung und der Betrieb einer Anliefer-/Übernahmestelle je Gebietslos, der Umschlag des Abfalls sowie der Transport zu den Verwertungsanlagen ist daher mit anzubieten. Die zu behandelnden Abfälle werden an der jeweiligen Übernahmestelle des Auftragnehmers übergeben. Mengengerüste: Los 5: Teilregion I (Nord-West): 6.200 Mg/a Los 6: Teilregion II (Süd): 5.600 Mg/a Los 7: Teilregion III (Nord-Ost): 5.600 Mg/a Die Leistungen der Lose beinhalten insbesondere: • Übernahme von Bioabfall aus der behältergestützten Sammlung an einer vom Bieter benannten Anliefer-/Übernahmestelle in regionaler Nähe zum jeweils zugeordneten Sammelgebiet (inkl. Eingangsverwiegung) • Ggf. Weitertransport des Abfalls zur Verwertungsanlage (inkl. Durchführung aller notwendigen Logistikleistungen) • Verwertung der übernommenen Bioabfälle in der/den Verwertungsanlage/-n • Vermarktung der Produkte (z. B. Kompost, Gärreste) • Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe, wie Störstoffe/Siebreste Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90510000Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90513000Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90514000Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90513200Beseitigung von kommunalem Müll
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2030-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 481237-2023
Zusätzliche Informationen: weiteres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
5.1 Los: LOT-0011
Titel: Behälteränderungsdienst inkl. Vorhaltung und Betrieb eines Behälterlagers
Beschreibung: Der Landkreis Ansbach schreibt den Behälteränderungsdienst für Restabfall, Bioabfall und Altpapier inklusive der Vorhaltung und des Betrieb eines Behälterlagers neu aus. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: - Austausch oder Reparatur defekter Behälter und/oder defekter Transponder, - Abzug unbenutzter oder Bereitstellung zusätzlicher Behälter, - Neugestellung von Behältern, - Änderungen der Behältergröße, - Abholung von Behältern bei Abmeldung eines Grundstücks, - Ausstattung der auszutauschenden Behälter mit Aufklebern, - Nachrüstung der Altpapierbehälter mit Transponder, - Montage / Demontage von Biofilterdeckeln, - Schlossnachrüstung bei Rest-, Bioabfall- und Altpapierbehältern, - Vorhaltung eines Behälterlagers für die Lagerung der Rest-, Bioabfall- und Altpapierbehälter, - Wartung und Instandhaltung der Behälter (z. B. Räder, Deckel, Transponder etc.), - Verwertung der defekten und sonstigen ausgemusterten Altbehälter. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach ist von überwiegend nicht oder nur geringfügig beeinflussbaren Veränderungen geprägt. Insofern hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf jährlich konstante Mengen. Mögliche Mengenveränderungen (Mehr- oder Mindermengen) sind vom Auftragnehmer in seine Kalkulation einzubeziehen und ggf. bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen. Mengengerüst: ca. 3.300 Grundstücksanfahrten
Interne Kennung: LOT-0011
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90500000Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Falls der Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2029 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2032 (Verlängerungsoption).
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01+02:00
Enddatum: 2030-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 481237-2023
Zusätzliche Informationen: weiteres siehe Vergabeunterlagen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1 ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 09-9015710-45
Postanschrift: Crailsheimstraße 1
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 981468-1103
Fax: +49 981468-1119
Profil des Erwerbers: http://www.landkreis-ansbach.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 71101911
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 71101911
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: 71101911
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Landkreis(DE256)
Land: Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE198212596
Postanschrift: AHA 200
Stadt: Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Telefon: +49 983180060
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: T+E Humuswerk GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: small
Registrierungsnummer: DE228054827
Postanschrift: Waizendorf 5
Stadt: Bechhofen
Postleitzahl: 91572
Land, Gliederung (NUTS): Extra-Regio NUTS 3(DEZZZ)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9822-83580
Fax: +49 9822-83581
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: DEU
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9a6b9dd5-6fcd-4fa2-88e8-379ff93512c3- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-13+01:0009:15:51+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00691072-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 219/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-14Z