Zusätzliche Berufliche Orientierung an niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Kultusministerium
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 5
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mk.niedersachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zusätzliche Berufliche Orientierung an niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Erprobung schulform- und möglichst berufsbereichs- und regionalspezifischer Formate der zusätzlichen Beruflichen Orientierung für die Schülerinnen und Schüler der vollzeitschulischen Bildungsgänge der niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE92 Hannover
Hauptort der Ausführung:

Niedersächsisches Kultusministerium

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Abteilung „Berufliche Bildung“ des Niedersächsischen Kultusministeriums beabsichtigt, eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer mit Knowhow auf den Gebieten Berufliche Orientierung/Übergang Schule-Beruf/Berufliche Bildung mit der wissenschaftlichen Begleitung, der Leitung und der Durchführung des geplanten Pilotprojekts „Zusätzliche Berufliche Orientierung an niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen“ für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 zu beauftragen. Als Bestandteil der anstehenden Bund-Land-Vereinbarung Bildungsketten für die Jahre 2021-2026 wird das Projekt zu 100% mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Erprobung von schulform- und möglichst berufsbereichs- und regionalspezifischen praxisnahen (nach Möglichkeit betriebsnahen) Formaten der zusätzlichen Beruflichen Orientierung (BO), die den Schülerinnen und Schülern der folgenden Schulformen der niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen (BBS) eine passgenaue und begründete Berufswahlentscheidung und den Einstieg in eine einschlägige Ausbildung bzw. einen einschlägigen Studiengang erleichtern:

Berufseinstiegsschule,

1-jährige Berufsfachschule,

Fachoberschule und

Berufliches Gymnasium.

Die Erprobung der zu entwickelnden BO-Formate soll mithilfe von Anbietern bzw. Trägern der Beruflichen Bildung an mehreren Standorten in Niedersachsen erfolgen. Dabei sind die zu entwickelnden und zu erprobenden BO-Formate so zu konzipieren und aufzubereiten, dass sie nach dem Abschluss des Projektes sowohl von Anbietern bzw. Trägern der Beruflichen Bildung als auch von den Lehrkräften der BBS in Zusammenarbeit mit Berufsberaterinnen bzw. Berufsberatern der jeweiligen Arbeitsagentur durchgeführt werden können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Auftragsänderug gem. § 132 Abs. 2 Ziff. 3 GWB (Dienstleistungsauftrag)

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsauftrag im Rahmen des Projekts "Zusätzliche Berufliche Orientierung an niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen"

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Damm 35
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des § 160 Abs. 3 GWB:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. [...]

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin:

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2023

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