Beschreibung: Rechtslage (zwingende Ausschlussgründe)\n1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe
nach §§123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung
nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung)\n2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern
& Abgaben)\n3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB
vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz)\n4)
Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs-
und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegt\n5) Eigenerklärung, dass kein
Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt\n6) Eigenerklärung, dass keine Zugehörigkeit
zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen vorliegt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)\n7)
Eigenerklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen,
deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben
vom 14.04.2022)\n8) Eigenerklärung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine
als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang
mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt (s.
gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) \n\nWirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)\nEigenerklärung, dass im Auftragsfall
eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 5,0
Mio. EUR und zusätzlich für sonstige\nSchäden mind. 3 Mio. EUR. Dies hat durch
eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren
kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche
Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen
für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung
der Versicherungssummen der beteiligten Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor,
ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).\n\nBefähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV)\n1) Eigenerklärung, dass eine
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist\n2) Eigenerklärung,
dass als Berufsqualifikation der Projektleitung der Beruf des Ingenieurs (Bachelor
oder Master bzw. Diplom) vorliegt\n \nVorlage von zwei geeigneten Referenzen
mit den genannten Mindestanforderungen.