Lieferung eines Massenspektrometers mit einem Orbitrap-Analysator

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Postanschrift: Ammerländer-Heerstr. 114-118
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 2.4 Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 441798-5275
Fax: +49 441798-4259
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-oldenburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Massenspektrometers mit einem Orbitrap-Analysator

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38433100 Massenspektrometer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung, Installation und betriebsbereite Übergabe eines Massenspektrometers mit einem Orbitrap-Analysator zur Analyse und Charakterisierung von hergestellten Syntheseprodukten durch ESI-MS- und LC-MS-Kopplung.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Institut für Chemie

Carl-von-Ossietzky-Str.9-11

26129 Oldenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschafft werden soll ein Massenspektrometer mit Elektrospray-Ionisation (ESI) und Chemischer Ionisation bei Atmosphärendruck (APCI). Als Analysator wird eine Quadrupol-Orbitrap benötigt, die mit zusätzlicher Kollisionszelle für MS/MS-Betrieb ausgestattet ist. Für den Betrieb in LC-MS-Kopplung wird zudem eine HPLC-Anlage benötigt, die für den Betrieb ohne MS-Kopplung mit einem Diodenarraydetektor (DAD) ausgestattet ist. Zusätzlich sind ein Stickstoffgenerator, eine unterbrechungsfreie Stromversorgung und eine Schallschutz-Isolation erforderlich.

Das zu bestellende Gerät Thermo Fisher Scientific Orbitrap Exploris 240 ist ein Massenspektrometer mit einem Orbitrap-Analysator. Im Institut für Chemie arbeiten sechs synthetische Forschungsgruppen, die laufend neue molekulare Verbindungen herstellen. Diese Syntheseprodukte müssen durch ESI-MS- und LC-MS-Kopplung analysiert und charakterisiert werden. Dies geschieht mittels des zu beschaffenden Gerätes in der Zentralen Analytikabteilung des Institutes für Chemie. Die Spezifikation dieses Analysators ist für die Forschungsarbeiten am besten ausgelegt, weil ein regelmäßiger Bedarf an Strukturaufklärung mittels MS-MS-Kopplung im LC-MS-Betrieb besteht. Die einzigartig hohe Massengenauigkeit pro Scan eines Orbitrap-Analysators erlaubt die effiziente Abarbeitung der Analyseaufgaben. Es gibt keinen anderen Hersteller auf dem Markt, der diesen Orbitrap-Analysator herstellt und anbietet, weil die Firma Thermo Fisher Scientific ein Patent darauf hat.

Alternative Analysatoren sind in Bezug auf die Empfindlichkeit in Verbindung mit Genauigkeit und Auflösung für unsere Ansprüche nicht geeignet, weil die Massengenauigkeit pro Scan im LC-MS-Modus nicht hinreichend groß ist.

Die wichtigsten Kriterien für die Wahl des Massenspektrometers sind

● eine verlässliche und große Genauigkeit bei der Bestimmung von exakten (akkuraten) Massen zur Ermittlung bzw. Bestätigung der Elementarzusammensetzung;

● eine hohe Auflösung bei kleinen Molekülen (bis m/z 800);

● einen möglichst weiten dynamischen Konzentrationsbereich (linearer Dynamikbereich, dynamic range);

● eine Langzeitstabilität der Massenachsen (d.h. Stabilität der Kalibration) für die Bestim-mung akkurater Massen. Die Kalibration sollte auch robust gegenüber Schwankungen der Raumatmosphäre (Temperatur, Feuchtigkeit) sein;

● Polaritätswechsel vom positiven zum negativen Modus (und umgekehrt) ohne erneute Kalibration.

Die Kombination all dieser Kriterien wird durch ein Orbitrap-Gerät hervorragend erfüllt. Die Firma ThermoFisher Scientific ist der einzige Anbieter von Orbitrap-Geräten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem unter Ziffer V.2.1 angegebenen Datum handelt es sich um den Tag der Entscheidung über den geplanten Abschluss eines Vertrags mit der Fa. Thermofisher Scientific GmbH. Ein Vertrag wird erst nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, weil nach § 14 (4) 2b VgV aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die dargelegten technischen Voraussetzungen des Geräts werden nur von einem einzigen Hersteller angeboten.

Das zu bestellende Gerät Thermo Fisher Scientific Orbitrap Exploris 240 ist ein Massenspektrometer mit einem Orbitrap-Analysator. Die hergestellten molekularen Verbindungen müssen durch ESI-MS- und LC-MS-Kopplung analysiert und charakterisiert werden. Dies geschieht mittels des zu beschaffenden Gerätes.

Die Spezifikation dieses Analysators ist für die Forschungsarbeiten am besten ausgelegt, weil ein regelmäßiger Bedarf an Strukturaufklärung mittels MS-MS-Kopplung im LC-MS-Betrieb besteht. Die einzigartig hohe Massengenauigkeit pro Scan eines Orbitrap-Analysators erlaubt die effiziente Abarbeitung der Analyseaufgaben.

Es gibt keinen anderen Hersteller auf dem Markt, der diesen Orbitrap-Analysator herstellt und anbietet, weil die Firma Thermo Fisher Scientific ein Patent darauf hat.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/11/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Thermo Fisher Scientific GmbH
Postanschrift: Im Steingrund 4-6
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 135 (3) Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 (1) GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 (1) GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 (3) GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristen (siehe II.2.14) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/11/2023

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