Beschreibung: Rechtslage (zwingende Ausschlussgründe) -Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe
nach §§123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung
nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung) -Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern
& Abgaben) -Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz) -Eigenerklärung,
dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegt -Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach §
6 VgV vorliegt -Eigenerklärung, dass keine Zugehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz
1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen
vorliegt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) -Eigenerklärung,
dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten
im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden,
beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls
nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift gehören (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
-Eigenerklärung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung
des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt
werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt (s. gesonderte Anlage zum
BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(gem. § 45 VgV) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung
abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 5,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige
Schäden mind. 3 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht
zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit
auch eine schriftliche Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht
für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften
ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich.
Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium). Befähigung
und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV) -Eigenerklärung, dass eine Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist -Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation
der Projektleitung der Beruf des Ingenieurs (Bachelor oder Master bzw. Diplom) vorliegt
Vorlage von zwei geeigneten Referenzen mit den genannten Mindestanforderungen.