Deutschland - Einbau von abgehängten Decken - Erweiterungsneubau Wilhelm-Tanck-Schule, Gewerk Trockenbauarbeiten, Vergabe-Nr. 116

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neumünster
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Erweiterungsneubau Wilhelm-Tanck-Schule, Gewerk Trockenbauarbeiten, Vergabe-Nr. 116
Beschreibung: Die Erweiterung der Wilhelm-Tanck-Schule in der Färberstraße 25 in Neumünster ist, nach Abbruch des bestehenden Sanitärgebäudes, als 3-geschossiger Neubau mit ca. 2.800 m² Nettogrundfläche im direkten Anschluss an das denkmalgeschützte Bestandsgebäude geplant. Das Gebäude erhält ein Flachdach mit extensiver Begrünung und PV-Anlage. Die Trockenbauarbeiten beinhalten: • Ca. 2.100 m² abgehängte Akustik-Rasterdecken • Ca. 640 m Gipskarton-Deckenfriese einschl. Spachtelung • Ca. 610 m Gipskarton-Deckenschürzen einschl. Spachtelung • Ca. 100 m² Gipskarton-Unterdecken einschl. Spachtelung • Ca. 320 m² abgehängte Decken aus Holzwolle-Akustikplatten • Ca. 130 m² Gipskarton-Vorsatzschalen einschl. Spachtelung • Ca. 40 m² Gipskartonbeplankung von bauseitigen Installationselementen.
Kennung des Verfahrens: 249fc2fe-e4b7-48e3-96e0-726b3cd906f2
Interne Kennung: E98259771 (Vergabe-Nr. 116)
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45421146Einbau von abgehängten Decken
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Färberstr. 25
Stadt: Neumünster
Land, Gliederung (NUTS): Neumünster, Kreisfreie Stadt(DEF04)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bieter haben eine Eigenerklärung im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen Russland abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- VOB/A - EU
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Konkurs: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt. Von den Bietern, die in engere Auswahl kommen, ihren Nachunternehmen bzw. Verleihern von Arbeitskräften, soweit sie bei der Angebotsabgabe bekannt sind, werden folgende Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle abgefordert: die gültige Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister; die gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie die gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Bundeswettbewerbsregister beim Kartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Entrichtung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Erweiterungsneubau Wilhelm-Tanck-Schule, Gewerk Trockenbauarbeiten (Vergabe-Nr. 116)
Beschreibung: Die Trockenbauarbeiten beinhalten: • Ca. 2.100 m² abgehängte Akustik-Rasterdecken • Ca. 640 m Gipskarton-Deckenfriese einschl. Spachtelung • Ca. 610 m Gipskarton-Deckenschürzen einschl. Spachtelung • Ca. 100 m² Gipskarton-Unterdecken einschl. Spachtelung • Ca. 320 m² abgehängte Decken aus Holzwolle-Akustikplatten • Ca. 130 m² Gipskarton-Vorsatzschalen einschl. Spachtelung • Ca. 40 m² Gipskartonbeplankung von bauseitigen Installationselementen.
Interne Kennung: E98259771 (Vergabe-Nr. 116)
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung(cpv): 45421146Einbau von abgehängten Decken
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Färberstr. 25
Stadt: Neumünster
Land, Gliederung (NUTS): Neumünster, Kreisfreie Stadt(DEF04)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-15+02:00
Enddatum: 2025-10-20+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung ist von den nicht präqualifizierten Unternehmen mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Hinsichtlich der technischen und der beruflichen Leistungsfähigkeit enthält die Eigenerklärung im Einzelnen: die Erklärung zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und die Angaben zu für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräften. Von den Bietern, die in engere Auswahl kommen, ihren Nachunternehmen bzw. Verleihern von Arbeitskräften, soweit sie bei der Angebotsabgabe bekannt sind, werden folgende Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle abgefordert: drei Referenznachweise aus vergangenen 5 Geschäftsjahren zu vergleichbaren Leistungen; die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigen, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Bundeswettbewerbsregister beim Kartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der Eignung ist von den nicht präqualifizierten Unternehmen mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit enthält die Eigenerklärung im Einzelnen: Angaben zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; die Erklärung zur Eintragung ins Berufsregister; die Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation; die Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt; die Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie die Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Von den Bietern, die in engere Auswahl kommen, ihren Nachunternehmen bzw. Verleihern von Arbeitskräften, soweit sie bei der Angebotsabgabe bekannt sind, werden folgende Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle abgefordert: die gültige Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister; die gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie die gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000,00 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Bundeswettbewerbsregister beim Kartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E98259771,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E98259771
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2023-11-30+01:0011:30:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2023-11-30+01:0011:30:00+01:00
Ort: Zentrale Vergabestelle - Gartenstr. 10, 24534 Neumünster
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Neumünster
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadt Neumünster
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neumünster
Registrierungsnummer: 01004-0000-53
Abteilung: Fachdienst 65 Gebäudemanagement
Postanschrift: Brachenfelder Str. 1-3
Stadt: Neumünster
Postleitzahl: 24534
Land, Gliederung (NUTS): Neumünster, Kreisfreie Stadt(DEF04)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 43219422380
Fax: +49 43219422647
Internetadresse: https://www.neumuenster.de
Profil des Erwerbers: https://www.neumuenster.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt(DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988464
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c1972f8c-9de3-4611-8861-87357518e687- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-10-27+02:0000:00:00+02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00665634-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 210/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-10-31Z

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Norderstedt
Nordstrand
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Oldenburg in Holstein
Osterrönfeld
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