Erneuerung der aktiven Netzwerk-Komponenten der Husumer Schulen im Rahmen des DigitalPaktes Schule

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Husum
Nationale Identifikationsnummer: 010540560000
Postanschrift: Zingel 10
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.husum.org/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erneuerung der aktiven Netzwerk-Komponenten der Husumer Schulen im Rahmen des DigitalPaktes Schule

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32422000 Netzkomponenten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Maßnahme ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der aktiven Netzwerkkomponenten wie Firewalls, Switche, Access-Points und unterbrechungsfreie Stromversorgungen. Schnittstelle ist das gemessene, passive strukturierte Datennetz.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 762 361.29 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit der Beschaffung sollen aktive Netzwerk-Komponenten zur Erneuerung der Infrastruktur in den Husumer Schulen angeschafft werden. Bei den aktiven Netzwerk-Komponenten handelt es sich um Firewalls, Core-Switche, Switche, WLAN-Access-Points, unterbrechungsfreie Stromversorgungen inkl. Lizenzen und Service sowie aller für die Vernetzung und Inbetriebnahme dieser Komponenten benötigten Zubehörteile.

Die Lieferung und Inbetriebnahme der aktiven Netzwerk-Komponenten ist Bestandteil der Realisierung des Digitalpaktes Schule. Mit der Beschaffung wird eine standardisierte, zentralisierte und ganzheitliche Lösung für die strategische Ausrichtung der neun Husumer Schulstandorte angestrebt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Für den Auftraggeber liegen für die gegenständliche Beschaffung die Voraussetzungen für die Berechtigung einer Inhouse-Vergabe gem. § 108 Abs. 4 GWB über die Dataport AöR vor. Danach ist es der Stadt Husum erlaubt die benötigten aktiven Netzwerk-Komponenten ohne Durchführung einer Ausschreibung zu beschaffen.

Bei der beabsichtigten Inhouse-Vergabe gibt es keine Ungleichbehandlung potenzieller Bieter. Da kein Bieter den Auftrag erhält, wird kein Bieter benachteiligt bzw. alle Bieter werden gleichermaßen benachteiligt. Folglich erfolgt keine Diskriminierung eines Wirtschaftsteilnehmers. Zugleich erfolgt die Beschaffung durch die Inhouse-Vergabe am Markt vorbei, sodass der bestehende Markt bzw. Wettbewerb der Bieter nicht berührt und vor allem nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass durch die Inhouse-Beschaffung höhere Preise für die konkrete Beschaffung zu zahlen sind. Durch die bestehende Rahmenvereinbarung mit der Dataport AöR könnte die Beschaffung grundsätzlich sogar zu billigeren Preisen erfolgen, allenfalls dürften die Preise marktgerecht sein und nicht über den Preisen am bestehenden Markt liegen. Insofern werden durch die Inhouse-Beschaffung die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt, sodass sich daraus ebenfalls keine Pflicht zur Durchführung einer Ausschreibung ableiten lassen dürfte. Die Inhouse-Beschaffung dürfte somit mindestens ein gleichwertiges, wenn nicht sogar besseres, Vorgehen darstellen, um den beabsichtigten Beschaffungszweck zu erfüllen.

Mit dieser Bekanntmachung möchte der Auftraggeber seine Absicht über die Auftragserteilung an den genannten Auftragnehmer gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB bekunden. Die Auftragserteilung wird gem. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB frühstens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
25/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Nationale Identifikationsnummer: DE 813 840 400
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 762 361.29 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/988-4542
Fax: +49 431/988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Ort: Kiel
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431/988-4542
Fax: +49 431/988-4702
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/11/2023

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